Ab Wann muss ein Lehrer die Klassenarbeit/Klausur nachschreiben lassen? (BaWü, Gymnasium)
BaWü, Gymnasium: Ab welchem Durschnitt muss ein Lehrer die Klassenarbeit/Klausur nachschreiben lassen? Oder ist das jedem selbst überlassen und es gibt keine Regelung? Hab bis jetzt selber noch nichts finden können...Hoffe auf eure Hilfe! :)
2 Antworten
Auf Anhieb kann ich dafür keine Regelungen im Schulgesetz BW, der Notenbildungsverordnung NVO oder einer anderen Verordnung entdecken. Eventuell ist das auch in der lokalen Schulordnung geregelt.
ABER: In den meisten Bundesländern gibt es keine PFLICHT für den Lehrer, eine schlechte Arbeit erneut schreiben zu lassen (egal wie mies der Schnitt ist), sondern eine Arbeit KANN (freiwillig!) vom Lehrer nicht gewertet werden. Falls der Schnitt unter einen bestimmten Wert sinkt ODER eine bestimmte Anzahl von Schülern eine negative Note haben (5 oder 6), dann entscheidet der Rektor (ggfs. zusammen mit einem anderen Fachlehrer), ob die Arbeit gewertet wird oder nicht.
Ein Problem wird häufig beim Nachschreiben einer Arbeit nicht beachtet. Wird eine Arbeit wegen eines zu schlechten Notendurchschnittes nicht gewertet, kann auch die Leistung eines lestungsstarken Schülers (m/w) nicht gewertet werden. Dessen Vorbereitungsarbeit fällt damit unter den Tisch. Wer garantiert disem Schüler denn, dass er die erbrachte Leistung der vorherigen Klausur wirder schafft? Natürlich könnte der Lehrer die bessere der beiden Klausuren werten, was zwar vernünftig, aber - wie so vieles im Schulrecht - gegen das Gesetz wäre. Das Gesetz nivelliert also nach unten; es bestraft den Tüchtigeren. Nur welcher Schüler wird aber gegen eine für ihn günstigere Wertung Einspruch erheben.
Also, werte Kolleginnen und Kollegen, legt Eure pädagogische Freiheit ruhig etwas großzügiger aus, wenn die Vorschriften des Schulrechtes es vorsehen! NIEMALS aber aus einer Machtposition gegen, sondern IMMER ZU GUNSTEN des uns von der Gesellschaft anvertrauten jungen Menschen! Macht findet nämlich nur ein einzige Legitimatio, das ist die Verantwortung!
Klausuren oder Klassenarbeiten, die besonders schlecht ausgefallen sind, müssen in vielen Bundesländern von der Schulleitung genehmigt werden. Dabei geht es häufig nicht um den Durchschnitt, sondern darum, wie viel Prozent der Arbeiten schwächer als ausreichend sind.
Ein automatisches Wiederholen aufgrund eines Durchschnitts gibt es nirgends.