Ab welchen Alter darf man ein Zippos kaufen?
Ich (14) habe mir letzten ein "gecovertes" Zippo (Marke Tristar) gekauft ohne Probleme, dann bin ich zu einen Lotto rein, der originale Zippos hat und wollte mir ein Originales kaufen. Die Kassiererin sagte aber zu mir, dass man Sachen die mit Tabak zutuhen haben erst ab 18 kaufen darf. Dann bin ich zum Rewe und wollte mir Feuerzeugbenzin kaufen...die Kassiererin sagte aber auch dass es erst ab 16 ist. Als nächstes ging ich zum Edeka und fragte auch nach ein Feuerzeugbenzin und mir wurde wieder gesagt, dass es erst ab 16 ist. Als letztes habe ich es bei einer Tankstelle versucht und bevor ich zur Kasse ging habe ich erstmal gefragt, ob man Feuerzeugbenzin an Minderjährige verkaufen darf...die Kassiererin sagte ja und hat es mir verkauft. Nächsten Tag ging ich in ein Tabakladen rein und dachte mir ich lass mich mal informieren weil die Kassiererin dort müsste sich ja wohl auskennen. Bevor ich mir Zündsteine und Feuerzeugbenzin gekauft habe, hab ich wieder gefragt ob man das an Minderjährige verkaufen darf...sie sagte ja und hat es mir verkauft...30 Minuten später ging ich nochmal hin und fragte ob man auch Zippos an Minderjährige verkaufen darf, sie sagte ja aber weil sie keins hatte konnte sie mir keins verkaufen...mein Freund sagt zu mir auch dass man das verkaufen darf weil sie ja leer verkauft werden...
Jetzt bin ich sehr verwirrt und weil ich im Internet keine passende Antwort gefunden habe würde ich mich freuen wenn mich mal jemand hier aufklären könnte;)
1 Antwort
Es gibt kein (bundesweites) gesetzliches Mindestalter für den Erwerb von Feuerzeugen oder Zündhölzern!
Zu den Tabakwaren die im § 10 JuSchG reguliert werden, zählen nur Produkte die auch Tabak (in irgendeiner Form) beinhalten.
- Hierzu zählen: Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, Schnupftabak, Shishatabak etc.
- Hierzu zählen nicht: Shishas, Pfeifen, Zigarettendrehmaschinen, Zigarettenpapier, Feuerzeuge, Zündhölzer etc.
Auf Länderebene gibt es einzigst im Bundesland Bayern ein gesetzliches Mindestalter für den Erwerb von Feuerzeugen oder Streichhölzern: sie dürfen gemäß der "Verordnung über die Verhütung von Bränden" § 6 (1) Satz 1 nicht an Kinder unter 12 Jahren abgegeben werden.
Also aus rechtlicher Sicht darfst du mit 14 Jahren überall (auch in Bayern) ein Feuerzeug kaufen, jedoch entscheiden sich viele Einzelhändler besonders auch Supermärkte wie Rewe oder Edeka dazu, Feuerzeuge und Streichhölzer nicht an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen. Einzelne Tabakgeschäfte oder Lottostellen halten es nocht strenger und Verkaufen keine Feuerzeuge oder Streichhölzer an unter 18 Jährige. Dies geschieht aber alles auf freiwilliger Basis, weshalb du auch keinen Anspruch darauf hast das sie dir verkaufen müssen!
Lg, Anduri87