Tätowiert als Justizfachwirt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kann dir niemand im Voraus sagen, da sowas in erster Linie auf den Arbeitgeber drauf an kommt. So lange man nicht mit beiden Beinen in der Berufswelt steht und weiss was man sich erlauben kann und was nicht, wäre es also besser sich mit sichtbaren Veränderungen zurück zu halten. Ein Tattoo, Piercings und andere Bodymodifications kann man sich ein Leben lang noch machen lassen, aber gewisse Chancen bekommt man kein zweites Mal.. 

123larry 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 21:00

ok, danke :)

ichbinkeintoast  28.04.2015, 22:43

Bei Beamten ist das anderes erst nach der Verbeamtung darf man Tattoos etc. machen sonst wird man nicht verbeamtet danach ist egal einmal verbeamtet immer verbeamtet ( mittlerweile ist das auch etwas lockerer )

das wird von betrieb zu betrieb bestimmt unterschiedlich sein... wer aber solche seriösen berufe ansteuert sollte sich mit tattoowierungen und piercings einfach mal dezent zurück halten ;) oder sich an stellen tattoowieren lassen die problemlos zu überdecken sind. ich habe auch tattoos und arbeite in einer apotheke, die tattoos sind aber durch meine berufsbekleidung nicht sichtbar. ich glaube auch nicht das die meisten kunden es so toll fänden ;D

http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-und-Karriere/Ausbildung/Zollausbildung/Mittlerer-Dienst/Einstellungsvoraussetzungen/einstellungsvorassetzung_koerperschmuck.html?nn=105830

---------------------

Bei den meisten Verwaltungen darf das Tattoo nicht sichtbar sein oder muss klein/dezent sein.

Das schließt Tattoos aus, die außerhalb von langer Hose und kurzem Hemd liegen. Kleine Tattos gehen vielleicht noch durch, großflächige Bilder/Ornamente gehen nicht. Das gilt auch für Piercings, Flesh-Tunnel, Flesh-Plugs, Brandings und so weiter. 

Sofern du deine Tattoos an Stellen hast die man nicht sieht, kannst du dich tättowieren lassen wie du willst. Unterarme und co. sollte man erst einmal "Blanko" lassen bevor man nicht fest im Berufsleben steht.