Kann man sich vom Arbeitsamt geld leihen kann?
Hallo, weiß vllt jemand ob man sich vom Arbeitsamt Geld leihen kann? Mir wurd mal erzählt, es gebe da eine Möglichkeit... Würde nur gerne vorher mehr darüber wissen... Möchte ja nur was leihen und dann in Raten zurück zahlen. Bin noch in der Ausbildung, habe aber schon meine eigene Wohnung, kann daher nicht viel sparen...
9 Antworten
Du kannst Unterstützung beantragen, wenn du erstmals eine Wohnung einrichten musst und die Eltern Dich nicht unterstützen können. Das musst Du konkret beantragen und für was mit den Preisen dazu, die du aus dem Internet ausdrucken kannst. Natürlich bekommst du nur das nötigste und aus dem Sekound. Aber es ist mehr als nichts. Und das musst du dann nicht zurückzahlen. Wenn Du Lehrlingsgeld bekommst und nicht bei den Eltern wohnst - kannst du sowieso Zuschuss beim Amt beantragen für Miete und Nebenkosten - auch wenn Du beim Freund wohnst - Du musst ja trotzdem für die Hälfte der Kosten beitragen. Also lege die Rechnungen vor und stelle einen Antrag zusammen. Mehr als "Nein" kann das Amt nicht sagen - der Kopf bleibt dran. Du kannst also nur gewinnen.
Eine art Darlehen gibt es soweit ich Informiert bin schon, diese bekommste aber nur wenn du sehr sehr gute Gründe hast! Wenn du unter 25 bist dann wird die Sache doch noch viel Komplizierter bzw ist die Sache ein Darlehen zu bekommen sogut wie unmöglich weil deine Eltern eigentlich noch für dich Aufkommen müssten. Diese Angaben sind dennoch ohne Gewähr denn da kommen viele Faktoren zusammen die letztenendes ausschlag gebend sind.
LG
Arbeitsamt gewährt nur Darlehen in Bezug auf die Aufnahme einer Beschäftigung. D.h. wenn Jemandzum Bsp. zum 01.05. anfängt, Gehalt jedoch erst zum 15.06. abgerechnet wird, dann kann ein Darlehen bis 1000 € gewährt werden.
in deinem fall gibt es vom Amt keine Möglichkeit. Aber du kannst Wohngeld beantragen.
Du bekommst in der Aubildung (erste Ausbildung?) unter 25 noch Kindergeld, Ausbildungsgeld, z.B. für Bücher, PC etc., was du für die Ausbildung benötigst oder beantragst eine Bafög-Leistung, wobei die Berechtigung errechnet werden muss. Es gibt auch so etwas wie eine Vorschusszahlung, meines Wissens aber nur in sehr wenigen begründeten Fällen. Dies kann dir auch nur der Sachbearbeiter genau beantworten.
Also ein Arbeitsamt ist ja kein Leihhaus.
und nein es leiht nicht einfach so dir geld was du gehört hast war bestimmt unterhaltskassen vorschuss... das ist wenn dein vater an dir geld zahlen muss aber es nicht kann... geht aber auch nur bnis 12 oder 14 jahre