Ab wann ist ein Arbeitsunfall zu spät gemeldet?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoi.

Ein zu späte Meldung gibt es für den Verletzten nicht!

Nur der Arbeitgeber hat eine Meldepflicht:

§ 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer

(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.

Ihr habt das mit der "normalen" Krankheitsmeldung verwechselt.

Aber wenn bei dir keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, muß auch der Arbeitgeber diesen Unfall nicht melden.

Ciao Loki

rootboy 
Beitragsersteller
 17.08.2012, 21:07

Ja das ist eine gute Antwort danke. Es wurde auch beim Arzt ein Unfallbericht geschrieben. Bin Vorerst vom 16.8.-22.8. Krank geschrieben ist vlt. eine Sehnenscheidenentzündung.

Danke Loki ;)

Kann Dir hier keiner sagen.

Aber die Berufsgenossenschaft lehnt nicht einfach ab. Ansonsten ist es doch egal, ob die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft zahlt.

verreisterNutzer  16.08.2012, 22:21

Das ist leider nicht egal - z.B. bei Folgeschäden, die ggf. eine Rentenzahlung nach sich ziehen...!

rootboy 
Beitragsersteller
 18.08.2012, 00:40
@verreisterNutzer

Richtig irgendwas von folge Schäden haben die mir im Büro auch erzählt. Aber ich hatte kurz abgeschallten weil die alte im Büro soviel Schei.. erzählt hat... ;)

Nein, deine Rechnung stimmt nicht. Der Unfalltag ist der erste Tag. Also hättest du es tatsächlich spätestens gestern melden müssen. Aber vielleicht hast du ein wenig Glück und es geht durch. Aber verlass dich bitte nicht darauf.

Wenn du heute noch beim Unfallarzt warst ist das gut.Sonst gehe noch hin.

rootboy 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 18:16

War ich heute morgen schon .

Dackelmann888  16.08.2012, 18:56
@rootboy

Dann ist es gut