Darf man im Schwimmbad filmen?

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Man darf im Schwimmbad ausschließlich diejenigen Personen filmen, die das möchten, nicht "nebenbei" die Kamera auf andere Gäste schwenken. Fühlt sich eine Person durch das Filmen belästigt und meldet das bei der Aufsicht, muss die Person das Filmen einstellen und ggf. - wenn Verdacht besteht, dass sie andere Leute filmte - den Film rausrücken.

An öffentlichen Orten kann man filmen, soviel man will.

Problem ist die Veröffentlichung.

Wenn hierbei aus dem Kontext des Filmes jedoch eher die Übersichtsaufnahme erkennbar wird, als eine Portraitaufnahme anderer Personen, dann ist auch das völlig legal und erlaubt.

Wenn dem nicht so wäre, dann müsste man beim Fotografieren einer Person auch alle anderen im Hintergrund fragen, ob die auch einverstanden wären.......

So tauchst Du wohl eventuell im Hintergrund irgendwann auf, kannst jedoch nichts gegen machen.

lichtschatten  17.02.2012, 17:02

"An öffentlichen Orten kann man filmen, soviel man will." - Da kannst Du heftige Probleme bekommen. Wenn Du Musicals, Kinofilme usw. filmst, wirst Du angezeigt; andere Leute auf dem Spielplatz, im Schwimmbad oder sonstigen öffentlichen Gebäuden darfst Du auch nicht filmen. Auch nicht "nur für Dich".

Also generell hat jeder das Recht auf das eigene Bild. Will heißen: wenn sie Dich z.B. gefilmt hat und Du hast was dagegen dann darf sie das nicht. Wir haben gestern auch Fotos gemacht im Schwimmbad im Babybecken. Ich habe einfach die außenrum die drauf sein könnten gefragt.

Gegenbeispiel: wenn Du im Urlaub bist wirst Du auch auf zig Fotos im Hintergrund sein. Also hat man das Recht nicht gegen den Willen fotografiert oder gefilmt werden aber so päpstlich ist es oft nicht umsetzbar.

HektorPedo  17.02.2012, 19:59

Da habe ich auch mal drüber nachgedacht - vor allem in den vergangenen Zeiten der analogen Fotografie... auf wie vielen Bildern man wohl weltweit abgebildet ist, sich in Alben und Kisten befindet... irgendwie "magisch" , die Vorstellung.

Fpr private zwecke ist das erlaubt - sofern es nicht der Schwimmbadbetreiber verbietet. Online stellen darf sie es aber nur wenn alle darauf zu erkennenden Personen einverstanden sind. Das Gleiche gilt übrigens auch für Fotos.