Angezeigt wegen Stalking!
ich wollt mal fragen meine ex hat mich angezeigt wegen stalking , wir haben uns vor 4 wochen getrennt und da hab ich sie ständig angerufen und sms geschrieben in ein paar wohl auch sachen die ich nicht so meinte und mich dann auch gleich wieder in der nächsten sms entschuldigt hab , seit ca 1 woche , hab ich sie nicht mehr angerufen oder geschrieben , und alles von ihr gelöscht , was kann mir passieren wenn sie die anzeige durch bekommt ?
2 Antworten
zur Vernehmung mußt Du nicht,kannst es über einen Anwalt machen. Der schreibt dann einen Brief an den zuständigen Polizeiabschnitt.
Aber sei Dir bewusst,das es immer besser ausschaut,wenn Du zur Vernehmung hingehst und Reue zeigst.,sei geständig und sage das es Dir leid tut und verspreche,das sowas nie wieder passiert.
Das macht einen guten Eindruck auf die Staatsanwaltschaft und erspart Dir eine Menge Ärger und Geld.
LG wertfrei
"Nachstellung" wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html Allerdings ist es sowohl erforderlich, daß das ganze "beharrlich" ist UND daß das Opfer dadurch in seiner Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt ist.
Im Regelfall wird hier bei Ersttätern mit einer Einstellung des Verfahrens, ggf. auch gegen eine kleine Geldauflage zu rechnen sein.
ich werde das allein machen , ich bedauer es schon seit einer woche das ich so war für mich is das auch kein stalking gewesen , aber das ist auslegungssache , mein onkel hat gestern mit ihr tel und gefragt ob sie die zurück zieht , und ich mich nie wieder bei ihr melde , will sie nicht , ihr und der polizei ist bewusst das ich beim bund bin , und die polizei sagte wohl zu ihr das mir nix passieren wird wenn ich sie in ruhe lasse , und zu der befragung einsichtig bin , ich weis nur nicht was ich sagen soll , das es für mich kein stalking war woll nicht , aber zugeben ? reuhe zeigen sagen wie es war für mich , und sagen das ich mittlerweile nix mehr hab von ihr , keine nummer , keine sms , keine email kein nix , ich mich somit auch nicht melden könne und 200 km fahren tue ich nicht , das is sie mir nicht wert
sagen das ich mittlerweile nix mehr hab von ihr , keine nummer , keine sms , keine email kein nix , ich mich somit auch nicht melden könne und 200 km fahren tue ich nicht , das is sie mir nicht wert
Genau so. Ob Du Dich mit Deinem Verhalten strafbar gemacht hast oder nicht, unterliegt ja gar nicht Deiner Entscheidung. DU sollst nur wahrheitsgemäß schildern, was vorgefallen ist. Die rechtliche Würdigung ist am Ende Sache der Staatsanwaltschaft.
musste sie irgendwelche beweise angeben ? oder kann sie die einfach so stellen , reicht es wenn sie sagt ich hab ihr in 2 wochen 100 sms geschrieben oder muss sie auch sms zeigen bzw als beweis vorlegen was ich geschrieben hab ? ich bin so durch den wind kann garnicht richtig arbeiten hab mal voll angst davor , was bei raus kommt , danke dir skyfly71
Nein, sie MUß nix beweisen. Wenn am Ende allerdings keine Beweise für einen Tatnachweis da sind, ist das Verfahren natürlich einzustellen. Ganz sicherlich wird die Polizei sie aber gebeten haben, zumindest die noch vorhandenen SMS zur Verfügung zu stellen..
Bleib einfach bei der Wahrheit, dann wird man Dir am Ende nicht mehr anhängen, als tatsächlich gewesen ist.
ja okay , werde ich sowieso bin eigentlich der ruhigste mensch , und total lieb und nett , ich werd des schon hin bekommen , das ich da gut bei raus komme danke dir
also wenn ich mich ordentlich benehme bei der polizei und erlich bin dann komme ich gut bei weg ? ich hab angst davor weil ich bei der bundeswehr bin und die mich dann auch noch verklagen , ich hatte nie das gefühl sie zu stalken , aber versteh sie und das ich viel geschrieben hab , weis ich auch und auch viel was nicht gut ist wenn sie sich jetzt einfach nur die schlimmsten sms raussucht und mich fertig machen will was mache ich dann , ich hab alles gelöscht vor einer woche hab nix mehr um mich zuwehren , keine nummer von ihr keine sms kein garnix und jetzt bin ich der dumme , wir wohnen 200 km auseinander , ich hatte nie das bedürfnis zu ihr zufahren
Sollte es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, ist nicht mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Aber wenn Du bei der Bundeswehr arbeitest, solltest Du vielleicht doch lieber die paar hundert Euros investieren und Dich an einen Anwalt wenden. Sicher ist sicher.
Wenn Du es unbedingt alleine durchziehen willst: Bedauern und Reue zeigen, absolut geständig sein, nichts beschönigen. Das ist die beste Methode, um einigermaßen heil aus der Sache raus zu kommen.
danke ich will des eh ohne anwalt machen , reue zeigen is klar ich bereue es ja auch das es soweit kam , ich kanns auch mit guten gewissen versprechen weils mich ärgert das ich sowas gemacht hab , hab ja auch schon vor der anzeige eingesehen das es falsch war , sie zunerven und unter druck zusetzen , hab dann alles gelöscht mein facebook account , ihre telnummern , ihre emailadresse eifach alles jede sms jede email jeden anruf , um nicht mehr mit ihr in kotakt tretten zukönnen .