Alkoholfreies Bier in der Schule verzehren?
Mein Sohn (m,15) trinkt mittlerweile nur noch alkoholfreies Bier. Da dies ein ziemlich gesundes Getränk ist, trinkt er dies auch in der Schule. Doch heute hat sich eine Unglaublichkeit ereignet! Ein Lehrer hat das alkoholfreie Bier konfisziert! In der Hausordnung steht nicht, dass der Verzehr von Speisen und Getränken verboten ist. Wo kann ich den Lehrer melden? Bei der Schulaufsichtsbehörde?
7 Antworten
Du kannst in bei der Schulaufsichtsbehörde, bei der Schulleitung, beim Weihnachtsmann oder seiner Mutter melden. Immer mit dem selben Ergebnis.
Nix.
Auch alkoholfreies Bier enthält etwas Alkohol und hat in der Schule nichts zu suchen.
Escstimmt übrigens, das Bier ein ziemlich gesundes Getränk ist. Egal ob mit oder ohne Aaaalohooool.
Wasser ist allerdings noch gesünder.
Kann doch gar nicht sein bei mir steht 100% Fruchtgehalt ?
Mein Sohn trinkt alkoholfreies Bier, bei dem auf der Packung <0.0% Ethanol garantiert ist.
Auf meinem Saft steht 100% Fruchtgehalt
Weniger als 0.0% Ethanol im Inhalt ist nach allen Regeln der Mathematik etwas fragwürdig.
LG Willibergi
Wo man sich genau beschweren kann, ist wohl auch davon abhängig, in welchem Bundesland du lebst. Aber im Direktorat deiner Schule, wird man dir sicherlich genauere Auskunft geben, wo du eine Beschwerde, über diese Lehrkraft, einreichen kannst.
Ich persönlich finde es allerdings pädagogisch sehr fragwürdig, einem 15 jährigen alkoholfreies Bier nicht nur zu erlauben, sondern es ihm, als "Alltagsgetränk" sogar in die Schule mitzugeben. Ich würde sogar sagen, dass es von dir ziemlich verantwortungslos ist.
Lieber antwortbitteja,
Der Lehrer war wahrscheinlich nur voreingenommen, da er gedacht hat dies wär "normales Bier" . Ich würde es mit diesem Lehrer besprechen dass das Bier das ihr Sohn getrunken hat alkoholfrei ist. Ich würde es ihnen auch empfehlen ihrem Sohn zu sagen das er beim nächsten Lehrer der ebenfalls der Meinug ist das ihr Sohn Bier trinken würde, sagen das es kein "richtiges Bier" ist das er trinkt und darauf verweisen (es steht hoffentlich auf dem Etikett drauf)
Melden würde ich dies nicht da es, wie gesagt, wahrscheinlich um ein Versehen handelt.
Liebe Grüße Arkano :)
Auch wenn alkoholfreies Bier kein alkoholisches Getränk im Sinne des JuSchG ist, gilt dennoch das Hausrecht der Schule.
Alkoholfreies Bier wird bei Jugendlichen trotzdem generell kritisch gesehen, wegen der Gewöhnung an den Biergeschmack. Siehe auch hier, Seite 15: https://www.thueringen.de/mam/th2/tmbwk/jugend/jugendschutz/jugendschutz_in_thueringen_2014_web.pdf
Unser Lehrer hat es einem auch mal mitgenommen weil immer bisschen am drin ist
Der Verzehr, die Abgabe und der Erwerb von alkoholfreiem Bier bei Minderjährigen ist jedoch legal.
Schön man sollte die Deutschen Gesetze nicht so logisch Umdenken. Die Einnahme von Marihuana ist auch legal. Der Erwerb und die Zucht und das herumtragen aber nicht.
Orangensaft enthält auch etwas Alkohol.