An wen kann man sich bei verwirrter, älterer Nachbarin wenden?
Meine Nachbarin ist wirklich eine herzensgute, ältere Dame. Zu ihrer gesamten Familie besteht kein Kontakt. Jedoch wissen wir seit 5 Jahren, dass sie ein Messi ist. Unsere Hausverwaltung scheint dies nicht zu interessieren, da diese damals schon von Handwerkern darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Nun ist sie seit geraumer Zeit auch stark verwirrt. Erzählt uns Geschichten das sie beklaut wird (z.b. von Bankmitarbeitern & da habe ich echt Angst das sie dafür nachher noch bestraft wird, wenn sie dies auch bei anderen erzählt oder von ihren Familienmitgliedern, obwohl diese seit Jaaahren nicht mehr hier waren).
Jetzt gerade eben hat sie wie verrückt ihre Wohnungstür auf-und abgeschlossen. Dies ging ca 20Minuten und sie hat auch verwirrte Selbstgespräche geführt. Habe wirklich Angst, dass sie irgendwann einmal Dinge auf dem Herd vergisst oder mit Zigarette einschläft ect ect..
An welche Stellen kann ich mich wenden damit ihr wirklich geholfen wird?! :(
4 Antworten
Wenn sie ernsthaft verwirrt ist und ggf. ihr Leben nicht mehr selbstbestimmt leben kann, so kann sich jedermann an das Betreuungsgericht wenden (ist Teil des Amtsgerichts).
Hier kann dann geprüft werden, ob ihr ein (gesetzlicher) Betreuer an die Seite gestellt wird.
Also kann ich dies auch ohne Probleme machen, auch wenn keine Verwandtschaft besteht?!
Denn ihr muss wirklich geholfen werden. Sie tut mir richtig leid. Seit 5Jahren ist uns bekannt, dass sie ein Messi ist. Unsere Hausverwaltung ist über alles aufgeklärt. Sie ist wirklich stark verwirrt und ich habe Angst, dass sie irgendwann mal Gegenstände auf dem Herd vergisst, mit Zigarette einschläft ect ect..
Ihre Familie interessiert sich nicht mehr wirklich für sie. Sie ist so eine ganz liebe Frau, aber in letzter Zeit wird es immer schlimmer mit ihr
Ich würde mich einfach mal ans Ordnungsamt wenden oder eventuell auch an den Sozialdienst Deiner Gemeinde / Stadt.
Es bedarf keiens Verwandtschaftsverhältnisses.
Das Amt prüft auf deine Anregung hin ob die Dame Hilfe braucht und leitet dann ggf. alles weitere in die Wege.
an das SPZ wenden.