Allianz-Lebensversicherung kündigen?
Ich möchte meine Lebensversicherung kündigen bei der Allianz. Kann ich die jede zeit kündigen? Mir wude gesagt das ich das kann. Bekomme ich mein vollstandigen Betrag wieder, den ich eingezahlt habe?
9 Antworten
Hallo Nevanakeks,
du schreibst, dass du überlegst deinen bestehenden Vertrag aufzulösen. Eine Kündigung einer Lebensversicherung ist fast immer mit finanziellen Nachteilen verbunden und sollte deshalb immer gut überlegt sein.
Besteht den ein aktueller Geldbedarf der deine Entscheidung beeinflusst? Falls nein, würde ich versuchen solche alten Versicherungen so lange wie möglich zu behalten um mir möglichst lange die guten Konditionen zu sichern. Eine Kündigung einer privaten Altersvorsorge sollte immer möglich sein, warum aber auf die Vorteile verzichten solange du nicht weißt, wie du den Rückkaufswert verwenden möchtest. Beivielen Angeboten zur Rente und Rentenversicherung sowie zu Lebensversicherungenbieten wir unseren Kunden die Möglichkeit an, Geld innerhalb der Laufzeit ausdem Vertrag zu entnehmen.
Wenn du die Lebensversicherung vor 2005 bei der Allianz abgeschlossen hast, gilt das sogenannte "alte Steuerrecht". DieAuszahlung des Kapitals nach Ablauf der Lebensversicherung bzw. desRückkaufswertes bei Kündigung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungenerfüllt sind:
1. Der Versicherungsvertrag muss vor 2005 abgeschlossen worden sein
2. Bei der Auszahlung muss Ihre Lebensversicherung bereits eine tatsächlicheLaufzeit über mindestens 12 Jahre haben
3. Die Beiträge müssen mindestens für 5 Jahre gezahlt worden sein, bzw. mussbei Vertragsabschluss eine Zahlungsdauer der Beiträge über mindestens 5 Jahrenvereinbart worden sein.
Wenn dein Vertrag die oben genannten Kriterien nicht erfüllt, erfolgt dieBesteuerung der positiven Erträge (Gewinne) wie folgt
1. 25 Prozent Abgeltungssteuer
2. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
3. ggf. Kirchensteuer
Es wird oft gefragt, was genau mit positiven Erträgen gemeint ist. Gerneerkläre ich es anhand eines stark vereinfachten Rechenbeispiels:
Insgesamt gezahlte Beiträge: 1.000,00 EUR
Rückkaufswert zum Kündigungstermin: 1.500,00 EUR
Positive Erträge: 500,00 EUR
Die Versteuerung schlüsselt sich in obigem Beispiel wie folgt auf
Versteuerung: 500,00 EUR X 25 % (Abgeltungssteuer) = 125,00 EUR
125,00 EUR x 5,5 % (Solidaritätszuschlag) = 6,88 EUR
ggf. 125,00 EUR x 8 % (Kirchensteuer) = 10,00 EUR
Steuerpflicht insgesamt 141,88 EUR
Übrigens: Sozialabgaben werden bei einer privaten Altersvorsorge, die du dir auf deinen Namen auszahlen lässt nicht fällig. Die Steuerpflicht istbei der privaten Altersvorsorge mit der Abgeltungssteuer erledigt
Doch welcher Betrag kommt bei einer Kündigung zur Auszahlung?
Beieiner Lebensversicherung ist die garantierte Versicherungsleistung zu einem festgelegtenZeitpunkt abgeschlossen, zu dem das Geld zur Auszahlung kommt. Zusätzlich kannbei deiner Lebensversicherung zum Beispiel ein Todesfallschutz oder eineAbsicherung bei Berufsunfähigkeit mit eingeschlossen worden sein.
Je nach Tarif werden die Beiträge nicht nur für den Erlebensfall, sondern auchfür den Todesfall und die Berufsunfähigkeit aufgeteilt. Das kann dazu führen,dass die eingezahlten Beiträge nicht in voller Höhe für den Rückkaufswertberücksichtigt werden.
Zusätzlich werden von den eingezahlten Beiträgen die Abschluss- undVertriebskosten abgerechnet. Daher haben Versicherungen gerade in den erstenJahren gegenüber den eingezahlten Beiträgen einen geringeren Rückkaufswert.
Zum Rückkaufswert kommen dann noch die Überschussbeteiligung und dieBeteiligung an den Bewertungsreserven. Diese setzen sich zusammen aus
- einem für das aktuelle Jahr festgelegter Sockelbetrag und
- einem variablen Betrag
Der variable Betrag ist von der laufenden Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig.Da wir die künftige Kapitalmarktentwicklung noch nicht kennen, ist der variableBetrag in unserer Berechnung nicht enthalten. Er wird erst bei Fälligkeit derjeweiligen Leistung ermittelt.
Wann ist eine Kündigung möglich?
Eine Kündigung ("Rückkauf") kann jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, meist also zum Monatsende, erfolgen. Wenn du den Beitrag jährlich bezahlt, dann ist die Kündigung meist zum nächsten Jahreszahltermin möglich.
Ich hoffe meine Informationen helfen dir weiter.
Viele Grüße,
Christina vom Allianz Hilft Team
Ich würde es einmal bei Rückabwicklung24 probieren. 98% der Versicherungen die zwischen 95 und 2007 abgeschlossen wurden sind, lassen sich rückabwickeln. Der Vermögensvorteil ist enorm gegenüber Kündigung.
Jupp kann ich bestätigen. Hab mit diesem Anbieter auch nur gute Erfahrungen gemacht.
Natürlich sollte man seine Versicherung nur im äußersten Notfall kündigen, da die Versicherung stets hohe Stornogebühren kassiert. Stattdessen solltest Du versuchen, die Versicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Dort bekommst Du mehr Geld ausgezahlt, als der Rückkaufswert ausweist. Außerdem bleibt ein beitragsfreier Rest-Todesfallschutz erhalten, da der Ankäufer Deine Versicherung weiterführt, anstatt sie zu kündigen. Achte auch darauf, daß der Ankäufer Mitglied im BVZL ist. Dort sind alle seriösen Ankäufer organisiert.
das hängt davon ab wie hoch der Rückkaufswert ist, in der Regel ist sowas ein fettes Verlustgeschäft.
Eine Kündigung lohnt sich nicht mehr. Häufig bekommt man weniger wieder als man eingezahlt hat. Besser gleich eine Rückabwicklung durchführen.
Weiß gar nicht wie da jemand überhaupt noch zu raten kann.