Abmahnung aus den USA

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Im Falle eines Urheberrechtsverstoßes wäre us-amerikanisches Recht hier nicht anwendbar, das verbietet die " Berner Übereinkunft " dem Welturheberrechtsabkommen, welches 1989 von den USA ratifiziert wurde. Dies besagt in der Kernaussage, dass ein Störer nur nach dem Recht in Anspruch genommen werden kann, dass in dem Land gilt in dem er Staatsbürger ist und seinen regelmäßigen Wohnsitz begründet.

Daraus ergibt sich, dass der Verstoß nach dem deutschen Urheberrecht zu bewerten wäre, liegt hier kein Grund vor, kann man auch nicht belangt werden wenn dies in den USA hingegen strafbar wäre.

Gibt es denn grundsäzulich so etwas wie einen Drittanbieterschutz bei einem ISP? Solche Sperren sind ja grundsätzlich bei Mobilfunkverträgen möglich und müssen per Gesetz sogar angeboten werden (z.B. zum Schutz vor Abo-Fallen in die man versehentlich durch einen flaschen Klick auf dem Handydisplay tappt).

ein klares NEIN... muss es nicht geben und ist auch nicht vorgesehen weil das Urheberrecht inmateriell ist.

Ein Anspruch auf Auskunft der Kontaktdaten ergibt sich aber aus § 101 Abs.7 UrhG

(7) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung kann die Verpflichtung zur Erteilung der Auskunft im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet werden.

was dann einen richterlichen Beschluss voraussetz der den Provider zur Auskunft verpflichtet die Anschlussinhaberdaten herauszugeben. Das Fernmeldegeheimnis wird dann durch das UrhG eingeschränkt

Ich würde mir hier mal erst keine dunklen Gedanken machen solange keine Post aus den USA kommt und selbst wenn wäre das durch einen Anwalt für Medienrecht schnell aus der Welt zu schaffen - zudem muss der Richter dir vor Herausgabe der Anschlussdaten an den Anspruchsteller eh rechtliches Gehör verschaffen - daran scheitern regelmäßig die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen wenn man weiß wo man einhaken muss - das ganze ist dann wegen Verfahrensdfehler einzustellen (Verstoß gegen die ZPO und StPO)

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher regelmäßig verletzt, wenn das Gericht einem Verfahrensbeteiligten, bevor es eine für ihn ungünstige Entscheidung trifft, keine Gelegenheit gibt, zu der im Verfahren abgegebenen Stellungnahme der Gegenseite Stellung zu nehmen (...). Dies gilt - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (...) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine mögliche Gegenstellungnahme Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt, oder nicht. Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren. Die Missachtung des rechtlichen Gehörs verletzt den Betroffenen in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG

carsten0232 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 11:00

Die DMCA schreibt ja auch nicht, dass ich Post bekommen würde, sondern diese ca. $2700 direkt über die Rechnung von meinem ISP abgeführt werden solle.

Das istd as was mich sehr stuzig macht - die Aussage unglaubwürdig erscheinen lässt.

Auch die Tatsache, dass kein Content im Download vorhanden war, der ein urheberrechtlich geschützes Material darstellt, sondern nur Ordner und diese "README.txt"

Aleine die Tatsache, dass dieses Schreiben in einer "README" textdatei steht finde ich etwas verblüffend.

Ich konnte aber leider im großen weiten Internet lediglich einen Beitag bei Yahoo Answers finden, in der ein User exakt die selbe Problematik beschreibt.

Deshalb ja auch meine Frage, ob euch vergleichbares bekannt ist?

Gruß und danke für die Antwort!

stelari  25.01.2013, 11:31
@carsten0232

Die DMCA schreibt ja auch nicht, dass ich Post bekommen würde, sondern diese ca. $2700 direkt über die Rechnung von meinem ISP abgeführt werden solle.

