Ab wann macht man sich mitschuldig?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Möglich wäre hier eine Strafbarkeit wegen Beihilfe (§ 27 StGB) zu der Tat des Haupttäters. Du ermöglichst ihm nämlich durch die Übergabe des Geldes die Begehung der Tat (Betrug, Computerbetrug oder was auch immer). Da du von der Tat auch ein ungefähres Vorstellungsbild hast, wurde wohl auch der sogenannte Gehilfenvorsatz vorliegen mit der Folge, dass du dich wohl strafbar machst.

Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der des Haupttäters, allerdings mit einer zwingenden Strafmilderung (§§ 27, 49 StGB). Daher würde ich an deiner Stelle das Geld nicht übergeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lyonica 
Beitragsersteller
 01.11.2018, 10:13

Da du dich auszukennen scheinst, lass mich bitte noch Situation 2 erklären. Person B gibt Person A das Geld. Da sie aber für den Monat nicht mehr genug übrig hat für sich, erklärt sie mir, wofür sie das Geld gebraucht hat und bitten mich jetzt, IHR Geld zu leihen, damit sie durch den Monat kommt. Gilt das ebenfalls als Beihilfe?

"Ich weiss genau, dass sie es für Person A braucht"

Das muß man aber nicht in die Welt hinausposaunen, niemand wird es nachweisen können,

Ja, machst du.

Ja, du machst dich der Mittäterschaft schuldig.

Denn du ermöglichst erst diese Straftat.

uni1234  01.11.2018, 09:26

Eine Mittäterschaft scheitert daran, dass der FS kein Interesse an Taterfolg hat, keine eigene Ausführungshandlung erbringt und keine Rolle in der Planung der Tat spielt. Möglich ist dagegen eine Beihilfe.