Ab wann zählt Diebstahl als Diebstahl?
Stelle man sich mal vor, man befindet sich in einem Einkaufszentrum und steckt ein Computerspiel in die Tasche, welches durch diese Magnetalarmgeräte vorm Klauen geschützt ist. Ab wann zählt diese Handlung als Diebstahl? Wenn ich an der Kasse vorbeigegangen bin und die Alarmsirenen an diesen Sicherheitsteilen angehen? - Ich bin ja noch gar nicht aus dem Laden herausgegangen, oder doch? Oder zählt es erst als Diebstahl, wenn ich das Gebäude verlasse. Und was wäre, wenn ich z.B. sage, dass ich es aus Versehen in meiner Tasche vergessen haben? Muss mir irgendwie die Absicht eines wirklichen Diebstahls nachgewiesen werden? Wie sieht da die genaue Rechtslage aus?
14 Antworten
Als Diebstahl kann man das auf alle Fälle bezeichnen, denn du hast ja schon etwas in deine Tasche gesteckt und hattest es ja auch vor nicht zu bezahlen. also mußt dus schon damit rechnen erwischt zu werden. Für derartige Handlungen habe ich absolut kein Verständnis, denn wenn ich kein Geld habe, dann kann ich mich nicht durch Diebstahl bereichern. wenn das nun jeder machen würde ? Oder stell dir mal vor, man würde dir etwas wegnehmen. Was würdest du dann tun ? LG
Hallo Ferrari, für deine gute Bewertung möchte ich mich ganz herzlichst bedanken. Ich freue mich darüber sehr. Liebe Grüße von bienemaus63
Auch wenn es nicht zum guten Ton gehört, Waren im Laden in eigene Taschen Tüten Körbe sonstwas zu stecken, so ist es erst Diebstahl, nachdem die Ware an der Kasse vorbeigeführt wurde. Ob absichtlich oder unabsichtlich spielt hier keine Rolle.
Vergräbt man die Ware allerdings unter seinen Klamotten oder ähnliches, so, dass du keinen direkten Zugriff mehr darauf hast, dann ist immerhin von versuchtem Diebstahl auszugehen.
In dem Moment, in welchem Du das Spiel in Deine Tasche steckst, hast Du es in Deinen Besitz gebracht und dem Herrschaftsanspruch des Eigentümers entzogen. Das genügt in der Regel, auch Deine Zueignungsabsicht zu erkennen.
Das scheidet natürlich aus, wenn man deinen Sachverhalt ernst nimmt, in welchem du davon schreibst, an der Kasse vorbeizugehen bzw. gar das Gebäude zu verlassen ;)
Laut Gesetz (§ 242 StGB) zählt der Zeitpunkt, zu dem man die Sache jemandem "wegnimmt", das bedeutet, dass man sie der Kontrollmöglichkeit des anderen entzieht. Dies ist durch das Einstecken in die Tasche geschehen.
Eine andere Voraussetzung ist aber auch die Absicht der dauerhaften Zueignung. Diese ist nicht erfüllt, wenn man beabsichtigt, die Ware an der Kasse wieder aus der Tasche zu holen und zu bezahlen. Diese Absicht ist bis zum Verlassen des Kassenbereichs schwer nachzuweisen, aber nicht unmöglich - zum Beispiel, wenn man sich vorm Einstecken verstohlen umsieht und erkennbar versucht, das zu vertuschen.
Spätestens, wenn man an der Kasse vorbei ist, ist der Fall aber klar.
Übrigens, auch versuchter Diebstahl ist strafbar.
Wenn man es nur in die Tasche steckt, ist es nicht automatisch Diebstahl. Eine meiner Freudinnen arbeitet bei einem Discounter, dort haben sie eine Stammkunden, welcher die Ware immer erstmal in die Jackentasche steckt (anstatt einen Einkaufswagen zu nehmen). An der Kasse holt er alles raus und bezahlt.
Hat er doch auch gut beschrieben ;)
Eine andere Voraussetzung ist aber auch die Absicht der dauerhaften Zueignung. Diese ist nicht erfüllt, wenn man beabsichtigt, die Ware an der Kasse wieder aus der Tasche zu holen und zu bezahlen
Der Versuch ist bereits strafbar, da man von Vorsatz ausgehen kann. Unbezahlte Ware gehört nicht in die eigene Tasche sondern in den Einkaufskorb - ist doch logisch, oder?
Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!
Aber wo steht denn, dass man unbezahlte Ware nicht in seine Tasche, sondern in einen Korb tun muss? Gibt's dafür irgendein Gesetz?
Das steht in § 242 I StGB - aber natürlich ist da nicht dein spezieller Fall geregelt.
"(...) dein spezieller Fall (...)" ist eine schöne Formulierung für eine Frage, die in der 3. Person gestellt wird :-)
Aber noch schöner ist die Lösung, mit der ganz sicher nicht gerechnet wurde :D ("Wenn ich
an der Kasse vorbeigegangen bin oder erst, wenn ich
das Gebäude verlassen habe?" -
Antwort: "Surprise, surprise!"
xD)
Der Diebstahl wäre sogar bereits vollendet. Versuch ist übrigens zB dann möglich, wenn der Dieb nicht weiß, dass die Sache, die er stehlen möchte, eigentlich ihm selbst gehört ;)
Aber vielleicht stecke ich es ja in meine Tasche, UM dann damit zur Kasse zu gehen.