Wieso darf ich mir kein Feuerzeug kaufen?
Hallo,
ich bin 19 Jahre alt und war eben bei REWE, wo ich mir ein Feuerzeug kaufen wollte.
Als ich dann an der Kasse war, meinte die Kassiererin, dass ich mindestens 18 sein muss (was ich ja bin) und deswegen meinen Personalausweis vorzeigen soll. Jedoch hatte ich diesen leider nicht dabei, weshalb mir die Frau das Feuerzeug nicht aushändigen wollte.
Ich frage mich jetzt halt nur, ob sie das einfach so machen kann und das Sinn macht?
12 Antworten
Ein direktes Gesetz für den Verkauf von Feuerzeugen gibt es nur in Bayern.
Dort ist es Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren nicht erlaubt, Streichhölzer und Feuerzeuge zu kaufen. (VVB, § 6 Absatz 1).
Um sich allerdings vor Regressansprüchen zu schützen, verkaufen einige Märkte Feuerzeuge z.T. erst ab 14, 16 oder eben erst 18 Jahren. Dabei ist es egal, ob das in Bayern oder z.B. in Niedersachsen ist.
Wenn der Händler, also in dem Fall der Supermarkt, das für sich festgelegt hat, dass der Verkauf von Feuerzeugen erst ab 18 Jahren stattfinden darf, dann muss sich die Verkäuferin daran halten.
Hat die Verkäuferin Zweifel daran, dass du ü18 bist, darf er/sie deinen Ausweis verlangen. Hast du keinen mit oder ein anderes vergleichbares Ausweisdokument wie Führerschein o.ä., darfst du in diesem Fall kein Feuerzeug erwerben.
So ist es z.B. auch bei Zigaretten oder Alkohol. Hast du nichts mit, womit du dich ausweisen kannst, bleibt die Ware beim Händler.
Jeder Verkäufer und jeder Ladenbesitzer kann bestimmte Kunden, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, vom Verkauf bestimmter Waren ausschließen. Wenn der Ladenbetreiber Feuerzeuge nur an volljährige verkauft, dann darf er das, wer seine Volljährigkeit nicht nachweisen kann, hat Pech gehabt.
Das macht sie nicht einfach so, sondern sie hält sich an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Eine 19 jährige Person kann immer mal für jünger gehalten werden, deshalb muss man sich halt ausweisen können.
Wenn sie sich nicht an die Vorgaben hält und es kommt raus, bekommt sie mit ihrem Arbeitgeber Stress. Da würde ich auch kein Risiko eingehen und im Zweifelsfall kein Feuerzeug raus geben.
Wo steht denn das im Jugendschutzgesetz? Meines Wissens nach gehts da nur um Rauchwaren. Von Feuerzeugen steht da nix.
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht das Feuerzeuge erst ab 18 verkauft werden dürfen. Allerdings steht es jedem Händler frei was er in wem verkaufen möchte und was nicht. Daher darf ein Händler auch sagen das er Feuerzeuge erst ab 18 verkauft, wenn du das ihm dann nicht nachweisen kannst muss er es dir nicht verkaufen.
Sie dürfen an Kinder unter 12 Jahren nicht verkauft werden..
würde sie mal darauf ansprechen:)
Der Betreiber des Supermarkts kann selbst entscheiden, ob er Feuerzeuge an Minderjährige verkauft oder nicht.