Kann man alle Aktien eines Unternehmens besitzen?

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Um welche Gesellschaftsform handelt es sich denn zunächst? AG oder KG a.A? Bei der AG würde es keinen Sinn ergeben 100 % der Aktien zu besitzen, da wichtiges Fremdkapital verschenkt würde. Außerdem muss eine AG einen Aufsichtsrat besitzen, der in der Regel aus Aktionären bestehen. (Verbessert mich, wenn es falsch ist) Von daher ist es unmöglich 100% zu besitzen. Bei der KG a.A. (Kommanditgesellschaft auf Aktien) handelt es sich um eine KG, die zur Fremdkapitalgewinnung Aktien ausgegeben hat. Die Gesellschaftform ist weiterhin eine KG. Dies wird in der Regel bei expandierenden Familienunternehmen gemacht, um den Einfluss im Unternehmen nicht zu verlieren.

GPMPete  31.03.2010, 09:18

Sorry, aber das kann ich nicht so stehen lassen. Aktien sind immer Eigenkapital, insofern wird niemals Fremdkapitel verschenkt. Natürlich kann man 100% der Aktien besitzen. Man hat damit alle Stimmrechte und kann auf der Hauptversammlung alles alleine entscheiden. Im Aufsichtsrat sitzen sogar meistens Leute, die keine Aktionäre sind. Sehr beliebt sind Banker im Aufsichtsrat, da die ja Fremdkapital geben.

MrKanister 
Beitragsersteller
 30.03.2010, 16:06

Um ne Ag

sind Firmen die Aktien haben nicht automatisch an der börse? Mal davon abgesehen was nutzt es wenn die alle einer hat. dann gibts ja kein kaufen und verkaufen...

MrKanister 
Beitragsersteller
 30.03.2010, 15:55

Nein Ag´s müssen nicht zwingend an der Börse sein und ich dachte,dass es die Möglichkeit gibt um Inhaber zu sein, allerdings ohne sich Haftbar zu machen.

saarcoyote  30.03.2010, 16:01
@MrKanister

Also, da würde ich die GmbH vorziehen, da der Gesellschafter nur mit der Einlage (mind.25000 € Stammkapital) haftet

MrKanister 
Beitragsersteller
 30.03.2010, 16:05
@saarcoyote

Aber man steht doch dann da als Gesellschafter in den Billanzen mit drin, was bei einer Ag nicht der fall ist,als Aktionär!?

saarcoyote  30.03.2010, 16:10
@MrKanister

Nicht so ganz richtig. Es steht immer der Gesellschafter mit drin, der die Unternehmung vertritt. Und bei einer AG steht in den Bilanzen auch nicht der Hauptaktionär drin, sondern der, der die AG vertritt. Um alle Rechte und Pflichten der AG anzusehen, würde ich ins HGB gehen (müsste um die §100 ff sein ungefähr). Dort ist das Gesellschatfsrecht geregelt

MrKanister 
Beitragsersteller
 30.03.2010, 16:23
@saarcoyote

Bedeutet das,dass der Gesellschafter nicht zwingend auch eigner sein muss?

saarcoyote  30.03.2010, 17:26
@MrKanister

Ja natürlich. Kommt auf die Gesellschaftsform an. Wenn ich als Gesellschaftsform beispielsweise eine Genossenschaft habe (Wohnungs- oder Bankgenossenschaft bspw.) besitze ich einen Anteil und erhalte darauf eine Dividende. Ich habe dann Stimmrecht bei Vollversammlungen, hafte aber nur in Höhe meiner Einlage. Ich bin dann Teilhaber, aber nicht der Geschäftsführer oder Inhaber

Eine Aktiengesellschaft ist nicht zwangsläufig börsennotiert. In der Realität ist sogar die Mehrheit der Aktiengesellschaften nicht börsennotiert. Da auch eine einzelne Person eine AG gründen kann, hält diese Person nach der Gründing 100% der Aktien. Dies wird in der Realtiät jedoch selten vorkommen, in sofern ist der Besitz aller Aktien eines Unternehmens zwar theoretisch möglich, ökonmisch jedoch wenig sinnvoll.

Wenn Du 100% der Aktien eines Unternehmens hast gehört es dir.

MrKanister 
Beitragsersteller
 30.03.2010, 15:57

Ich weiß, aber wie viel mitsprache recht hat man dann und wird man als Gesellschafter irgendwo genannt?