Angezeigt wegen Nachstellung - und nu?
Hallo zusammen, Vllt kann mir jemand weiterhelfen...
Wir haben ein Mädel seit Dezember 2013 bis Anfang April 2014 verdammt oft angerufen. Also nicht jeden Tag, aber an den Tagen dann schon wirklich oft. Haben aber nie etwas gesagt. Ja ich weiß, es war Kindergarten & das hab ich auch absolut eingesehen und kann bis heute nicht verstehen wie man auf diese Idee kommt.
Jedenfalls hat sie dann von Ende Januar bis Anfang März eine Fangschaltung beantragt & natürlich gesehen, dass wir von meinem Handy aus angerufen haben. Wir kennen uns nicht persönlich.
Sie ist dann zur Polizei & hat angegeben, dass man sie seit August 2013 schon belästigen würde mit Anrufen und hat auch ein ärztliches Attest der Anzeige beigelegt, dass sie seitdem an Angstzuständen und Schlafstörungen leidet. Was schon aaaarg übertrieben ist - meiner Meinung nach - denn wir haben ihr nichts "schlimmes" getan. Daher geht es nicht nur um Stalking nach 238 StGB sondern auch um Körperverletzung.
Ich bin dann natürlich vorgeladen worden von der Polizei, habe auch ausgesagt und es auch zugegeben.
Sie hatte die Anzeige am 29.3. gestellt & vom 27.3. bis 2.4. habe ich sie oft angerufen -ohne meine Freundin- um mit ihr zu sprechen und mich zu entschuldigen für die ganzen Anrufe & um ihr zu sagen wer der Anrufer war. Von der Anzeige habe ich aber erst am 3.4. per Post erfahren. Sie hat also meine Anrufe zwischen Anzeige und meiner Post auch noch als Stalking gesehen, aber ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts von einer Anzeige ihrerseits.
Das ganze ist natürlich jetzt zur Staatsanwaltschaft gegangen, da es sich ja bei der Nachstellung um eine Straftat handelt.
Mir tut die ganze Sache wirklich Leid & ich würde auch nie mehr auf so eine blöde Idee kommen.
Aber vllt könnt ihr was dazu sagen mit was ich da jetzt rechnen muss???
6 Antworten
Es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wo du dich auch nochmal genau äussern kannst.
Ich glaub nicht, dass sie wegen ihren Angstzuständen übertrieben hat. Wenn du dauernd von wem angerufen wirst der nix sagt dann bekommt man Angst. Könnte ja sein dass da jemand nur gucken will ob man zu Haus ist oder nicht. Und was wenn man mal nicht abnimmt und der meint es ist niemand da und dann einbricht und man ist doch da...... und und und
Das ist wirklich Arg. Und deshalb dürfte die Strafe auch sehr empfindlich ausfallen.
LizWa hat recht. Ein Anwalt wäre ratsam.
Zusätzlich zu möglichen strafrechlichen Konsequenzen und evtl. Schmerzensgeld kannst Du Dich auf eine saftige Rechnung für die Fangschaltung gefasst machen. Zwei Wochen kosten hier knapp 180€, Du kannst es Dir also selbst ausrechnen was da auf Dich zu kommt.
Meine Empfehlung für Dich www.stop-stalking-berlin.de
Ansonsten kann ich mich dem Rest hier nur anschließen, es steht Dir ABSOLUT NICHT zu über die Ängste Deines Opfers (ja, ist sie!) zu urteilen! Du hast das Mädchen in eine Situation gebracht, in der sie nicht wusste wer sie belästigt und was diese Person von ihr will, Du hast sie in eine völlig hilflose Situation gebracht und maßt Dir nun auch noch an, zu beurteilen das sie übertreibt. Ich empfehle Dir mal ein bisschen Reue und zwar EHRLICHE Reue, aktuell scheint es Dir nur leid zu tun, dass Du angezeigt wurdest!
Ich finde das ganz und gar nicht überzogen. Ich fände es auch gruselig wenn ich STÄNDIG angerufen werde und niemand etwas sagt. Ich würde da denken irgendein Perverser lauert schon vor meiner Haustür und wartet bloß bis ich rauskomme. Diese Dummheit hast du dir selbst zu zuschreiben, mehr kann ich dazu nicht sagen. Vorher über die Konsequenzen nachzudenken, ist meistens besser ;) Mit freundlichsten Grüßen
Scheint für mich, als ob du da einen Anwalt konsultieren solltest.
Aber mal ehrlich: Du verstehst nicht, dass sie da Angstzustände bekommt? Sie weiß doch nicht, dass das nur ein kleines dummes Kind war. Sie musste ja damit rechnen, dass ihr jemand wirklich was Böses will. Das war purer Psychoterror!
Und woher sollte sie denn wissen, dass du nach der Anzeige anrufst, um dich zu entschuldigen? Natürlich geht sie da nicht ran...
Wie alt bist du denn? Vermutlich fällst du noch unter Jugendstrafrecht. Da drohen dir maximal Sozialstunden und Schmerzensgeldforderungen.
Ärgerlich finde ich an deiner Darstellung, dass du dir weiterhin anmaßt, über das Bedrohungsempfinden des Opfers wertende Urteile abzugeben. Würde dir das so vor Gericht rausrutschen und ich wäre dein Richter, würdest du damit kurzerhand dein Strafmaß mal eben verdoppelt haben.
Also denke noch einmal intensiver über deine tat nach. Die Dämlichkeit deiner Handlung hast du jedenfalls noch nicht vollständig begriffen... :-/