Kann das Jugendamt eine Hausdurchsuchung wegen Drogen veranlassen?
Hallo Leute,
jemand hat mich bei der Polizei angezeigt, die Anzeige jedoch wieder zurückgezogen. Es ging um etwas ganz anderes privates, aber es ist in dem Gespräch auch gefallen das ich seit 1,5 Jahren zB LSD nehme.
Versteht mich nicht falsch, das mache ich vllt einmal in 2 Monaten also ich bin nicht süchtig, und ich möchte auch keine Moralpredigten hier hören, es geht um was anderes.
Das ganze ist jetzt ans Jugendamt gegangen, und meine Frage ist jetzt:
Kann es sein das irgendwann das Jugendamt und/oder die Polizei bei mir vor der Tür steht und einen Drogentest verlangt oder sogar eine Hausdurchsuchung nach Drogen? Dürfen die das?
Hoffe auf eine gute Antwort, Alfonz13
11 Antworten
da gehört wohl etwas mehr als nur so ne Anzeige beim Jugendamt.
DAs Jugendamt kann das ggf. an die Staatsanwaltschaft weiter leiten und die ermitteln dann und bekommen unter Umständen einen richterlichen Beschluß. Ohne dieses Ding mußt du weder dem Jugendamt oder der Polizei irgendwas zeigen oder sie in die Wohnung lassen - meist im Fernsehen völlig falsch dargestellt
Im Ernstfall sag mal gar nichts aus sondern such dir einen Anwalt für Strafrecht, vorzugsweise Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, der klärt das für dich!
genau antworten kann ich nicht aber wäre es nicht schlimm wenn man mit anonymen Verdächtigungen jedem eine Hausdurchsuchung aufbrummen könnte ? Ich mein kann ich meinen Nachbarn nicht ab ruf ich halt die Bullen und sag der verkauft Drogen. Schwups sind die Grünen da und machen Ärger obwohl der Verdacht bei den Haaren herbeigezogen ist. Also wenn das so ist dann gut Nacht Deutschland.
Klar kann das sein. Drogenkonsum ist in Deutschland verboten. Besteht da ein Verdacht, steht das ganze im öffentlichen Interesse, und der Staatsanwalt wird ermitteln. Bei einem öffentlichen Interesse ist es auch unerheblich, ob eine einmal gestellte Anzeige oder Aussage widerrufen wird.
Drogenkonsum ist in Deutschland nicht verboten und nur weil einer als Konsument bekannt ist, geht da noch lange nicht die Polizei in die Wohnung und kein Richter würde auf Anfrage vom Jugendamt einen Durchsuchungsbeschluß erlassen!
Wenn für die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht einer Straftat besteht und weitere Ermittlungen dazu führen, dass sich dieser Verdacht erhärtet, kann eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung durchgeführt werden. Ein Richter muss das Ganze genehmigen. Man kann sowas aber nie genau sagen. Das Jugendamt wird wohl eher einen versöhnlichen Weg einschlagen, und nicht dafür sorgen, dass weitere Ermittlungen gegen dich geführt werden. Aber genau kann man das nie wissen.
Nein, das dürfen sie nicht!!! Was meinst du denn, warum unser Staat so viel Geld für Observation von Verdächtigen ausgibt? Geh mal zur Polizei und sag, dass dein Nachbar dich belästigt, dann sagen die dir: "Da muss erst was passieren, sonst können wir nichts machen." Und das ist bei der Drogenscheiße dasselbe!!