Abschleppdienst beschädigt Auto beim abschleppen und zahlt nicht, welcher Anwalt?
Hallo Zusammen,
vor einigen Monaten wurde mein Auto aufgrund eines Schadens abgeschleppt. Den Schaden habe ich bei einem externen Dienstleister gemeldet, der wiederum eine andere Firma (ADAC) beauftragt hat, um mein Fahrzeug abzuschleppen.
Als mein Auto in der Werkstatt meines Vertrauens ankam, wurde ich sofort informiert, dass mein Fahrersitz mit der Lehne auf den hinteren sitzen aufliegt, also praktisch aus der "Angel" gerissen ist und sich nicht mehr in Position bringen lässt.
Anschließend ist mein Partner in die Werkstatt gefahren und hat sich den Schaden angesehen, da ich aus beruflichen Gründen nicht sofort vor Ort sein konnte. Mit viel Kraft einiger Männer haben sie es dann geschafft, den Sitz zumindest ein kleines Stück nach vorne zu drücken, sodass dieser fest eingerastet ist und sich aus dieser Position auch nicht mehr entfernen lässt. So konnte mein Fahrzeug zumindest wieder nach Hause gefahren werden.
Kurz darauf habe ich mich mehrfach mit dem Dienstleister in Verbindung gesetzt (telefonisch und schriftlich) und wochenlang keine Antwort erhalten. Als ich dann schließlich mit einem Rechtsanwalt "drohte", erhielt ich relativ zügig eine Antwort, dass mein Fall angeblich versehentlich untergegangen sei.
Nachdem ich mehrfach vertröstet wurde, dass der Fahrer im Urlaub sei und und und, erhielt ich dann die Info, dass dieser den Schaden nicht angerichtet und ich unterschrieben hätte, dass mein Fahrzeug ordnungsgemäß und ohne Schaden aufgeladen wurde. Was auch korrekt ist. Allerdings war ich beim abladen in der Werkstatt nicht vor Ort und habe dementsprechend auch nicht unterschrieben, dass mein Fahrzeug ohne Schaden wieder abgeladen wurde. Ob die Werkstatt das unterschrieben hat, kann ich auf Anhieb leider nicht sagen.
Jedenfalls werde ich jetzt einen Anwalt einschalten und mich beraten lassen. Hat jemand eine Idee welche "Art" von Anwalt ich da am besten kontaktiere? Ich bin mir etwas unschlüssig.
Vielen Dank im Voraus.
Lieben Gruß
4 Antworten
Es handelt sich um einen Frachtschaden, für den die §§ 429 ff. HGB einige Besonderheiten vorsehen. Besonders zu berücksichtigen ist dabei § 438 HGB ( Schadenanzeigefristen ). Zunächst ist der Schaden sofort bei Ablieferung anzuzeigen, bei versteckten Mängeln binnen einer Woche schriftlich. Es gilt das Datum der Absendung. Die Fracht- bzw. sog. Hakenlastversicherungen berufen sich zumeist erfolgreich auf die Versäumung dieser Fristen.
Außerdem dürfte bezüglich der Schäden eine Beweislastumkehr gelten. Da Du bestätigt hast, das der PKW schadenfrei abgeliefert worden wäre, musst Du beweisen, dass der Schaden bei diesem speziellen Abschleppvorgang entstanden ist.
Rechtsanwaltskosten werden i.ü. selbst dann nicht erstattet, wenn der Frachtführer bzw. seine Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt. Die §§ 429, 430 HGB sind spezialgesetzliche Regelungen, die den allgemeinen Schadensersatzregelungen der §§ 823 ff., 249 ff. BGB vorgehen und Anwaltskosten sind dort eben nicht berücksichtigt.
Die Werkstatt wird den Empfang des Wagens quittiert haben.
Als Anwalt würde ich dir einen für Verkehrsrecht Empfehlen.
Oh und übrigens, habe ich auch ein Foto von meinem Auto, als es auf dem Abschleppwagen stand. Man kann darauf erkennen, dass der Sitz normal ist.