Abbuchung trotz Kündigung. Was tun?
Hallo,
ich war bis zum letzten Jahr Kunde eines kleinen Webhosters (XLHost.de). Den Vertrag habe ich gekündigt und die letzte Rechnung im November 2015 erhalten. Seitdem wurde auch nichts mehr abgebucht. Jetzt sehe ich beim online Banking einen vorgemerkten Umsatz in Höhe von 11€ der morgen abgebucht werden soll.
Die Kündigungsbestädigung habe ich nicht mehr da die Kündigung schon eine Weile her ist und seitdem wie gesagt auch nichts mehr abgebucht wurde. Ich versuche seit einer Woche den Support bzw. die Buchhaltung zu erreichen. Ich habe es bereits telefonisch und auch per Email versucht nur leider bekomme ich keine Antwort.
Nun hätte ich gerne gewusst wie es rechtlich aussieht da ich nicht nachweisen kann dass der Vertrag gekündigt wurde...jedoch wurde seit fast einem Jahr auch nichts mehr abgebucht was ein Indiz dafür ist. Was kann ich tun?
Vielen Dank
3 Antworten
Eine Chance hast Du doch: Du hast acht Wochen Zeit, das Geld wieder zurückbuchen zu lassen. Sprich mal mit Deiner Bank, falls Du dazu Fragen hast und es nicht einfach von selbst machen möchtest.
Die meisten Verkäufer/Anbieter melden sich, wenn sie kein Geld bekommen. Du hast also genügend Zeit, schon mal einen Termin mit der Verbraucherberatung zu vereinbaren, denn die kennen sich mit solchen Dingen aus.
Jetzt muss ich aber ein wenig schimpfen:
Eine Kündigung und deren Bestätigung schmeißt man natürlich auch nicht weg, sondern bewahrt sie mindestens die zwei Jahre auf, die für normale Geschäftsvorfälle die Verjährungsfrist darstellen; das wäre in Deinem Fall also bis 31.12.2017 gewesen.
Vielleicht hast Du wenigstens die Kontoauszüge. Du brauchst die mit der vorletzten und letzten Abbuchung und dann natürlich alle Folgeauszüge, um zu belegen, dass nichts mehr abgebucht wurde.
Wie sieht es aus mit Gesprächsnotizen im Kalender, im Adressbuch? Irgendwelche Einträge, die Deine Version unterstützen?
Gibt es die Firma überhaupt noch? Ruf mal deren Webseite auf und mache einen Screenshot; auch von deren AGB (halt so viel wie möglich dokumentieren und immer mit Datum).
Laienhaft würde ich sagen, Du musst, wenn Du nichts belegen kannst, noch weiter bezahlen.
Dafür solltest Du aber die nächste Kündigung rechtzeitig losschicken (qualifiziertes Fax (mit Sende- und Empfangsbestätigung) oder per Einschreiben/Rückschein) - und natürlich jeden Schriftverkehr dokumentieren.
Aber das kann Dir die VB besser und richtiger sagen.
Nun, ich würde jetzt nicht in blinden Aktionismus verfallen, sondern so etwas lieber mit der Verbraucherberatung klären.
Vielleicht hilft es ja, noch einmal eine E-Mail (über deren Kontaktseite) zu schreiben mit allen Daten, die wichtig sind (wann gekündigt, keine Abbuchungen mehr etc.) und zu fragen, warum jetzt wieder abgebucht wird.
Und bitte um eine Bestätigung über den Erhalt. Diese Mail solltest Du auch in Kopie an Dich schicken oder den Text zu kopieren mit Datum und Uhrzeit usw., um wenigstens überhaupt einen Beleg dafür zu haben, dass Du schon mal gekündigt hattest.
Wenn Du dort niemand erreichen kannst, geh zur Bank, sowie die 11,- Euro abgebucht wurden und veranlasse eine Rückbuchung.
Mal sehen, was dann passiert. lg Lilo
Ja das wurde ich auf jeden Fall machen. Danke
Hi, die Beweislast liegt bei dir. Du musst beweisen, dass die deine Kündigung erhalten haben.
Also dran bleiben, das Missverständnis klären und ggf. eine Kopie der Kündigungsbestätigung anfordern. Die Firma sollte sowas aufheben.
Dass seit deiner Kündigung nichts abgebucht wurde, ist ein Indiz, dass die Firma deine Kündigung erhalten hat und dürfte bei einem Rechtsstreit helfen.
Ja nur leider werden meine Anfragen nicht beantwortet. Daher glaube ich auch nicht dass ich eine Kopie der Kündigungsbestädigung erhalte. Ich werde es aber weiterhin versuchen.
Ich habe ein wenig gegoogelt und ich scheine nicht der Einzige zu sein der keine Antwort erhält:
Ohja! Dann ebenfalls das Mandat sperren und zurückbuchen lassen.
Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Deine Kritik ist natürlich berechtigt und ich möchte mich auch nicht rechtfertigen aber ich sah die Sache als erledigt an da nichts mehr abgebucht wurde. Dieser Fehler wird mir aber kein zweites Mal passieren.
Ich kann mir die Umsätze der letzten 450 Tage im online Bankingportal meiner Sparkasse anzeigen und auch ausdrucken lassen. Das sollte kein Problem sein. Allerdings habe ich keine Gesprächsnotizen oder ähnliches. Mir ist klar dass ich bis auf die Tatsache dass nichts mehr abgebucht wurde nichts nachweisen kann. Ich bin mir unsicher ob ich erneut Kündigen soll da ich damit praktisch eingestehen würde dass ich es bisher noch nicht getan habe, oder nicht? Wäre es nicht besser die Firma schriftlich (Einschreiben + Rückschein) davon in Kenntnis zu setzten dass ich bereits gekündigt habe?
Die Firma exestiert übrigens noch. Auch wenn sich die negativen Bewertungen in letzter Zeit häufen.