ab wann ist man eigentlich vorbestraft?
ist so ne allgemeine frage! hab mal son bericht im fernsehen gesehen,. und frage mich ,ist man erst dann vorbestraft wenn man im gefängnis saß?? oder auch schon wenn man straffällig geworden ist??
12 Antworten
Der Begriff "Vorbestraft" ist mehrdeutig.
Jedes rechtskräftige Strafurteil ist eine Vorstrafe, die auch im Bundeszentralregister über eine bestimmte Zeit hinweg eingetragen ist. Nach Ablauf dieser Frist wird die Eintragung gelöscht, sofern nichts neues hinzu gekommen ist.
Für Jugendliche und Heranwachsende (bis 21 Jhare) gibt es auch noch das sogenannte Erziehungsregister mit gesonderten Löschfristen. Diese genannten Register sind aber nur für Justizbehörden (und evtl.Ausländerbehörden)zugänglich.
Meist ist mit "vorbestraft" aber gemeint, ob ein Urteil im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht, das man ja z.B. für Bewerbungen braucht. Ins Führungszeugnis werden nur Geldstrafen ab 90 Tagessätze aufwärts und Freiheitsstrafen ab 3 Monaten aufwärts eingetragen. Ein Ladendiebstahl mit z.B. 15 Tagessätzen Strafe taucht darin nicht auf.
Näheres zum Bundeszentralregister und Führungszeugnis und zu den Eintragungen findet man im BZRG (Bundeszentralregistergesetz).
wenn Du rechtskräftig wegen einer strafbaren Handlung nach StGB verurteilt worden bist.
Man ist es, wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist. Straffällig werden allein reicht nicht. Wenigstens nicht offiziell. Allerdings muss man mind. 14 Jahre alt sein!!!
Also lass dich nicht erwischen - ist dies die Aussage?
Geldstrafe: über 90 Tage -> vorbestraft
Haftstrafe: über 1 Jahr - auch mit Bewährung (z. B. bei Meineid vor Gericht) -> vorbestraft
Folge: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, falls du Beamter bist. Keine Einstellung in bestimmten Berufen.
Im Auszug aus dem Strafregister stehen aber auch alle geringere Strafen -> nicht vorbestraft
Es werden schon Freiheitstrafen ab 3 Monate aufwärts (egal ob mit oder ohne Bewährung) ins Führungszeugnis eingetragen. § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG
Jugendrecht: andere Regelungen!
Hallo!Vorbestraft sein und Gefängnis ist nicht daselbe!Du kannst vorbestraft sein ohne das Du im Gefängnis warst.Du kannst aber auch im Gefängnis gewesen sein ohne das Du vorbestraft bist! Ob Du vorbestraft bist hängt in erster Linie davon ab zu wieviel Tagessätzen Geldstrafetrafe Du für eine Tat verurteilt wurdest.Ich kenne zwar nicht mehr die Höhe des Satzes,aber da gibt es Staffelungen. Mfg