Alkohol kaufen, müssen ALLE Perso zeigen?
Hallo, es macht mich eine Sache richtig wütend und würde gerne fragen ob man das überhaupt darf. Ich war gestern im Rewe und wollte Alkohol kaufen, ich bin bereits 18 Jahre und somit erlaubt dieses zu kaufen. Ich war vorher mit meinen Freundinnen im Kino, die sind dann mit in den Rewe gegangen. An der Kasse meinte die Frau, es müssen ALLE ihren Personalausweis vorzeigen, natürlich waren meine Freunde noch nicht 18. ,somit durfte ich den Alkohol nicht kaufen, meine Freunde standen nur dabei, kaufen wollten sie nichts. Aber da ich nun mal 18 bin, bin ich doch berechtigt den Alkohol zu bekommen oder nicht? Die hätten genau so draußen warten können, aber wir wussten ja nicht dass die Verkäuferin das dann nicht verkauft. Sowas habe ich noch nie gehört. Darf die das überhaupt? Gibt es irgendwelche Gesetzbücher über kaufen von Alkohol wo das drinsteht? Wenn ihr sowas wisst oder so schreibt das gerne mal mit Link. Also das macht mich echt sowas von wütend, gehört hab ich das gestern zum ersten Mal. Würde ja heißen wenn mein Papa Alkohol kaufen würde und ich noch unter 18 wäre, dass er das auch nicht bekommen würde. Ich bitte um Antwort. Danke <3
16 Antworten
Grundlegend darf sie zwar nicht von allen Personen den Personalausweis verlangen, sondern nur von der Person die versucht, den Alkohol zu kaufen.
Auf der anderen Seite hat aber eine Verkäuferin das Recht, den Erwerb zu verweigern wenn Sie den Eindruck hat, dass die volljährige Personen Im Auftrag von Minderjährigen handelt.
Grundlegend darf Sowohl der Betreiber eines Supermarktes als auch seine Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen den Verkauf von Produkten verweigern.
Denn er hat dort das Hausrecht.
Versteh ich hab alles, aber die Verkäufern darf doch nicht von den Freunden, die nichts mit dem Verkauf zu tun haben, die persos verlangen,.! ;)
Jeder darf von jedem den Ausweis verlangen. Du bist halt nur nicht verpflichtet diesen Vorzuzeigen.
hat aber eine Verkäuferin das Recht, den Erwerb zu verweigern wenn Sie den Eindruck hat, dass die volljährige Personen Im Auftrag von Minderjährigen handelt.
Und aufgrund welcher Rechtsgrundlage darf sie dieses "Recht" bitte schön durchsetzen????
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
Herrgott glaub doch den schlauen Leuten und benutze weniger Fragezeichen
Mit so schlauen Leuten wie dir ist man wirklich schlecht beraten.
Hausrecht, Vertragsfreiheit, such dir was aus :D
btw Satzzeichen sind keine Herdentiere, und eine Frage oder Aussage wird dadurch weder eindrucksvoller noch glaubhafter noch richtiger.
Ganz im Gegenteil lässt die inflationäre Nutzung von Satzzeichen eher Rückschlüsse auf dein Gerüst zu.
Ich seh es eher so:
„Die Wichtigkeit eines Satzes ist antiproportional zur Anzahl der verwendeten Satzzeichen.“
Und möchte als Abschluß Terry Pratchett zitieren:
„Oh! Fünf Ausrufungszeichen. Ein sicherers Merkmal dafür, dass jemand seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
Das war eben so eine 110%ige, für gewöhnlich ist das aber nicht so.
Es besteht keine Veranlassung, jemandes Ausweis zu kontrollieren, der keinen Vertrag abzuschließen gedenkt. Will heißen, wenn Deine Freunde nichts kaufen wollten, geht die Kassiererin deren Ausweis auch nichts an.
Sicher hat sie es gut gemeint, da ihr klar war oder sie vermutet hat, dass Du den Alkohol mit den minderjährigen Freunden teilst, ihre Befugnis hat sie dennoch überschritten.
Nö, sie hat im Gegenteil sehr verantwortungsvoll im Rahmen ihrer Befugnis gehandelt.
Dann bitte mal eine Quelle, die belegt, dass besagte Kassiererin im Rahmen ihrer Befugnisse handelte.
"ihre Befugnis hat sie dennoch überschritten."
Hat sie absolut nicht. Nur weil etwas eher unüblich ist, hat sie keineswegs ihre Befugnis überschritten.
Natürlich hat sie das. Die Ausweise von Personen, die keine Geschäftsbeziehung mit dem Laden eingehen, gehen keinen Dritten was an - es sei denn, dieser Dritte ist ein Polizist z.B.
Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Depp und sein Nachbar verlangen könnten, dass man seinen Perso mit all den persönlichen Daten drauf herzeigen muss???
wenn ich auf dich zukomme und nach deinem Perso frage habe ich dann meine Kompetenzen überschritten? :D Das ist einfach nur eine Frage auf die man eingehen kann aber nicht muss. Und tut man es nicht, dann verweigert die Kassiererin eben den Kaufvertrag. so einfach ist das
Wo kämen wir denn da hin
Man muß es doch nicht. Wenn mein Nachbar mich bittet, meinen Personalausweis vorzuzeigen, dann kann ich das tun. Ich kann es auch bleiben lassen. Das ist ganz allein meine Sache. Weder der Nachbar noch der Verkäufer muß meinen Ausweis sehen, wenn ich das nicht will. Und weder der Nachbar noch der Verkäufer muß mir eine Flasche Schnaps geben, wenn er das nicht will. So einfach ist das.
