Alkoholtest: Ziehen anstatt Blasen?
Was passiert wenn man in einen Alkoholtest der Polizei nicht bläst, sondern zieht und es so aussehen lässt als würden man hineinblasen?
13 Antworten
ohne reingeblasenen Sauerstoff keine Oxidation, keine Messung - Test wiederholen. Funktioniert's nach dem x-ten Versuch nicht, ab zur Blutprobe.
Das Gerät merkt das. Weigert man sich, muss man einen Bluttest machen.
Meinst du? Dann warte mal ab, bis man dich mal mit Alkohol am Steuer erwischt und du dich dann weigerst in das Gerät zu pusten. Dann gehts ab auf die Wache und der Amtsarzt wird gerufen.
Bluttest muss man garnicht machen..
ein Bluttest musst du machen, wenn du dich weigerst wird sogar Gewalt angewendet. Und das ist sogar gesetzlich erlaubt
. Dann gehts ab auf die Wache
nur wenn der Polizist einen begründeten Verdacht hat.
nicht einfach nur so, wenn der Bluttest 0.00‰ ergibt bekommt der Polizist einen auf den Deckel!!
@ginatilan
Das Ergebnis der Blutuntersuchung hat nichts mit der Rechtmäßigkeit der Blutentnahme zu tun!
Die BE kann bei 0,00 rechtmäßig sein und bei 1,50 Promille rechtswidrig. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen des §81a StPO vorliegen oder nicht. Einen entsprechenden Verdacht zu begründen ist aber i.d.R. kein Problem.
Übrigens: auch wenn bestimmte Formvorschriften für die Blutentnahme nicht erfüllt wurden und sogar wenn die Maßnahme rechtswidrig war, kann das Ergebnis der Blutuntersuchung als Beweis vor Gericht verwendet werden
Weigert man sich, muss man einen Bluttest machen.
aber erst, wenn ein Verdacht auf Alkoholkonsum besteht.
die Blasetest werden sehr oft ohne Verdacht angeboten
Das geht nicht, dann zur Blutprobe, wenn es sein muss mit Gewalt.
Ziehen statt Blasen funktioniert nicht. Da verweigert die Technik.
Aber warum willst du denn Schummeln? Der Atemalkoholtest ist doch freiwillig, da kann dich keiner zu zwingen. Er dient lediglich dazu, ein Indiz für eine Alkoholfahrt zu bekommen.
Reichen die Hinweise auf eine Trunkenheitsfahrt aus (Ausfallerscheinungen), so könnte eine Blutprobe (auch ohne vorherigen Alkoholtest) folgen.
Reichen die Hinweise auf eine Trunkenheitsfahrt nicht aus - die Verweigerung des Alkoholtests ist keine Ausfallerscheinung - so wäre eine Blutprobe nicht zulässig, bzw. ein Richter würde sie nicht anordnen.
na endlich mal ein User der sich auch auskennt, DH!!!
Danke :-)
Glaubst du die Polizei ist so blöd? Wenn du ziehst kommt keine Luft in das Gerät und es wird keine Messung durchgeführt. Wenn du es nach dem 10. Mal nicht geschafft hast, darfst du mit auf die Polizeiwache und dann kommt ein Arzt und nimmt dir Blut ab. Damit wird dann der Promillewert gerichtsverwertbar gesichert!
Bluttest muss man garnicht machen..