Ab wie viel Jahren darf man eigentlich ein Feuerzeug kaufen?

7 Antworten

Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten. Allerdings gibt es hier wieder andere Aspekte zu beachten. In Bayern ist der Verkauf von Zündmitteln an unter 12-Jährige durch Regelungen des Brandschutzes verboten. Generell gilt: Verursachen Kinder mit einem selbstgekauften Feuerzeug einen Brand, kann der Aufsichtspflichtige des Kindes bzw. der Verkäufer des Feuerzeugs u. U. zivilrechtlich belangt werden, wie einige Gerichtsurteile zeigen. Handelt es sich bei den potenziellen Feuerzeugkäufern um Jugendliche, ist zumindest „Fingerspitzengefühl" angesagt, bei Kindern sollte man konsequent „nein" sagen.

http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php

Meines Wissens gibt es dafür überhaupt keine gesetzliche Beschränkung - andererseits muß Dir der Händler überhaupt nichts verkaufen. In zahlreichen Geschäften bekommen Kinder weder Streichhölzer noch Feuerzeuge. Da sie nicht rauchen dürfen, besteht ja auch keine Notwendigkeit, ein Feuerzeug zu haben.

the666eddie666 
Beitragsersteller
 28.12.2012, 16:04

aba man braucht feuerzeuge ja nicht nur zum rauchen .. ich (16) rauche ja auch nihct (mehr) aba so zum kerzen anzünden oder silvester oda so ;D

Zyogen  28.12.2012, 16:15
@the666eddie666

Du bist 16? Dann darfst Du auch keine Knaller anzünden. Und der Tannenbaum steht in der Wohnung, dort wird es sicher auch irgendwo ein Feuerzeug geben.

the666eddie666 
Beitragsersteller
 28.12.2012, 16:18
@Zyogen

was hat das mit dem tannenbaum zu tun??

Megatronix  28.12.2012, 18:02
@the666eddie666

A-B-E-R! Nicht "aba"! Ist denn das so schwer?

Es gibt -da bin ich mir zu 100% sicher- keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die etwas über eine Altersbeschränkung beim Verkauf von Feuerzeugen oder Zündhölzern aussagt. Zur Sicherheit habe ich noch einmal in den in Frage kommenden Gesetzen und Verordnungen nachgeschaut, dabei aber keine diesbezüglichen Aussagen gefunden. Ausnahme ist das Bundesland Bayern, dort ist der Verkauf erst an Käufer ab 12 Jahren erlaubt. Für alle anderen Länder gilt: was nicht verboten ist, kann im Umkehrschluss als erlaubt betrachtet werden. Wenn ein Händler also den Verkauf von Feuerzeugen oder Zündhölzern verweigert, dann geschieht das allein auf den Willen des Händlers oder -nur in Bayern- auf Grund eines Landesgesetzes. Es gibt zwar eine "Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung)", aber diese regelt nicht die Abgabe der Feuerzeuge.

Ich frage mich echt, warum so viele Leute der Ansicht sind, es gäbe eine gesetzliche Altersbeschränkung

ab 16 .. :)

Gas etz. ab 18

Feuerzeuge ab 18

Und Streichhölzer ohne Altersbeschränkung......