Alleinerziehende Mutter wurde Wohnung gekündigt
Hallo, meine Freundin ist eine allein erziehende Mutter und ihr Vermieter (Ihr Stiefvater und Mutter) haben ihr die Wohnung gekündigt. In wenigen Wochen sind die 3 Monate Kündigungsfrist rum, aber sie hat bis jetzt keine andere Wohnung gefunden. Meine eigentliche frage ist: kann man sie jetzt einfach auf die Straße setzten wenn die 3 monate rum sind?
9 Antworten
Vermieter können nicht ordentlich kündigen, sofern nicht Eigenbedarf vorliegt, oder Verhalten welches abgemahnt wurde nicht abgestellt wurde.
Ohne Grund ist eine Kündigung ohnehin unwirksam.
Einfach wohnen bleiben.
kann man sie jetzt einfach auf die Straße setzten wenn die 3 monate rum sind?
Nö dazu müsste der Vermieter Räumungsklage anstreben und sein Kündigungsanliegen dem Gericht vortragen. Wenn die Kündigung formal oder inhaltlich nicht korrekt ist, wird die Klage kostenpflichtig für den Vermieter abgewiesen.
Warum werden solche Fragen eigentlich immer gestellt, wenn der Zug fast abgefahren ist? Warum nicht gleich an dem Tag an dem die Kündigung zugestellt wurde?
Ja, aber nicht sofort. Sie können die Räumung durch einen Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Das verursacht aber Kosten, die erst mal die Vermieter tragen müssen, und dauert auch noch mal zwischen 2-5 Monate. Wenn die Kinder noch sehr klein sind besteht zudem ein gesonderter Kündigungsschutz.
Stimmt. Soziale Härte. Das fiel mir nicht ein, aber ich wußte da gibt es was.
Ich bezweifle allerdings, dass allein der Umstand, dass sie alleinerziehend ist, ein sozialer Härtefall ist.
Die Kündigung wäre überhaupt nur mit einer Begründung möglich.
Also Eigenbedarf oder Mietrückstand.
Oder anderweitiges Fehlverhalten
In dem Kündigungsschreiben steht kein grund drin
Wenn deine Freundin in einem vom Vermieter selbstbewohnten 2-Familienhaus wohnt, dann benötigt der Vermieter keinen Grund zur Kündigung.
Wenn es eine ordentliche Kündigung war, dann ja.
Sollte deine Freundin nichts finden auf die Schnelle, könnte sie übergangsweise in einem Frauenhaus unterkommen. Durch eine Bekannte weiß ich, dass das durchaus geht. Und die sind einem dann auch bei der Wohnungssuche behilflich.
Fass dich besser an den Kopf! Auch ordentliche Kündigungen des Vermieters müssen ausreichend begründet werden. Das Frauenhaus kann warten.
Guck in den Spiegel und lies im Zusammenhang, vielleicht kommst du dann auch drauf, was los ist.
Der Vermieter kann nur dann ohne Begründung kündigen, wenn die Voraussetzungen des § 573 a BGB vorliegen >> Vermieter und Mieter wohnen in einem 2-Familien-Haus. In diesem Fall wird die Kündigungsfrist aber um jeweils 3 Monate verlängert, so Mietzeit bis 5 Jahre > Kündigungsfrist 6 Monate, Mietzeit bis 8 Jahre > Frist 9 Monate. Alle anderen Kündigungsversuche ohne ausreichenden Grund sind rechtsunwirksam, ihnen muss nicht widersprochen werden.
Eben, die erstmal der Vermieter tragen muss. Du solltest aber hinzufügen, dass die Kosten zu Lasten der Mieterin gehen.
Wo steht das? Sie kann der Kündigung wegen sozialer Härte widersprechen, das verschafft ihr womöglich Zeit. Aber dass ein gesonderter Kündigungsschutz besteht, stimmt nicht.