Anhörungstermin

2 Antworten

Du hast "Adoption" getaggt. In der Regel gibt es bei einer Adoption keine Anhörung, es wird schon im Vorfeld alles geklärt.

Wenn der Richter eine Anhörung für notwendig hält, muss das einen bestimmten Grund haben. Und von diesem hängt es ab, wer wie geladen wird.

Ronox  25.02.2014, 22:32

Eine Adoption ist ein tiefer Eingriff in die Rechte allerlei Beteiligter und bringt rechtliche Verwandtschaftsverhältnisse zum Erlöschen und begründet neue. Deswegen hat das FamFG selbstverständlich viele verbindliche Anhörungen vorgesehen, die in den §§ 192 ff. FamFG geregelt sind.

Die Personen werden nacheinander in den Gerichtssaal gerufen. Normalerweise kommt der Beschuldigte zuerst rein und wird befragt und dann kommen nach und nach die Zeugen und machen ihre Aussage. Jeder der ausgesagt hat kann sich zu den Zuhörern setzen und der Verhandlung weiter folgen, aber am Anfang sind alle ausserhalb des Raumes.