Die Kassiererin ist ja nicht blöd. Die weiß doch genau, dass Ihr nicht den Laden verlasst und die anderen Dir beim Trinken zuschauen. Das Dumme ist, wenn eine Kontrolle kommt und die erfahren, dass sie Euch den Alk verkauft hat, dann ist sie bzw. der Laden dran.
Davon abgesehen gibt es keine Verkaufspflicht. Wenn Dir jemand aus irgendeinem Grund was nicht verkaufen will, dann muss er nicht.
Das ist nicht richtig.
Das 18-jährige Mädchen, die den Alkohol gekauft und weiter gegeben hat an minderjährige Freundeninnen ist dran. ;)
WENN das alles dann auch so zugegeben wird ;).
Die Polizei ist nicht doof ;) was glaubst du wenn ich sage mal 4 Mädels irgendwo betrunken rum sitzen udn nur eine ist 18 und die Polizei kontrolliert? :D
Dann dauert das genau 10 Sekunden und einen bösen Blick gefolgt von einer ernsten Frage und dann ist klar wer den Alkohol gekauft hat :D
Abgabe an Alkohol unter 18 (bzw 16 je nachdem) Jahren ist verboten und vermutlich dachte die Verkäuferin, dass du den Alkohol mit deinen Freunden teilen würdest. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass das in diesem Fall eben nicht ihr Problem, sondern deines wäre und sie dir den Alkohol hätte verkaufen können. Ich wüsste auch kein Gesetz das anders lautet. Allerdings können Supermärkte auch selber entscheiden, welchen Kunden sie Waren verkaufen und welchen nicht, liefe dann unter Hausrecht und wäre deren Angelegenheit.
Nur kann die halt echt nicht von allen den Perso verlangen.
Das stimmt allerdings, diesen Punkt hatte ich bei meinem Überlegungen völlig übersehen.
"Verlangen" ist ein schlecht gewähltes Wort. Sie hat darum gebeten. Die Freunde hätten es ja verweigern können. Ganz einfach. Am Ergebnis hätte das nichts geändert. Keinen Schnaps - fertig.
Aber ne nicht fertig, ich Bin 18, hab ja kein Unfug gemacht oder so, sie kann mir den ja nicht einfach nicht verkaufen mit der Begründung dass die anderen den Perso nicht vorzwigen.
Doch klar kann die das. Und wenn die das Begründen würde mit, du hättest eine grüne Jacke (irgendwer weiter unten nutzte dieses Beispiel, deswegen habe ich das mal übernommen) sie brauch dir nichts verkaufen, wenn sie nicht will, dabei ist dein Alter völlig egal.
sie kann mir den ja nicht einfach nicht verkaufen
Doch, selbstverständlich kann sie das. Wenn Du mit der Flasche an der Kasse stehst, dann kann die Kassiererin Dir ein Angebot machen oder es sein lassen. So einfach ist das. So funktioniert der Verkauf nämlich: Der Händler macht an der Kasse dem Kunden ein Angebot - oder auch nicht. Dem Kunden bleibt es überlassen, ob er das Angebot ablehnt, es annimmt oder ein Gegenangebot abgibt. Wenn der Händler überhaupt kein Angebot macht, dann ist da absolut nichts, was der Kunde annehmen oder ablehnen könnte. Er kann den Händler darum bitten, ein Angebot zu machen - dieser Bitte muß der Händler aber nicht nachkommen. Alle Initiative geht also vom Händler aus. Und ohne diese Initiative wird es keinen Kaufvertrag geben. Und allein der Händler entscheidet, wem er wann unter welchen Umständen ein Angebot macht oder nicht.
Du darfst so viel Alkohol kaufen wie du willst. Die Verkäuferin hat da versucht erzieherisch zu wirken, was ihr nicht zusteht.
Du solltest mehr Selbstbewusstsein entwickeln. Du bist 18 und darfst tun was du willst. Auch palettenweise Schnaps im Supermakrt kaufen, wenn dir danach ist.
Vielleicht sollte ivh mal zum Chef gehen und die Situationen erläutern und mich beschweren
Wenn der Laden ihm nix verkauft, wird's aber schwierig mit dem Kaufen...
Stimme dir zu, würde es aber anders begründen als mit dem Hausrecht.
Die Waren im Supermarkt gehören nunmal dem Supermarkt. Eine Willenserklärung für den Kaufvertrag wird erst ausgesprochen, wenn die Kassiererin es bereitwillig rausrückt.
Verweigert die Kassiererin also einfach den Verkauf wird keine Willenserklärung abgegeben, also kann kein Kaufvertrag entstehen.
Es zwingt die ja niemand die Sachen zu verkaufen. Das ist etwas was nie jemand versteht. Die Waren im Supermarkt sind deren Eigentum, die können damit machen was sie wollen.