Alkoholtest atemluft Ergebniss anzweifeln?

10 Antworten

Die Bedenken hättest Du an Ort und Stelle äußern müssen, man hätte dann eine Blutalkoholbestimmung gemacht. Im Nachhinein gibt es keine Möglichkeit, das Ergenbis zu revidieren.

Jetzt hilft nur noch ein Rechtsanwalt.

SandroKalcher 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 20:03

Habe ich, der beamte hat zu mir gesagt, das alle weiteren Schritte über die bezirkshauptmannschaft a gerollt werden

Artus01  08.10.2021, 10:41
@SandroKalcher

Österreich also, sowas solltest Du direkt in der Frage angeben, dann müssen sich manchen nicht die Mühe machen Dir Anrworten zu geben die keinen Wert haben.

Du brauchst nichts anzuzweifeln. Vor Gericht gilt bei einer Straftat nur der Blutalkoholwert.

Wenn du bei einer Kontrolle 0,63 Promille im Atem hattest, dann wird eine Blutprobe angeordnet. Der Atemtest ist dann nicht mehr wichtig.

Edit: Ich sehe gerade, dass das in Österreich passiert ist, das hättest du in der Frage erwähnen müssen.

Dieser Wert wird nicht benutzt sondern das Ergebnis der Blutentnahme.

SandroKalcher 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 19:57

Ich habe jedoch keinen blutakloholwert abgeben müssen, in besagtem dilikt handelt es sich übrigens um eine führerscheinentzug

ThadMiller  13.06.2021, 20:20
@SandroKalcher

Dann bist du fein raus. Damit kommen sie nicht durch. Von so einem Fall höre ich allerdings zum ersten mal. Der Polizist wäre nämlich dazu verpflichtet eine BE anzuordnen. Was war da los?

SandroKalcher 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 20:56
@ThadMiller

Ich bin jedoch in Österreich ansässig

Natürlich kannst du anzweifeln.

Wird aber nix nützen.

Wenn/ falls du den Schein wieder bekommst fahr nicht mehr besoffen.

Beim Atemalkoholtest, wenn keine Blutprobe genommen wird, weil man sich wie Du im Bereich einer Ordungswidrigkeit bewegt, wird ein geeichtes Gerät verwendet.

Das Ding ist der Hammer, erkennt jegliche Betrugsversuche und macht bei der kleinsten Unwegsamkeit sogleich Meldung. 15 Minuten davor? Kein Problem für das Gerät.

Die Teile sind ausgetestet bis ins Gehtnichtmehr und ihr Ergebnis ist vor Gericht anerkannt.

Es sind natürlich NICHT die tragbaren Geräte, die zu überlisten ist jedoch auch schon schwer, aber sie sind nicht geeicht.

Blut wird nur genommen bei Straftaten, also Trunkenheit im Verkehr. Das wäre bei Dir der Fall gewesen, wenn Du zu den 0,63 Promille auch noch Ausfallerscheinungen gezeigt hättest.

Diese Geräte werden innerhalb gewisser Zeiträume immer wieder nachgeeicht. Wenn das gerät, mit dem Du getestet wurdest, inenrhalb dieses Zeitraumes lag, ist ein Anzweifeln völlig aussichtslos.