Ab welchem Baujahr ist welcher Energieausweis nötig?
Wir haben 1996 mit dem Bau unseres Hauses begonnen und sind 1997 an Wihnachten eingezogen. Das Haus wurde schon mit einer Wärmedämmung beim Bau versehen. Da wir das Haus nun verkaufen wollen stellt sich die Frage welcher Energieausweis ist ab diesem Baujahr vorgeschrieben und wer muß die Kosten dafür übernehmen ?
3 Antworten
Für ein Wohngebäude mit eurem Baujahr könnt ihr selbst entscheiden, ob ihr einen Energieausweis auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) oder auf Grundlage eures bisherigen Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) ausstellen lasst. Die Kosten dafür müsst ihr als Eigentümer selbst übernehmen.
Hier gibts noch ein paar Infos dazu http://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/energieausweis/
Hallo,
Ein Energieausweis ist bei Vermietung oder Verkauf immer pflicht, außer:
- dein Haus ist kleiner als 50 m²
- dein Haus ist nur zeitweise beheizt oder gekühlt
- dein Haus steht unter Denkmalschutz
- das betreffende Haus ist ein Sondergebäude (Stallung, Gewächshaus)
Ist ein Energieausweis erforderlich kann man zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Eine kurze Erklärung:
- Verbrauchsausweis: Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre (günstig)
- Bedarfsausweis: Energieausweis auf Basis einer ausführlichen Analyse und Berechnung (teuer)
In den meisten Fällen kann dabei frei gewählt werden, welcher Ausweis erstellt werden soll.
Ein Bedarfsausweis ist nur dann erforderlich, wenn:
- dein Haus maximal 4 Wohneinheiten hat
- dein Haus vor 1977 errichtet wurde und seit dem keine Maßnahmen zur Sanierung stattgefunden haben
Ich hoffe die Informationen Beantworten eure Fragen. Mehr Informationen zur Energieausweis-Pflicht bei Hausverkauf oder Vermietung habe ich auf eccuro zusammengestellt. Anbei der Link: https://www.eccuro.com/artikel/63-energieausweis-pflicht-bei-hausverkauf
Der Ausweis ist grundsätzlich Pflicht beim Verkauf einer Immobilie. Das hat nichts mit dem Baujahr zu tun. Du musst dich darum kümmern oder dein Makler macht das für dich. Jedenfalls wirst du ihn bezahlen müssen.