Alkoholfahrt und Alkoholtest anfechtbar?
Hallo!
Ich wurde am Wochenende von der Polizei angehalten und zu einem Alkoholtest aufgefordert, welchen ich auch nachkam. Das Resultat waren 0,9 Promille und daraufhin ging es in das örtliche Polizeirevier zu einer Nachkontrolle. Die Einwilligung und Belehrung habe ich ohne zu zögern unterschrieben und nach erneutem Test, bestätigte sich der Wert. Hier nun meine erste Frage: Ist die Einwilligung, bzw. meine Unterschrift zu dieser, überhaupt gültig? Ein Rechtsgeschäft ist, laut BGB, unter Alkoholeinfluss nichtig. D.h., ein unterschriebener Kaufvertrag etc. wäre hinfällig. Zumal der Schock über die Kontrolle in Verbindung mit dem konsumierten Alkohol meine Entscheidungsfähigkeit beeinflussten.
Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende. Nach dem Test hat mich die Polizei wieder zurück zu meinem Auto chauffiert, mit dem Hinweis, mir ein Taxi zu rufen oder mit der Bahn nach Hause zu fahren. Ich weiß nicht, was mich an diesem Abend geritten hat, aber ich bin kurz darauf wieder ins Auto gestiegen und habe mich erneut auf den Weg nach Hause gemacht. Da die Promillegrenze unterhalb einer Straftat lag, wurde mir mein Führerschein auch brav wieder ausgehändigt. Es musste kommen, wie es kommen musste. Ich wurde erneut von Beamten angehalten und das Spielchen ging von vorne los.
Fakt ist! Das Polizeirevier war weit von meinem Auto entfernt. Ohne die in meinen Augen fahrlässige Bereitschaft der Polizei mich an mein Fahrzeug zurück zu verbringen, hätte ich höchstwahrscheinlich den Weg nach Hause eingeschlagen. Auch wäre eine Menge Zeit ins Land gegangen, um selbstständig dahin zurück zu gelangen. In dieser Zeit hätte ich das Geschehene rekapitulieren können und der Alkoholwert wäre wohlmöglich im grünen Bereich gewesen.
Nun die zweite Frage: Wie stehen die Chancen die zweite Tat juristisch anzufechten?
Gruß und Danke!
7 Antworten
Das steht mit diesem Wortlauf nicht im BGB und ein Gericht wird vermutlich bei 0,9 Promille nicht davon ausgehen, dass Deine freie Willensbestimmung durch den Alkohol komplett verloren ging. Falls die Story überhaupt stimmt, ist es vielleicht nicht falsch, wenn Du mal nicht Auto fährst. Die Polizei ist ja nicht für Deine Handlungen verantwortlich oder war derjenige auch schuld, der Dir den Alkohol ausgeschenkt hat, dass Du trotzdem fährst?
Jens:
Du hast nicht die geringste Chance.
Fehlt nur noch die Behauptung, dass die Polizei ursächlich für deinen Alkoholkonsum war. Pardon.
Im Grunde solltest froh sein, dass die Sache glimpflich abgelaufen ist.
Da hast du von hinten bis vorne keine Chance.
Eine Nichtigkeit siehst das BGB ab Promillewerten von 3,0 aufwärts, da diese als "bewusstlos" gewertet werden. Hättest du deine Einwilligung nicht gegeben, hätten sie mit einem Anruf die richterliche Erlaubnis, oder die eines Stellvertreters bekommen.
Im 2ten Fall haben die Polizisten rein nach Vorschrift gehandelt, dich an den Ort zurück gebracht, an dem sie dich aufgegriffen haben, dazu hast du garantiert eine Belehrung bekommen, dass du nicht mehr in der Lage bist dein Fahrzeug zu führen. Für die dann folgende Dummheit bist du also auch komplett alleine verantwortlich.
Ich hatte eigentlich vor eine sachliche Antwort zu schreiben.
Aber die Kombination von völlig an den Haaren herbei gezogenen Argumenten gepaart mit fehlendem Unrechtsbewusstsein und Unbelehrbarkeit hat mir die Erkenntnis gebracht, dass in Deinem Fall Hopfen und Malz verloren ist.
Ich bitte hiermit noch mal um konstruktive Antworten. Für all die, die mir ein mangelndes Unrechtsbewusstsein unterstellen. Mein Ärger über diese Tat(en) ist und war groß. Wir sind alles individuelle Menschen und Alkohol in Zusammenhang mit einer Schocksituation lassen uns auch unterschiedlich reagieren. Bitte beurteilt diese Frage(n) objektiv und nicht emphatisch! Danke!
Hey jenszuhause
Was ein Unsinn!:
Wir sind alles individuelle Menschen und Alkohol in Zusammenhang mit einer Schocksituation lassen uns auch unterschiedlich reagieren.
Du hast dich (trotz Strafe und klarer Anweisung durch die Polizei) voll zurechnungsfähig entschieden dich abermals ins Auto zu setzten, auch mit dem Bewusstsein wieder erwischt werden zu können. Das ist dreist und gefährdet vorsätzlich andere Verkehrsteilnehmer.
Schockzustand- niemals!
Dummheit gepaart mit Frechheit- ja!
Ich hoffe du siehst deinen Führerschein sehr lange nicht wieder. Eigentlich bin ich mir sicher.