Altes Sparbuch gefunden- das sagt die Bank dazu, richtig oder falsch?

11 Antworten

Das Sparbuch ist eine Urkunde. Bei Auflösung muss das Sparbuch von der Bank eingezogen werden. Wenn es nicht mehr vorhanden ist, muss dies schriftlich vom Kunden bestätigt werden (Dann kann es auch aufgelöst werden).

Also muss dir die Bank erstmal nachweisen, dass das Sparbuch aufgelöst wurde.

Ansonsten hast du natürlich anrecht auf das Guthaben UND Zinsen!

Was ist das überhaupt für eine Bank die solche unmöglichen Antworten gibt ?!

mini97 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 19:38

Herzlichen dank, ich hatte das oben nicht richtig erklärt, es wurde von der Bank selbst aufgelöst ( so Deren Aussage ! ) Natürlich, schließlich trug sich alles so zu : Die Volksbank, vor Jahren habe ich schon einmal eine unmögliche Situation dort erlebt :-( Ich jedenfalls verstehe es nicht, denn Kunden sollten doch gehalten werden......

Frag explizit danach, wer denn die Verlustanzeige unterschrieben hat, die müßte nämlich unterschrieben sein, wenn das Sparkonto ohne Vorlage des Buches aufgelöst wurde.

mini97 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 19:35

Danke für die Antwort ! Aber das Sparbuch ( bzw. dazugehöriges Konto ?) wurde, so Aussage von der Bank, von Ihnen selbst ( also der Bank !) aufgelöst, weil so lange keine Aktivität war !

Es scheint bei manchen Banken gängige Praxis zu sein, Sparkonten, auf denen längere Zeit keine Bewegungen stattgefunden haben, zu schließen und auf ein internes Sammelkonto umzubuchen. (Hängt vermutlich damit zusammen, dass der IT-Dienstleister der Bank auch die Anzahl der verwalteten Konten berechnet.)

Dadurch ist das Guthaben natürlich nicht weg, aber der Mitarbeiter am Schalter hat zunächst einmal keinen Zugriff darauf.

Ich würde vorschlagen, der Bank einen sachlichen Brief zu schreiben und um Klärung zu bitten.

Ich würde erstmal fragen wer es aufgelöst hat. Wenn er es nicht war, dann muss es noch bestehen. Ih würde auch auf meine Zinsen bestehen, aber eins sei dir gesagt es werden nur cent Beträge sein.

mini97 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 19:45

Herzlichen Dank auch Dir. Das denke ich auch ! Ich habe mich oben nicht klar ausgedrückt, die Bank selbst hat es aufgelöst- obwohl ich mir auch so denke, ist ja auch ein Hammer, das man da nicht benachrichtigt wird ?! grübel

casala  30.11.2010, 18:16

nöö, is schon bischen mehr.

Bliebe noch ein weitere Möglichkeit, Du gehst erneut zur Bank, bestehst darauf, daß man von Dir den Auftrag entgegennimmt, das Sparbuch korrekt abzurechnen, d.h. mit Zinsstaffelung seit letzter Bewegung. Das würde enorm viel Arbeit für die Bank bedeuten! Wenn Du nett bist, kannst Du dann einen Zinsdurchschnitt anbieten. Möglicherweise benötigt die Bank dann das Buch. Mach Dir dann zunächst von sämtlichen Seiten Kopien und laß Dir die Aushändigung des Buches (Nr. XY, letzte Bewegung ZZ, Kto-Inhaber.) quittieren.