Absage Bewerbung: aus organisatorischen Gründen kann die Stelle nicht vergeben werden, trotzdem wurde die Stelle an anderen Bewerber vergeben?
Hallo Allesamt,
ich habe eine Absage für ein Bewerbungsgespräch erhalten, die besagt "aus internen organisatorischen Gründen die Stelle "XXX" zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht besetzt werden kann". Nun wurde die Stelle trotzdem an einen anderen Kandidaten vergeben.
Die Begründung ist ja offensichtlich falsch, da ein anderer Bewerber aus dem Prozess genommen wurde...etwas irreführend! Kann man hierfür eine Entschädigung aus prozessrechtlichen Gründen verlangen?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Schlicht und ergreifend - man kann sich nicht jedes "Recht" erklagen.
Mal theoretisch:
Du erklagst Dir diesen Ausbildungsplatz ( siehe Dein Thema ) und am 3. Tag kündigt man Dir ohne Nennung eine Grundes - muss man auch nicht - fristlos - da in der Probezeit eines Ausbildungsvertrages eine solche Kündigung von einen auf den anderen Tag rechtmäßig stattfindet.
Nein, natürlich nicht!
Wie kommst du auf so eine abwegige Idee?
Diese Leute, die immer versuchen, irgendwelche Schwachpunkte zu finden, um Geld rauszuschlagen aus allen möglichen unpassenden Situationen - furchtbar!
Nein Das ginge nur wen man dir Mitteilen würde du bist zu fett um bei uns zu arbeiten!
Keiner sagt dir den wirklcihen grund warum das nicht geklappt hat!
Interne Ausschreibung, Bewerber mit Schwerbehindertenausweis, da gibt es viele organisatorische Gründe. Du bekommst natürlich keine Entschädigung. Ideen haben die Leute..
Nein, eine Absage muss eigentlich überhaupt nicht begründet werden (ausser bei schwerbehinderten Kandidaten), daher sind das meist vorgefertigte Standardschreiben. Eine Bewerbung erklärt ja noch keine Geschäftsbeziehung.