Gas Rechnung alter Wohnung trotz Umzug?
Wenn man schon vor Jahren umgezogen ist, und lange nichts mehr von einem Gas Anbieter gehört hat und schon längst ein neuer Mieter sich als Mieter dort mit Gas angemeldet hat. Kann dieser dann eine Rechnung schicken obwohl ja der neue Mieter dort das Gas verbraucht ?
strom war beim gleichen Anbieter nicht sicher ob abgemeldet wurde aber glaube schon.
5 Antworten
Man sollte schon wissen, ob man sich beim Gasanbieter abgemeldet hat. Wenn nicht freut es den Nachmieter und sollte schnellstens nachgeholt werden.
Und die Rechnung ist zu bezahlen. Eigenverschulden.
Dann ist es am einfachsten, beim Anbieter anzurufen und die Sache direkt mit denen zu klären.
Wir können nur raten
Warum kommen wichtige Infos bei solchen Fragen immer erst naxchträglich und "löffelchenweise"? Das mit den 5 Jahren habe ich oben erklärt: solange Zahlungen geleistet wurden, ist es kein Problem, nur daß dann eben, anders als unten geschrieben, keine Abmeldung stattgefunden haben dürfte (dessen warst Du dir aber bei der Fragestellung auch nicht sicher).
In der Abrechnung soll nun der Verbrauch Null sein, d.h. es geht um den Grundpreis. In dem Fall, daß der Nachmieter (der gewechselt haben könnte) kein Gas mehr verbraucht, schließt er auch keinen Vertrag und wird auch nicht einsehen, die Rechnungen zu übernehmen, die immer noch unter deinen Namen an diese Adresse gegangen sein dürften. Besteht nun der alte Vertrag fort, greift man dann logischerweise auf Dich zurück. In dem Fall aber besteht nicht einmal ein Anspruch gegenüber dem Nachmieter, da er aus diesem Vertrag keinen Nutzen gezogen hätte.
Allerdings ist bei einem Verbrauch von Null etwas komisch, denn wenn jetzt die Jahresabrechnung zugeschickt wurde, dann wären auch Abschlagszahlungen erfolgt und man böte Dir Geld an. Sollten Abschlagszahlungen nicht entrichtet worden sein, wäre man schon früher an Dich herangetreten. Hier wird deine Darstellung unglaubwürdig.
Zuerst ist die Frage, wer Vertragspartner des Versorgers ist. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde und der neue Mieter nur die Leistungspflicht, aber nicht den Vertrag übernahm, dann wäret ihr Vertragspartner geblieben, nur daß es solange nicht auffiele, wie ordnungsgemäß die Zahlungen geleistet werden. Bleiben die Zahlungen des jetzigen Mieters aus, könnte man dann wieder an den Vertragspartner herantreten, da der in der primären Leistungspflicht steht. In dem Fall könnte man Dir/euch gegenüber sogar einen Titel erwirken. Möglich ist es also, wenn es auch schon ziemlich blöd wäre, dies zu ermöglichen.
Wenn die Forderung beglichen ist, bestünde dann aber ein Anspruch gegen den jetzigen Mieter in gleicher Höhe, nur daß man dann selber den Ärger hat, das Geld einzutreiben.
In der Summe: beim Versorger nachfragen und dann weitersehen.
Wenn das sie Jahren ist, zahlt ihr seit Jahren oder kam das aus dem Nichts?
Kann natürlich sein, dass jemand einen Fehler gemacht hat, dann sollte man anrufen. Wenn ihr nicht gekündigt habt und seit Jahren zahlt... Sehr freundlich von euch.
Kam aus dem nix, 5 Jahre lang nix, dann kam plötzlich für 2017 eine Rechnung... kurz davor flatterte eine ablesekarte ein, worauf hin ich mitteilte, das derjenige der da gewohnt hat vor Jahren verstorben ist
Naja wenn du darauf reagierst wirst du da ja auch wohnen oder nicht?
Wieso kommt diese Karte zu dir und vor allem wie bei geänderter Adresse? Bist du VM?
Ja hast du den überhaupt gekündigt oder umgemeldet?
Ja abgemeldet alles Verbrauch is ja auch null
Vllt ist es noch eine Jahresabrechnung vom letzten Jahr das du in der Wohnung verbracht hast?
Ruf einfach mal an und frag nach was da los ist, vllt ist es ja auch nur ein fehler
Musst den Vertrag kündigen
Wenn das vor 5 Jahren war und 5 Jahre lang nichts kommt dann aber nach 5 Jahren wieder eine Rechnung für 2017 kommt....