"Sehr geehrter Herr ---,
wir haben vergeblich versucht, Sie auf dem Postwege zu kontaktieren. Auf unser an Sie übersandtes Schreiben erhielten wir einen Postrückläufer mit einem Nichtzustellungsvermerk. Aus diesem Grunde versuchen wir Sie nunmehr erneut per E-Mail zu kontaktieren und haben Sie aufzufordern, uns umgehend Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen, damit eine Klärung der Angelegenheit auch auf dem Postwege fortgesetzt werden kann. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, kostenpflichtige Ermittlungen einzuleiten, deren Kosten ebenfalls von Ihnen zu tragen sind. Vermeiden Sie dies!
Sie haben unser vorangegangenes Schreiben, welches wir Ihnen per E-Mail übersandt haben, nicht zum Anlass genommen, die berechtigte Forderung in Höhe von EUR --- zum Ausgleich zu bringen.
Für den Fall, dass Sie die Gesamtforderung nicht sofort in einer Summe zahlen können, bieten wir Ihnen an, die offen stehende Gesamtforderung in monatlichen Raten von mindestens EUR --- auf unserem angegebenen Konto zum Ausgleich zu bringen.
Sofern die oben genannte Frist fruchtlos verstreicht oder Sie mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Rückstand geraten, wird die gesamte verbleibende Restforderung sofort zur Zahlung fällig. Wir werden unserer Mandantin in diesem Fall empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen, Herrn --, zu tragen wären.
Das Vergleichsangebot in Höhe von EUR --- gilt ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, nur zu obigem Aktenzeichen und nur in der vorgenannten Frist"
ü. 30 Tage später:
"Sehr geehrter Herr ---,
[...] Ein vollständiger Forderungsausgleich konnte bisher nicht festgestellt werden.
Lediglich zur zügigen und außergerichtlichen Erledigung der unter dem obigen Aktenzeichen geführten Forderungsangelegenheit unterbreitet Ihnen unsere Mandantin nun das folgende einmalige Vergleichsangebot:
Sie zahlen einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR --- bis spätestens zum
---
Hierdurch sparen Sie EUR ---. Mit fristgerechtem Zahlungseingang ist die Sache - ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - beendet. Das weitere Verfahren wird nicht durchgeführt.
Des Weiteren haben wir Sie aufzufordern, uns umgehend Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen, damit eine Klärung der Angelegenheit auch auf dem Postwege fortgesetzt werden kann. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, nunmehr kostenpflichtige Ermittlungen einzuleiten, deren Kosten ebenfalls von Ihnen zu tragen sind. Vermeiden Sie dies!
Sollten wir den fristgerechten Eingang des vollständigen Vergleichsbetrages nicht feststellen können, sieht unsere Mandantin die Vergleichsverhandlungen als gescheitert an."
Es ist keine Phishing-Mail. Reagiert habe ich bis jetzt noch nicht.
Meine Anschrift, Namen, Geburtsort- oder Datum haben sie nicht.
Werden diese Anwälte das durchziehen?
Danke für Deine Antwort!