Wie hoch sind meine Abgaben im öffentlichen Dienst?

5 Antworten

Ich weiß, dass man sich als Beamter ja privat versichern muss

Und schon die erste Falschinformation. Es bietet sich aufgrund der Beihilfe an sich privat zu versichern. Vorgeschrieben ist dies aber keineswegs.

Gibt es noch irgendetwas, was dann noch abgezogen wird, bzw. was ich privat zahlen muss, was normalerweise gesetzlich geregelt ist ?

Nein.

Tu dir aber selbst den Gefallen und Bemühe die Hilfe eines Versicherungsmaklers mit entsprechendem Schwerpunkt.

cornichon 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 17:35

Hallo Kevin, danke für deine Antwort. Also das heißt, wenn ich mich privat versichere kostet es dadurch, dass ich verbeamtet bin noch weniger für mich, oder was meinst du mit "Beihilfe" ? Und wie sieht es mit Rentenvorsorge aus ? Muss man da als Beamter nicht irgendwo einzahlen ? Lieben Gruß !

NickgF  16.09.2015, 20:06
@cornichon

was meinst du mit "Beihilfe" ?

Stark vereinfacht für Berufseinsteiger:

Bei Angestellten u. Arbeitern teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ungefähr hälftig die Krankenversicherungskosten, bei den Beamten dagegen die Krankheitskosten.

Diese Arbeitgeberhälfte für Beamte wird offiziell "Beihilfe" genannt https://www.lff-rlp.de/fachliche-themen/beihilfe/

Die andere Hälfte kannst du selber tragen (nicht empfehlenswert !!!) oder dafür auf dem großen Feld der privaten Versicherungsanbieter einen "50%-Beamtentarif" abschließen.

Sieht dann in der Realität so aus:
Du bekommst von Arzt und Apotheke eine Rechnung in doppelter Ausfertigung. Du selber überweist die vollen 100% und beantragst parallel bei deiner Beihilfestelle und deiner Versicherung die Kostenübernahme/ -Erstattung von jeweils 50%; Papierkram, den der Rest der Bevölkerung nicht hat, dafür bist du allerdings Privatpatientin...


Mit Rentenversicherung hast du nichts zu tun. Die Altersbezüge der Beamten heißen Pension und kommen nicht von der Deutschen Rentenversicherung sondern weiterhin von deinem Dienstherrn, also aus dem RLP-Haushalt 

Apolon  17.09.2015, 12:33
@NickgF

Diese Arbeitgeberhälfte für Beamte wird offiziell "Beihilfe" genannt

Falsch - ein Beamter hat keinen Arbeitgeber.  Außerdem ist in Rheinland-Pfalz die Beihilfe nicht immer 50 %, sondern bei einem Beamten mit 2 Kindern beträgt sie sogar 70 %.

Die andere Hälfte kannst du selber tragen (nicht empfehlenswert !!!) oder dafür auf dem großen Feld der privaten Versicherungsanbieter einen "50%-Beamtentarif" abschließen.

Unsinn - wir haben in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht und dies gilt auch für Beamte. Bedeutet der Beamte muss eine PKV entsprechend der Beihilfesätze abschließen. (Alternativ kann er sich auch gesetzlich versichern).

NickgF  17.09.2015, 15:47
@Apolon

Krankenversicherungspflicht ... gilt auch für Beamte. Bedeutet der Beamte muss eine PKV entsprechend der Beihilfesätze abschließen

Korrekt - mein Fehler, danke für die Richtigstellung

Gilt so bereits seit 2009 per GKV-WSG "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung"

Ich habe mich im Bundesland Rheinland-Pfalz bei verschiedenen Verwaltungen um eine Ausbildung zur Verwaltungswirtin beworben.  Ich bin 19, ledig und habe keine Kinder. Ich würde somit mit einem Gehalt von 2053 € brutto einsteigen.

Sorry - aber deine Gehaltsvorstellungen sind falsch:

Ich unterstelle einmal, eine Ausbildung (Beamtin auf Widerruf) im höheren Dienst - dann wären dies in A13 - 1.229,96 € Brutto.

Sollte es sich um den gehobenen Dienst handeln, dann wäre dies in A9 - 1.058,05 € Brutto.

Für die Krankenversicherung während der Ausbildung sollte man so mit ca. 70 € rechnen (wenn man eine private Krankenversicherung wählt). Sollte die Wahl auf eine gesetzliche Krankenkasse fallen, wären in etwa mtl. ca. 150 € zu zahlen.

Die entsprechende Gehaltstabelle für Rheinland-Pfalz findest du hier:

http://www.dbb.de/service/entgelttabellen-und-beamtenbesoldung.html

Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) entfällt beim Beamten.

Gruß Apolon

Verwaltungswirt? Wenn du den Diplom-Verwaltungswirt meinst, dann ist das ein Studium. Eine allgemeine Stellenzulage wird dir nicht abgezogen, sondern gewährt. Außerdem musst du beachten, dass du keinen Anspruch auf eine Verbeamtung hast. Verwaltungsbeschäftigte sind oft angestellt.

Da täuscht du dich. Das von dir genannte Gehalt ist das nach der Ausbildung.

Gibt es noch irgendetwas, was dann noch abgezogen wird

  1. Ich wüßte nicht...(evtl. Gewerkschaftsbeitrag, aber freiw.)
  2. Was verbirgt sich hinter der Stellenzulage, die man dir einbehält (wofür) ?