Ärger mit Tupper. Von Beraterin reingelegt, wer ist im Recht?

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Wann hast Du denn den Vertrag unterschrieben? Es gab tatsächlich Ende letzten Jahres eine Aktion, bei der neue Berater/innen die Tasche geschenkt bekommen und nicht mit 800,-€ abtuppern mussten. Ich glaube, dass war bei Start in Woche 46 und 47. Das müsstest Du in der Bezirkshandlung auf jeden Fall genau erfahren. Ansonsten hat man 13 Wochen Zeit, die Tasche abzutuppern, egal mit wie vielen Parties.

user0272 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 07:21

Danke gut zu wissen! Ich hab der Bezirkshandlung jetzt eine Mail geschrieben, allerdings lassen die mit einer Antwort auf sich warten... Wenn es die Aktion aber tatsächlich gab dürfte ich gute Chancen haben!

Es war in Der Woche 46 und 47 in der tat so, dass man als neu Rekrutierte die Tasche geschenkt bekommen hat. Das war eine Sonderaktion seitens Tupperware. Wie ist es dir weiterhin ergangen? Durftest du die Tasche behalten?

Derwisch ist ein Vertrag , und in den Sand normalerweise festgehalten das mündliche Nebenabreden der Schriftform bedürfen, weil sie sonst keinerlei Wirkung haben.

Schlussendlich hast du aber auch mit Tupperware einen Vertrag abgeschlossen und nicht mit der Beraterin, so dass ich mich mit Tupperware auseinandersetzen würde.

Bei der Tasche ist es so, dass sie normalerweise einen Wert X hat und man die komplette Tasche inklusive Inhalt günstiger bekommt. Diesen vergünstigten Betrag muss man dann praktisch abarbeiten, indem man eine oder mehrere Partys macht und den Gegenwert der Tasche inklusive Inhalt durch die Provisionen abstottert.

Wenn sich das wirklich so zugetragen hat, wie du das hier geschildert hast, dann hat sie dir natürlich ganz schön Mist erzählt, weil gerade ein Anfänger in den seltensten Fällen so viel Provision mit einer einzigen Party macht, dass er gleich die ganze Tasche abbezahlen kann.

Wie gesagt, setz dich am besten mit Tupperware auseinander und nicht mit der Beraterin.

GoodFella2306  17.01.2017, 13:58

sorry für die Schreibfehler, das liegt an der Spracheingabe. Sollte heißen, der Wisch ist ein Vertrag, und in dem wird normalerweise festgehalten...

Hallo soundsun...

Du wurdest nicht reingelegt sondern nicht richtig aufgeklärt...

Die startertasche gab es in dem Sinne umsonst, weil man beim Start 20% Provision vom Umsatz der Party erhält, normal gehen von den 20% Provision 10% für die Tasche automatisch weg und 10% gehören dir... in der Woche als es die Tasche "umsonst" gab war die Voraussetzung in den Starterwochen 800 Euro Umsatz zu machen egal mit wieviel Partys. Das umsonst bedeutet das du direkt 20% Provision bekommst anstatt nur 10%...

Bei weiteren fragen stehe ich gern zur Verfügung..

LG Yvonne( juniorteammanager bei tupperware aus Duisburg)

Hallo Soundsun,

eigentlich steht in den Beraterverträgen sehr genau drin, wie das mit der Tasche funktioniert. Und ich meine es steht dort auch, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt. Wenn das da steht, hast Du ganz schlechte Karten. Und selbst wenn es nicht da steht, dann wirst Du Schwierigkeiten haben, den ganzen Sachverhalt zu beweisen. Trotz Zeugen. Immerhin gibt es die Verträge und die Beraterin muss sich daran halten. Wenn sie Dir jetzt was anderes erzählt hat, dann wird sich die Bezirkshandlung dennoch auf den Vertrag beziehen in dem eben ausdrücklich etwas anderes steht.

Allerdings kommst Du dennoch aus der Sache raus, in dem Du die Tasche einfach wieder zurück gibst. Gleichzeitig würde ich mich bei der Bezirkshandlung beschweren, damit die Beraterin so etwas nicht noch einmal veranstaltet. Denn letztlich bekommt sie auch Provisionen für geworbene Berater und die stehen ihr dann vielleicht gar nicht zu.

Viele Grüße
DatSchoof

privatfoerster  17.01.2017, 19:30

>Und ich meine es steht dort auch, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt. Wenn das da steht, hast Du ganz schlechte Karten.

Das wäre nicht so schlimm, weil von einer solchen Klausel kann auch durch Individualabrede abgewichen werden.
Wenn er genügend Zeugen hat, dann ist das kein Problem.