Aktien - Unternehmen - wie viel Prozent?

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Die Inhaber einer Aktiengesellschaft sind die Aktionäre, die jedes Jahr auf der Hauptversammlung zusammenkommen und über gewisse Dinge abstimmen. Im allgemeinen hat dort jede Aktie eine Stimme. Hast Du 10 Aktien, hast du 10 Stimmen. Wenn jemand also 51% aller Aktien hat, so hat er 51% aller Stimmen auf der Hauptversammlung und kann nicht überstimmt werden. Rein rechnerisch reichen 50% + 1 Aktie. Das ist eine Formulierung ( 50 + 1 ) die man auch ab und an in in der Berichterstattung findet.

Nun zwei grosse Abers:

Aber 1: Auf einer Haputversammlung kommen selten alle Aktionäre zusammen. Somit kann man schon mit weniger als 50% der Aktien auf einer Hauptversammlung die Stimmenmehrheit haben, da nur die anwesenden Stimmen zählen. Bei der Hautpversammlung von Daimler in diesem Jahr waren gerade mal 36% aller Aktionäre (gemessen am Kapital) anwesend. Somit hätte man mit 20% Anteil quasi durchregieren können.

Aber 2: Für gewisse Entscheidungen reicht keine einfache Mehrheit. Zum Beispiel für die Beschliessung einer Fusion, die Herabsetzung des Kapitales oder die Auflösung des Unternehmens verlangt das Gesetz eine 75% Mehrheit der anwesenden Stimmen.

De facto würde ich sagen, reichen dir 20% bis 30% der Anteile eines Börsennotierten Unternehmens, um das Unternehmen "zu regieren", solange die anderen Aktien nicht auch in den Händen von wenigen Grossinvestoren sind.

Auszug:

Mehrheitsverhältnisse (Aktienmehrheit) sind im Zusammenhang mit Abstimmungen im Rahmen von Hauptversammlungen oder Gesellschafterversammlungen von Bedeutung.
Neben der sog. einfachen Mehrheit (über 50% der Stimmen) ist insbesondere bei Kapitalgesellschaften die qualifizierte Mehrheit relevant.
Laut gesetzlicher und satzungsmäßiger Regelung können bestimmte Beschlüsse der Gesellschafter nur Rechtskraft erlangen, wenn eine qualifizierte Mehrheit vorliegt, d. h. eine größere als die einfache Stimmen- und/oder Kapitalmehrheit bzw. eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
Eine Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals wird im Rahmen von Hauptversammlungen der Aktiengesellschaft benötigt bei:
Satzungsänderunggem. § 179 AktG
Kapitalherabsetzunggem. § 222 AktG
Abberufung von Aufsichtsratsmitgliederngem. § 103 AktG
Fusionsbeschlüssegem. § 319 AktG
Auflösung der Gesellschaftgem. § 262 AktG
Das GmbHG sieht ebenfalls die qualifizierte Mehrheit vor: Im Falle der geplanten Änderung des Gesellschaftsvertrags ist gem. § 53(2) GmbHG eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen notwendig.

Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/qualifizierte-mehrheit/qualifizierte-mehrheit.htm

Bei AG's gibts eigentlich nur dann Besitzer des Unternehmens, wenn 100% der Aktien ein und der selben Person gehören.

Ansonsten sind die Aktien Anteile am Unternehmen.

und wo hat der Deutsche Staat 30% der Telekom-Aktien?

14,3% der Aktien besitzt die Bundesrepublik Deutschland

17,4% die KfW

Besitzer bist Du schon bei nur einer Aktie. "Durchregieren" kann man ab 75% + eine Aktie.