Ab welchem Maß an Streit in der Nachbarwohnung kann man sich beschweren? Geht das überhaupt?
Wir haben seit einem knappen Jahr Nachbarn in der Wohnung über uns, bei denen es sehr regelmäßig Remmi-Demmi gibt. Genauer gesagt schreit die Dame des Hauses sehr oft mit greller Stimme mit irgendjemandem herum (mit ihrem Mann? Es sind selten Erwiderungen zu hören). Ohne Witz, die Stimme überschlägt sich andauernd und man versteht zwar keine einzelnen Worte (ist eh eine andere Sprache), aber es ist ein permanent aggressives verbales Geschehen im Gange in einer ziemlich unerträglichen Frequenz.
Diese Szenen finden oft mehrfach am Tag statt und dauern eine halbe Stunde bis zu einer Stunde, grob geschätzt. Man kann sich dann auf nichts mehr konzentrieren, es ist sehr hellhörig hier.
Sollten wir die Leute einmal direkt ansprechen oder was würdet ihr tun (leider kennen wir die Leute nicht persönlich). Haben wir dazu überhaupt eine Berechtigung oder muss man sich solche Dinge einfach mit anhören, auch wenn sie über ein übliches Maß deutlich hinaus gehen?
6 Antworten
Das ist eine schwierige Situation. Ihr kennt die Leute nicht und die Frau wird nicht merken (wissen), wie sich das bei euch anhört. Wenn sich schon der Mann oder die Kinder gegen diesen Ton nicht verwehren können - und die sind in der Wohnung - was wollt ihr denn machen? Euch wird sie nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Vielleicht ist das eben auch der übliche Ton in dieser Familie, wer weiß das schon. Die anderen hören das vielleicht gar nicht mehr.
Veilleicht kann man es mal so versuchen. Nehmt doch diese Nachbarschaftsgeräusche mal auf. Dann geht ihr zu der Familie und fragt höflich an, ob die leiser sein würden. Wenn nötig, spielt ihnen das vor. Selbst wenn ihr es nicht versteht - ihr könntet es euch mal übersetzen lassen und der Familie sagen, ihr würdet unten alles mithören können - das sei doch sicher nicht schön für die Familie. Vielleicht bringt das ja was. Auf jeden Fall solltet ihr ein Lärmprotokoll machen. Denn wenn das Ansprechen nicht hilft, müsstet ihr was über euren Vermieter machen und der will auch "Beweise" sehen.
viel Erfolg.
Hallo
der Lärm aus der anderen Wohnung ist nachvollziehbar störend und muss abgestellt werden.
Sicherlich könnten Sie sich bei der Hausverwaltung beschweren, den Lärm aufnehmen und vorspielen usw. Unabhängig davon für was sie sich entscheiden, sollten Sie darauf achten, das Ihre Bitte den Lärm abzustellen von der anderen Seite nicht als Angriff verstanden wird. Das hätte den automatischen Verteidigungsreflex zur Folge und der gutgemeinte Versuch mit dem Nachbarn zu sprechen artet in einen immer weiter eskalierenden Streit aus.
Wenn Sie bei Ihren Überlegungen auch noch berücksichtigen das die Nachbarn ihr Verhalten ganz anders als Sie wahrnehmen, können sie die Schwierigkeiten vielleicht voraussehen. Diese Tatsache beruht auf der Erkenntnis, das Wahrnehmungen unbewusst aufgenommen werden und auf die Tatsache das wenn zwei Personen über das gleiche reden oder meinen sehr oft was ganz anderes verstehen. ( Denken Sie an die typischen Mann-Frau Missverständnisse)
Langer Rede kurzer Sinn, ich würde ihnen empfehlen mittels einer dritten, nicht involvierten Person das Problem anzusprechen und zwischen Ihnen zu vermitteln. In vielen Städten gibt es ortsansässige Mediatoren oder ehrenamtliche Streitschlichter zur Verfügung, die darin ausgebildet sind derartige Konflikte beizulegen.
Wenn Sie nicht weiterkommen, schicken sie mir eine Nachricht (über Freundschaftsanfrage). Vielleicht kann ich Ihnen jemand vermitteln.
Alles Gute
Ab welchem Maß an Streit in der Nachbarwohnung kann man sich beschweren? Geht das überhaupt?
Wenn es von 6-22 Uhr über Zimmerlaustärke hinausgeht und wenn es von 22-6 Uhr über den Lärmpegel der Nachtruhe hinausgeht.
Sollten wir die Leute einmal direkt ansprechen oder was würdet ihr tun (leider kennen wir die Leute nicht persönlich).
Man sollte immer erst das direkte Gespräch suchen.
Wenn sich dann nichts ändert kann man entweder das Ordnungsamt einschalten oder den Vermieter schriftlich auffordern das er etwas unternimmt.
MfG
Johnny
Egal um welche Ruhestörung es geht...Zimmerlautstärke ist angesagt und das rund um die Uhr!
Sprecht sie an und bittet um Ruhe und wenn es nicht aufhört..dann setzt euch mit dem Vermieter in Verbindung.
Ratsam wäre es..ein Lärmprotokoll zu listen!
Gute Antwort bis auf folgendes:
Zimmerlautstärke ist angesagt und das rund um die Uhr!
Von 22 -6 Uhr noch ein bisschen leiser:
MfG
Natürlich kann man ruhestörenden Lärm, der tagsüber, aber insbes. nachts zw. 22 und 6 Uhr aus der Nachbarwohnung dringt, vom VM abgestellt verlangen.
Fragt sich nur, ob er sich davon etwas annehmen muss. Oder die Nachbarn geltend machen, sich angeregt unterhalten zu dürfen und dass sie für die Hellhörigkeit der Wohnungen oder baulich bedingte Schallbrücken nun nichts können :-O
G imager761