als Schüler Gewerbeschein bzw eigene Dinge mit Gewinnabsicht verkaufen?
Hallo Leute, ich komme schnell zum Punkt:
Ich bin 18 Jahre und gehe noch zur Schule, das ganze wird auch nochein paar Jahre so gehen ;P Ich nähe gerne und werde oft gefragt ob ich meine Sachen denn verkaufen könnte. Ich muss leider immer ablehnen, denn ich habe kein Gewerbe angemeldet. Ich weiß aber, dass Schüler und Studenten im Jahr bis zu 8.000€ steuerfrei verdienen dürfen. Oder eben Dinge verkaufen aber OHNE jegliche Gewinnabsichten, das heißt wirklich nur die Materialkosten... Meine Frage ist jetzt ob ich das ganze trotzdem anmelden muss und worauf zu achten ist, wenn ich meine Sachen doch verkaufen möchte?
Möchte da nicht unnötig in irgendwelche Schwierigkeiten kommen... Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnter, denn bis jetzt habe ich nicts konkretes zu "kreativer Arbeit" gefunden...
Danke und einen schönen Freitag!
4 Antworten
Wenn Du gern nähst, dann ist das eine handwerkliche Tätigkeit, die auch Schneider machen. Da rate ich Dir, Dich an die nächste Handwerkskammer zu wenden und dort anzufragen, ob Du so eine Tätigkeit auch gewerblich mit Gewerbeschein machen darfst.
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dann steckt da grundsätzlich immer eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter. So wird man es annehmen. Das Finanzamt wird immer meinen, Du würdest viel Geld verdienen. Das Gegenteil müsstest Du beweisen!
Denke auch daran, dass Du Dich selbst bei einer Krankenkasse anmelden musst, um weiter krankenversichert zu sein.
Wenn Du mehr verkaufen als herstellen willst, dann wende Dich an eine Industrie- und Handelskammer. Da wird man Dir auch genau sagen, worauf es ankommt.
Grundsätzlich rate ich Dir, Dich an einen Rechtsanwalt zu wenden, wenn Du Dein Gewerbe anmeldest. Da kann man als Laie viel falsch machen, was später zu Verlusten führen kann. Ein Rechtsanwalt kann besser Dein Gewerbe so anmelden, dass es für Dich vorteilhaft ist.
Die Gewerbeanmeldung und damit der Gewerbeschein ist die Grundlage des zukünftigen Geschäftes. Da steht drin, wie und mit was Du Geschäfte treiben willst. Wenn das nicht genau und juristisch wasserdicht formuliert wird, dann kann es jede Menge Streit mit anderen Geschäften und/oder den Kammern (IHK, HWK) geben. Da ist schon ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Wer ihn konsultiert, der ist mit Sicherheit gut beraten und nie dumm.
Auch Schüler müssen einen Gewerbe anmelden http://www.selbstaendig-im-netz.de/2011/03/04/selbstaendig/schritt-fuer-schritt-in-die-selbstaendigkeit-im-netz-4a-existenzgruendung-als/
ich meine was hindert dich daran ein Gewerbe anzumelden, es kosten nur wenig und du bist auf der sicheren Seite, außerdem gibt es da auch einen Freibetrag etc. es ist also nicht so, dass du da Steuern zahlen musst, wenn +/- machst oder nur einen kleine Gewinn erzielst.
Wichtig sind aber noch die Einkommensgrenzen:
Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch = 8.004 Euro in 2010 Einkommensgrenze für die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung (Krankenversicherung) = 365,- Euro Monat 2011
Es gibt für das Kindergeld keine Einkommensgrenze mehr !
oh, danke für die Info
Das erfragst du bei deiner Gemeinde / deinem Rathaus, die / das ist nämlich dafür zuständig. Trotzdem solltest du alle Unterlagen aufbewahren, denn deine Eltern müssen sie wahrscheinlichmit ihrer Steuererklärung einreichen,um deine Einnahmen zu dokumentieren. Aber das kann dir zum einen die Gemeinde,zum anderen auch das Finanzamt erklären. Beide haben Sprechzeiten.
Ich verstehe immer nicht, was die Leute dagegen haben, Steuern zu zahlen, wenn sie dafür mehr verdienen....
- Richtig ist, dass man (egal ob Schüler oder nicht) ab einem Jahreseinkommen von 8.130 Euro Einkommensteuer zahlen muss. Das fängt aber ganz klein an...
- Richtig ist, dass du (egal ob du Gewinne oder Verluste machst) schon ein Gewerbe anmelden musst, wenn du vorhast, regelmäßig Dinge mit Gewinn zu verkaufen. Die Gewerbeanzeige kostet je nach Gemeinde zw. 20 und 30 € (einmalige Verwaltungsgebühr). Allerdings musst du dann auch am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem Gewerbe abgeben.
- Auf das Kindergeld hat ein Gewerbe keinen Einfluss.
- Ab einem monatlichen Einkommen von 365 € fällst du allerdings aus der Familienversicherung. Frage daher erst einmal bei deiner Krankenkasse nach, ob du das durch eine Zahlung verhindern kannst.
- Wenn du Dinge ohne Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, ist das keine Gerwerbe und muss dementsprechend auch nicht angemeldet werden.
- Das Schneiderhandwerk ist nicht mehr zulassungspflichtig. Du kannst es also auch ohne Meistertitel etc. ausüben, musst dich aber in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eintragen lassen.
Ich verstehe immer nicht, was die Leute dagegen haben, Steuern zu zahlen, wenn sie dafür mehr verdienen....>
ich glaube, es eher wegen unser kompliziertes Steuersystem
Das muss man doch nicht durchschauen... Man gibt seine Steuererklärung ab und rechnet mit einer Steuerlast von 20-25 %. Fertig !
eine Rechtsanwalt einschalten, habe ich noch nie gehört, dann muss man schon ganz dumm sein, dann sollte man auch von einem Gewerbe Abstand nehmen.