Abbuchung zum 15ten des Monats?
Hallo zusammen,
ich stelle mir lediglich die Frage, ob man das Recht hat den Tag der Lastschrift zu bestimmen. Dabei geht es mir nicht um einen bestimmten Tag, sondern um den 1ten oder den 15ten. Heutzutage ist es doch vollkommen normal zum 15ten des Monats zu zahlen.
Folgender Hintergrund: meine Leasingrate meines Autos bucht immer zum 1ten ab. Aus einem legitimen Grund möchte ich, dass die Bank am 15ten abbucht. Hat man eine rechtliche Grundlage, um dies zu "erzwingen"? Die Bank weigert sich nämlich vehement!
8 Antworten
Der Termin der Abbuchung ist nicht zwischen Dir und der Bank verhandelbar, sondern nur zwischen dir und demjenigen, der abbucht.
- Zum einen hat Die Bank gar keinen Einfluss darauf, denn die Abbuchung und der damit zusammenhängende Termin kommt von deinem Vertragspartner. Der bucht ab, nicht Deine Bank.
- Zum anderen hast Du einen Vertrag mit dem Leasingunternehmen. Dort hast Du unterzeichnet, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt die Rate fällig ist. Da kann und darf die Bank sich gar nicht einmischen. Das ist ja eine Vereinbarung zwischen Dir und dem Leasingunternehmen und der Zahlungstermin ist Teil dieser Vereinbarung.. Wenn Du den Termin vom 1. auf den 15. legen willst, dann musst Du das mit Dem Leasingunternehmen klären und nicht mit der Bank.
Den Tag der Lastschrift bestimmt immer derjenige, dem man die Einzugsermächtigung gegeben hat, bzw. das, was im Vertrag festgelegt ist.
Das hättest Du Dir vorher überlegen müssen, heutzutage "vollkommen normal" ist da nichts, wie kommst du denn darauf? Du kannst den Termin nur bestimmen, wenn Du selbst einen Dauerauftrag einrichtest.
Wenn Du einen "legitimen Grund" hast, also meinst, im Recht zu sein, warum sprichst Du nicht mit dem Leasingunternehmen? "Erzwingen" kann man nichts, schon gar nicht bei der Bank, die weigert sich völlig zu Recht, weil sie damit nichts zu tun hat. Die hat die Lastschrift einzulösen, wenn genug Deckung auf dem Konto ist und damit hat es sich.
Sobald ein Abbuchungsauftrag (Einzugsermächtigung) erteilt ist. hat der Berechtigte (nicht die Bank!) die Wahl, wann er sich die Zahlung holt. Daher sollte die Forderung nach Einzug am 15. dorthin gerichtet werden!
Nur ein Dauerauftrag, den der Kontoinhaber der Bank erteilt, kann an einem vom Kontoinhaber festgelegten Datum erfolgen.
Das ist im Kreditvertrag festgelegt und den hast du unterschrieben, damit gilt das als rechtliche Grundlage.
Nachträglich kannst du nicht eigenmächtig den Vertrag ändern.
Zahlungen sind in der Regel zum 1. fällig. Es gibt durchaus Unternehmen die später auf das Konto zugreifen, das ist aber deren Geschäftsgebahren. Wünschen kannst du dir da überhaupt nichts und Recht auf eine spätere Abbuchung hast du natürlich auch nicht.