Ab wann darf man Sex mit volljährigen haben?
5 Antworten
Das darf man in jedem Alter! Entscheidend ist nur, dass der Volljährige auch möchte! ;)
Aber: Wenn man 14 oder älter ist, ist der Sex mit U14 verboten (§ 176 StGB). Das ist dann aber ggf. das Problem des Ü14, nicht das des U14.
Sprich: 44 & 14 ist erlaubt, 44 & 13 hingegen wäre für den/die 44er verboten (könnte allerdings nicht bestraft werden, wenn der/die U14 fälschlicherweise und nicht fahrlässig für Ü14 gehalten wurde: § 16 StGB).
So ist es jedenfalls in ganz Deutschland. In Österreich (14) und Schweiz (16) ist die Grenze weniger strikt. Dort gibt es 3-4 Jahre Toleranz
Da gibts keine zeitliche Einschränkung, ihr müßt nur auf angemessene Lautstärke achten.
:))
Und Friedhöfe und Kirchen meiden - auch wenn man dabei leise ist. ;)
16. Bzw. ab 14, wenn er/sie unter 21 ist. Sexuelle Handlungen mit Schutzbefohlenen (zB. Schülern, Patienten) ist allerdings IMMER strafbar.
Falsch. Zwischen 14-16 ist Sex mit über 21 nicht erlaubt, wenn nicht eindeutig ist, dass das Kind die Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung aufweist. (D.h. es ist mehr oder weniger eine Grauzone).
Es geht um Minderjährige. "IMMER" den Kontext beachten ;)
Nachtrag: bei Ü18 Jährigen ist die Lage auch nicht so einfach in Verbindung mit Schutzbefohlenen. Hier greift nicht das Strafrecht, sondern bei Lehrern beispielsweise das Beamtenrecht. Deswegen ist es schon sinnvoll zu sagen man solle von Schutzbefohlenen die Finger lassen. (Den moralischen Aspekt mal ganz außen vor gelassen)
Falsch.
Nö! :) Du hättest besser den verlinkten Kommentar gelesen! 8-)
Zwischen 14-16 ist Sex mit über 21 nicht erlaubt, wenn nicht eindeutig ist, dass das Kind die Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung aufweist.
- Der/dem 14/15-Jährigen ist das schon gleich gar nie nicht verboten. WENN jemand Probleme bekommen könnte, dann ausschließlich der Ü21.
- Umgekehrt wird ein (Halb-)Schuh draus! Es muss eindeutig sein, dass der/dem Jugendlichen die Fähigkeit fehlt (was an sich schon unwahrscheinlich ist - s. verlinkten Kommentar).
- Falls dem tatsächlich ausnahmsweise mal so sein sollte, ist nicht der Sex strafbar, sondern das Ausnutzens des Fehlens für den Sex. Unterschied!
- Bestraft würde es selbst dann aber nur, wenn Jugendliche(r) bzw. Eltern es wollten.
Oh, und "Kind" ist man hier übrigens nur vor 14.
(D.h. es ist mehr oder weniger eine Grauzone).
Ziemlich ungraue "Grauzone",wenn man die Rechtsprechung betrachtet (s. verlinkten Kommentar). ^^
Und wenn nicht: Immer noch ziemlich ungrau. ^^
Es geht um Minderjährige. "IMMER" den Kontext beachten ;)
Interessiert nicht. Ab 14 wird einem zugebilligt, über seine Sexualität selbst zu entscheiden. Relevant ist nicht Minder-/Volljährig, sondern Kind/Jugendlicher.
Absolute Ausnahmen und zusätzliche Schutzbestimmungen (wie: kein Sex gegen Geld) ändern am Prinzip nichts.
Nun ist allerdings nicht jeder Beamter. Und "Entlassung (ggf. mit Verlust des Pensionsanspruchs)" ist auch etwas anderes als "Entlassung (ggf. mit Verlust des Pensionsanspruchs) + vorbestraft mit Geldstrafe oder Gefängnis".
Und überhaupt: Wer wollte mit Beamten denn überhaupt Sex haben? O;->
Im Ernst: Keine Frage, ich verstehe ja, was Du sagen willst, aber es betrifft eben nur einen Teil derjenigen, die mit Schutzbefohlenen zu tun haben.
Ein anderer Teil wird das "nur" arbeitsrechtlich zu klären haben.
Wieder andere weder noch.
Hallo DerFarmerJason,
in Deutschland ist Sex generell ab 14 gesetzlich erlaubt! Es gibt aber auch Ausnahmen:
Wenn der eine Partner zwischen 14 und 15 Jahren alt ist und der andere 18 oder älter, ist der Geschlechtsverkehr nur gestattet, wenn der ältere Partner dafür kein Geld zahlt oder eine Zwangssituation es jüngeren Partners ausnutzt!
Ist jemand zwischen 14 und 15 Jahren alt und sein Sexpartner über 21, ist Sex nur gestattet, wenn der ältere Partner nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des jüngeren ausnutzt!
Ist ein Partner zwischen 16 und 17 Jahren alt und sein Partner über 18, dürfen beide bedenkenlos Sex miteinander haben!
Lg. Widde1985
in Deutschland ist Sex generell ab 14 gesetzlich erlaubt!
Sex ist in jedem Alter erlaubt. Gesetzlich beschränkt ist, wer mit wem darf. Und DA ist in D 14 die strikte Grenze: https://www.gutefrage.net/frage/ist-sex-unter-14-verboten-oder-mit-unter-14-jaehrigen#answer-199280689
Wenn der eine Partner zwischen 14 und 15 Jahren alt ist und der andere 18 oder älter, ist der Geschlechtsverkehr nur gestattet, wenn der ältere Partner dafür kein Geld zahlt oder eine Zwangssituation es jüngeren Partners ausnutzt!