Weder ist die DMCA dazu berechtigt, noch dein Provider dazu verpflichtet... ignoriere das und lass gut sein

Solltest du nichs runtergeladen haben, dann lege unbedingt einen Widerspruch ein !! Im übrigen kann man die IP - Adresse sehr wohl herausbekommen. Wir selber haben mal ein Schreiben eines Anwalts bekommen, wo uns mitgeteilt wurde was angeblich heruntergeladen wurde. Sogar Uhrzeit und IP Adresse stimmten. Wir haben auch Widerspruch eingelegt und sogar mit Anwalt gedroht. Danach hatten wir Ruhe.

Jeder Webseitenbetreiber kann über den ISP deinen Namen und Adresse erfahren.

carsten0232 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 10:35

hier villeicht der Text aus der "README.txt":

"Notice of Copyright Infringement

You have attempted to download stolen software in violation of:

United States: Digital Millennium Copyright Act - www.copyright.gov/legislation/dmca.pdf

European Union: Copyright Law of the European Union - ec.europa.eu/internalmarket/copyright/indexen.htm

For additional information regarding Copyright Law please use the above links.

This notice is to inform you we are exercising our rights under these acts and have documented this act of copyright infringement and recorded your IP Address. We will be submitting a request to your internet service provider to preserve all records regarding your internet use and have requested they provide us with your contact information.

Further we are entitled under the above acts to submit a bill for the software you have downloaded to your Internet Service Provider and a request for damages and penalties. You will see two charges reflected on your billing statement from your Internet Service Provider as:

United States: Software Download - $129.00 ($29.00 plus $100.00 service charge) (per violation) Copyright Infringement Penalty - $1500.00 (per violation)

European Union: Software Download – €199.00 (€29.00 plus €170.00 service charge) (per violation) Copyright Infringement Penalty - €2500.00 (per violation)

Please note – Refusal to pay these charges will result in additional action and we are entitled to recover all costs associated with recovery including but not limited to interest, attorney’s fees and court costs.

As per our rights if necessary we are electing to have this matter arbitrated in the jurisdiction in which the software copyright originated – Los Angeles California. This right is protected by the United States Digital Millennium Copyright Act and the Intellectual Property Protection treaty between the United States and European Union."

Das sieht doch nicht seriös aus?

Vielleicht bin ich auch einfach ein bisschen zu paranoide in solchen Angelegenheiten?!

Netter Abzockversuch von dem Typ. Du brauchst ueberhaupt nichts unternehmen :)

Schlaflose Naechte brauchst Du Dir auch nicht machen. Ignorieren, das ganze Teil loeschen, und nicht weiter dueber nachdenken!

JanKrohn  25.01.2013, 10:53

Hier kannst Du uebrigens die lizensierte Version des Timothy Framework fuer $29 erwerben: www.timothyframework.net

Das sieht schon leich viel serioeser aus.

carsten0232 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 11:02
@JanKrohn

Danke, habe ich mir schon im Anschluss bestellt...

Ich bin auf dieses Framework über seine Youtube-Tutorials gestoßen - wobei mir hier noch nicht ganz klar war, dass es seine Trainings so groß aufzieht - was mitunter der Grund war, dass ich einfach "Timothy Framework download" gegoogelt habe und dann blöder Weiße auf der falschen Seite gelandet bin.

danke

Also ganz ehrlich ich kann dir nur raten, einen Anwalt aufzusuchen. Denn man muss bedenken was in den USA illegal ist, muss in Deutschland nicht illegal sein. Und zudem muss man auch Faktoren bedenken wie z.B. wie wurde der Beweis verschafft oder ist die Schadensersatzforderung angemessen, und, und, und, und, und.

Also es gibt etliche Faktoren die man mit einbeziehen muss, und ich denke das kann nur ein Anwalt auseinanderklamüsern.

Ansonsten lass dich nicht einschüchtern, und viel Glück in der Sache.

Gruß

Jimmy