Adoption vom Stiefvater, und Namen ändern?
Ich bin 23 Jahre alt und lebe zusammen mit meine Freundin und Kind in einer eigenen Wohnung, also nicht mehr zuhause. Meinen richtigen Vater kenne ich nicht, er steht auch nicht in meiner geburtsurkunde, und er hat nie Unterhalt gezahlt. Meine Mutter und mein "Stiefvater" sind nun seit über 20 Jahren zusammen und wollen nun dieses Jahr heiraten. Meine Frage ist, kann er mich mit 23 noch adoptieren und ich kann so seinen Nachnamen annehmen? Ich habe noch 2 Geschwister (Halbgeschwister) die auch seinen Namen tragen, und nach der Hochzeit wird meine Mutter auch seinen Namen tragen.
Meine Frage also, geht das, und was müssen wir dafür tun, und wie teuer wird dies sein?
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Hier wäre das Thema NAMENSGEBUNG richtig, hat nichts mit Adoption zu tun und ist dem Kindeswohl zugedacht.
Ob das mit 23 noch greift, wage ich zu bezweifeln ...
Erwachsenenadoption ist nicht preiswert ... ;oP
ja er kann dich adoptieren.
Eine sogenannte Erwachsenenadoption. Da gibts jede Menge zu lesen im Netz
Ihr müsst nachweisen, dass eine Eltern-Kind-beziehung besteht, was in Eurem Fall nicht schwerfallen sollte...
Im Gegensatz zur Minderjährigenadoption werden bei der Erwachsenenadoption die Bestehenden Verwandschaftsverhältnisdse nicht gekappt. D.h. Wenn deinem Erzeuger gegenüber eine Unterhaltspflicht besteht, dann erlischt diese durch Adoption nicht (zwingend)
ich denke die Kosten hierbei halten sich einigermassen im Rahmen, da kommen erstmal die Notarkosten für die Beantragung und dann die Gerichtskosten beim Familiengericht. diese berechnen sich vom "Verfahrenswert" , den das Gericht festlegt. Dieser ist aber in der Regel recht gering, sodass hier auch nicht mit immensen Kosten zu rechnen ist.
Bein uns wars zwar eine Minderjährigenadoption, aber da waren wir bei ca. 600 Euro Gesamtkosten.
edmuina hat deine Frage bezüglich Adoption korrekt beantwortet. Ich will dies nur ergänzen bezüglich der Namensführung. Durch die Adoption durch deinen Stiefvater erhältst du kraft Gesetzes dessen Familiennamen als deinen Geburtsnamen, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen sogar einen Doppelnamen. Wenn dein Kind zur Zeit deiner Adoption deinen Familiennamen trägt und noch keine 5 Jahre alt ist, geht deine Namensänderung auch auf dieses über.
Och, wenn's um den (Ver-)Kauf von Adelsnamen und -titeln geht, spielt das Alter doch überhaupt keine Rolle... ;)))