Ich habe Ärger mit einem Juwelier. Gibt es eine kostenlose Rechtsberatung?

9 Antworten

Rechtlich dürfte es sich um einen Werkvertrag handeln (geschuldeter Erfolg: Verkleinerte Ring in ordnungsgemäßen Zustand). Wenn die Ringe danach "auseinanderfallen" dann greift die gesetzliche Mängelgewährleistung. Du kannst

1) Nacherfüllung verlangen (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB. Das dürfte wohl gerade passieren (er will ja noch mal dran arbeiten)

wenn das nicht klappt:

2) Mängelbeseitigung durch dich selbst (wohl ausgeschlossen)

3) vom Vertrag zurücktreten, sprich: Kein Geld für den Juwelier für das Rumgepfusche

4) und du kannst Schadenersatzverlangen.

Wichtig ist, dass du beim Rücktritt vom Vertrag auf jedenfall Schadenersatz verlangen kannst. Wenn die Ringe jetzt also so kaputt sind, dass sie auf den Müll wandern, gibts Geld. Wenn dir ein anderer Juwelier helfen kann, kannste dir die Kohle von dem Pfuscher zurückholen. Aber vielleicht versuchst du es erstmal ohne Konfrontation und fragst, wie er gedenkt das Problem aus der Welt zu schaffen. Es gibt Versicherungen für Juweliere, die solche Schäden abdecken. Vll. hat er ja sowas. Wenn du Glück hast gehört er noch zu den ehrlichen Kaufleuten und übernimmt den Schaden.

NathalieOhligs 
Beitragsersteller
 04.08.2009, 09:06

Vielen vielen Dank!!!! Hab soeben auch mit meinem Anwalt telefoniert und er konnte mir auch sehr gut weiterhelfen!!! Danke danke!!

Eine Verbindliche Rechtsauskunft wirst du tatsächlich wo nirgends kostenlos bekommen. Wenn du schnell eine verbindliche Rechtsrat brauchst bleibt dir nichts anderes übrig als eine Anwalt zu konsultieren.

NathalieOhligs 
Beitragsersteller
 04.08.2009, 08:36

Vielen Dank!

Der Juwelier hätte Dich über die Gefahr, dass nach Verkleinerung der Ringschiene die Steine nicht mehr so festsitzen können, hinweisen und Deine Einwilligung einholen müssen. Ein anständiger Juwelier tut dies. Vergrößern ist kein Problem, aber verkleinern ist gefährlich, da die Ringschiene einen geringeren Durchmesser bekommt und die Krümmung stärker ist, so dass die Steine - egal, ob eingerieben oder mit Krappen gefasst - nicht mehr den nötigen Halt haben. Deshalb lehnen vernünftige Juweliere Verkleinerungen in dem Fall ab.

Das die Ringe krumm und schief sind, ist eine andere Sache und eine schlampige Arbeit des Juweliers, gegen die Du auf jeden Fall angehen kannst.

ButschalGmbH  06.02.2016, 11:50

Gefasste  Diamanten und Edelsteine können sich bei Veränderung des Ringes immer lockern. Die Beschreibung mit dem kleineren Ringdurchmesser ist völlig richtig. Der Juwelier sollte auf dieses Risiko hinweisen und empfehlen, das nach der Verkleinerung alle Steine auf festen Sitz geprüft und nachgefasst werden sollten. Das verteuert die Änderung natürlich. Bei dem Preis von 200 Euro für drei Ringe und davon auch 2 Platinringe sind diese Mehrkosten sicher nicht enthalten gewesen.

von: Heinrich Butschal, Gutachter für Schmuck, Diamanten und Edelsteine. www.butschal.de

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit Schadenersatz vom Juwelier zu verlangen, wenn die Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg bringt. Das dürfte in diesem Fall gegeben sein, weil eine Nachbesserung in diesem Fall unzumutbar ist (Wertverlust) und auch nicht den gewünschten Erfolg (Wiederherstellung von mangelfreien Ringen) führen wird. So kannst du nach §§ 636 i.V.m 280 Abs.1 BGB Ersatz des durch die Pflichtverletzung entstehenden Schadens verlangen. Das Problem wird hier sein nachzuweisen, dass auch der Wertverlust kausal auf die Herstellung der mangelhaften Ringe zurückzuführen ist. Dieses wird wohl durch Gutachter geklärt werden müssen.

ich denke mal um zu erkennen, dass hier mangelhaft gearbeitet wurde, braucht man keinen Rechtsanwalt.Ich denke, du musst dem Juwelier schon die Gelegenheit geben, den Schaden zu beheben, schafft er das nicht ohne Wertverlust kannst Gedl zurückverlangen oder einen Schadensersatz.