alleiniges sorgerecht - muss ich mein kind dem vater mit geben?
ich habe ein 11 monate altes baby und das alleinige sorgerecht, da ich mit dem vater nicht verheiratet bin und ich keine sorgerechtserklärung unterschrieben habe.
vor 4 monaten habe ich mich von ihm getrennt. er hat sich schon vorher nicht um unser kind gekümmert und ist oft über nacht einfach weg geblieben und kam an nächsten tag mit alkoholfahne wieder (ist so auch auto gefahren!) . mein vertrauen zu ihm ist gleich null.
nun ist es so, dass er sich wochenlang nicht meldet, man nicht weiß wo er ist und plötzlich taucht er auf, steht vor der tür und will seinen sohn sehen. muss ich ihm das gewähren? er verlangt auch, dass ich ihm das baby übers wochenende mit gebe, muss ich das machen?
da er sich schon immer kaum um unseren sohn gekümmert hat und er nur sehr selten mal nach ihm fragt, ist er schon total entfremdet und heult wenn er bei seinem vater auf dem arm ist. der gedanke ihm unseren sohn mit zu geben, löst in mir ein mehr als ungutes gefühl aus. ich habe kein problem damit, wenn er seinen sohn sehen will, aber ich möchte das besuche nur in meinem beisein stattfinden. ist das möglich?
brauche dringend rat!
8 Antworten
Selbstverständlich mußt Du ihm das so nicht gewähren!!!
Wenn er tatsächlich begründetes Interesse hat, muss er zum Jugendamt gehen und dieses dort vortragen.
In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass, wenn Besuchskontakte genehmigt werden würden, diese durch das Jungendamt begleitet würden.
So einfach ihm das Kind "aushändigen" würde ich niemals machen!!!
Selbst wenn er ein Recht dazu hätte - ziviler Ungehorsam wäre mein Weg!
Alles Gute!
danke, ich werde mich mit dem jugendamt in verbindung setzen. versuche ihn telefonisch zu erreichen um zu fragen, ob er denn nicht mal langsam seinen sohn wieder mal besuchen will, scheitern immer vergebens. er kommt wie er gerade lustig ist. aber das jugensamt wird mir da sicherlich weiter helfen.
Ja, mach das so.
Aber noch ein gutgemeinter Rat von mir : Nimm das Bild von deinem Kleinen aus deinem Profil! Sowas macht man nicht ;-)
danke, ist schon weg :)
gut so!
Danke und alles Gute!
der vater "MUSS" garnichts! warum sollte er beim jugendamt was "vorsprechen"???
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Wenn er tatsächlich begründetes Interesse hat sein Kind sehen zu wollen, muss er zum Jugendamt gehen und dieses dort beantragen!.
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er "MUSS" garnichts beantragen! schon garnicht beim jugendamt wofür sind die denn deiner meinung nach da?!??? die können vielleicht vermitteln, zu sagen/zu entscheiden haben die nichts! mal davon arbeiten die parteiisch mit "müttern" zusammen und ganz gekonnt gegen väter! das kann wenn dann nur (unparteiisch) ein richter klären und niemand anderes! aber schnack mal, ich finds lustig!
vernünftig denkenden menschen wissen das das kind vater und mutter hat. auch wenn viele "mütter" den vater nur gern zum zahlen von unterhalt haben.
Wenn er das Kind mitnehmen WILL oder es besuchen WILL und die Mutter ist nicht einverstanden, MUSS er das sehr wohl beim Jugendamt vortragen. Nic43 hat da vollkommen Recht udn ich weiß nciht, was du daran lustig findest. Wenn er kein Interesse an dem Kind hat, MUSS er natürlich nicht zum Jugendsamt. Was Du hier betreibst, sind Haarspaltereien.
Auch wenn sich die Rechtsprechnung geändert hat und ledige Väter deutlich mehr Rechte hat, bist Du nicht verpflichtet, ihm Dein Kind mitzugeben. Du hast das alleinige Sorgerecht und damit das Recht, ihm Besuche unter Deiner Obhut zu ermöglichen. Eine Pflicht, ihm das Kinde unter diesen Umständen mitzugeben, hast Du nicht. Du hast nicht nur das Sorgerecht, sondern auch die Sorgepflicht... Das bedeutet, dass Du in der Pflicht stehst, Schaden von dem Kind abzuwenden. Da er ein Alkoholproblem hat, tust Du das, wenn du Besuche ohne Dich nicht gestattest. Du hast das Aufenthaltbestimmungsrecht für Dein Kind ! Ihm das Kind zu geben, wäre sogar verantwortungslos. Zum Wohl des Kindes wird man aber auch von Dir erwarten, dass Du Besuche zwischen Vater und Kind förderst. Aber das hat noch Zeit und das wird man unter diesen Umständen vor Dir erst mal nicht verlangen. Ich halte zwar rein gar nichts von Jugendämtern, aber Du solltest dort trotzdem versuchen, das Gespräch zu suchen. Manchmal hat man Glück und es gibt dort kompetente und engagierte Sachbearbeiter - ich hoffe, Du wirst dieses Glück haben. Aber nichts und niemand kann von dir verlangen, das Kind ohne deine Aufsicht zu einem alkoholkranken Vater zu geben, der es bislang abgelehnt hat, eine Bindung aufzubauen.
er hat ein "alkoholproblem"???`wo kommt denn jetzt die story her?
wer lesen kann ist klar im vorteil
Dann setz Dich am besten mit dem Jugendamt in Verbindung.
Seit ein paar Jahren haben auch nichteheliche Väter das Recht, ihr Kind zu sehen. Auch wenn sie kein Sorgerecht haben. Wenn Du jedoch kein Vertrauen zu ihm hast und das begründen kannst, wird Dir das Jugendamt sicher weiterhelfen.
Nein du muss ihm dein Sohn nicht mitgeben. Und wenn du dir sorgen machst und dein gefühlt sagt "nein", dann macht das plus nicht. Er kann zum Jugendamt gehen aber wenn du denen es so schilderst werden sie auch nichts unternehmen. Er kann bei Gericht den Umgang einklagen...bei Kindern bis 3 Jahre je nachdem wird dann auch keine Übernachtung gestattet. (Aus eigne Erfahrung)
na klar. du hast ja das alleinige sorgerecht. d.h. du bist für das baby verantwortlich und entscheidest darüber, was für es am besten ist. er hat keinen anspruch das baby mitzunehmen.
Ganz genauso sehe ich das auch. Ohne zivilen Ungehorsam von vernünftig denkenen Menschen wären schon so manche schlimme Dinge passiert. Ich würde allerdings schon etwas vorbauen, in dem ich mit dem Jugendamt spreche, bevor er dort die Welle macht.