Falsch. Ü18 dürfen U18 nicht für Sex (inkl. GV) bezahlen. Und niemand darf bei U18 eine Zwangslage für Sex ausnutzen.
Ist jemand zwischen 14 und 15 Jahren alt und sein Sexpartner über 21, ist Sex nur gestattet, wenn der ältere Partner nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des jüngeren ausnutzt!
Was praktisch kaum der Fall sein kann: https://www.gutefrage.net/frage/strafbar-wenn-ein-18jaehriger-und-eine-14jaehrige-sex-miteinander-haben#comment-158749622
Fazit:
Ist ein Partner zwischen 16 und 17 Jahren alt und sein Partner über 18, dürfen beide bedenkenlos Sex miteinander haben!
Ü18 dürfen bedenkenlos Sex mit Ü14 haben.
Wenn sie dabei gegen Gesetze verstoßen, hatten sie ein massives Problem mit ihren "Bedenken". ^^ Man könnte auch sagen: sie wussten, dass das, was sie vorhatten, nicht koscher ist, und haben es trotzdem riskiert. ;-/
"Sex ist in jedem Alter erlaubt. Gesetzlich beschränkt ist, wer mit wem darf. Und DA ist in D 14 die strikte Grenze:"
Das habe ich in meiner Antwort genau so verfasst!
Du kannst das auch alles in der folgenden Tabelle nachlesen:
https://krony.de/alters-tabelle-wer-gesetzlich-mit-wem-sex-haben-darf.html#
Das habe ich in meiner Antwort genau so verfasst!
NICHTS für ungut, aber zw. "Sex ist ab 14 erlaubt" und "Sex ist in jedem Alter erlaubt, aber Ü14 dürfen nicht mit U14" sehe ich einen erheblichen inhaltlichen Unterschied! :-o
Jede(r) 13-Jährige darf Sex haben. Jede(r) 13-Jährige darf auch Sex mit Volljährigen haben. Aber der Volljährige darf nicht mit 13-Jährigen Sex haben. Und nur ER handelt illegal und wird bestraft (sofern er nicht naheliegenderweise dachte, er hätte es mit Ü14 zu tun, was eine Bestrafung ausschließt).
Du kannst das auch alles in der folgenden Tabelle nachlesen:
Deren "Missverständlichkeit" ich in den dortigen Kommentaren auch kritisiert habe. ;)
Dann schick mir eine Quelle, die, deiner Ansicht nach, aussagekräftiger ist!
Dann schick mir eine Quelle, die, deiner Ansicht nach, aussagekräftiger ist!
Bezügl. was?
Dass U14 Sex haben dürfen?
Na ja, darum ging es ja zuletzt.
Hatte ich bereits verlinkt! Aber okay, nochmal: https://www.gutefrage.net/frage/ist-sex-unter-14-verboten-oder-mit-unter-14-jaehrigen#answer-199280689
Dort zitiere ich aus und verlinke auf das "Handbuch Sexualstrafrecht" - bei Google-Books. Kostet knapp 70 Euro.
Denn: Seriöse, qualitativ hochwertige Informationen gibt es auch heutzutage nicht unbedingt im "Alles kostenlos"-Internet ...
Nach deutschem Recht müssen beide über 14 sein. Der Altersunterschied spielt keine Rolle. Wobei der Jüngeren Person eine Abhängigkeit von der älteren unterstellt wird, wenn der Altersunterschied zu groß ist.
Aber z.b. nach Schweizer Recht darf der Altersunterschied nicht größer als 3 Jahre sein, solange eine Person unter 18 ist. Dafür kann hier aber eine Person noch unter 14 sein, solange eben dieser Altersunterschied eingehalten wird.
Also hat jedes Land seine eigenen Regeln.
Nach deutschem Recht müssen beide über 14 sein.
Und wenn nicht, kann es dem U14 egal sein.
Ob der Ü14 dann vielleicht straffrei bleibt, ist eine andere Sache ...
Wobei der Jüngeren Person eine Abhängigkeit von der älteren unterstellt wird, wenn der Altersunterschied zu groß ist.
Falsch. "Abhängigkeit" ist etwas ganz anderes, und meint z.B. Eltern/Kind bzw. Lehrer/Schüler (§ 174 StGB).
Da gibt es ein auf 16 erhöhtes Grenzalter, aber keinen Altersabstand.
Du meinst vermutlich den Abstand von Ü21 & 14/15 (§ 180 StGB, Abs. 3)?!
Das wäre aber auch falsch: https://www.gutefrage.net/frage/strafbar-wenn-ein-18jaehriger-und-eine-14jaehrige-sex-miteinander-haben#comment-158749622
Und "unterstellt" wird da, dass es absolut okay ist.
nach Schweizer Recht darf der Altersunterschied nicht größer als 3 Jahre sein, solange eine Person unter 18 ist.
Die Grenze liegt bei 16.
Sprich: 66 & 16 ist in allen deutschsprachigen Ländern erlaubt. 44 & 14 nur in D & A. 16 & 13 hingegen ist in D für den 16-Jährigen strafbar, in CH & A nicht (Österreich hat 14 + Toleranzregel).
Und wie ist es in Hamburg?
Deutsches Recht.
Ist der Altersunterschied immer noch von Bedeutung mit der Zustimmung des Erziehungsberächtigten ?
Es gab da mal diesen Fall, wo die 14jährige mit ihrem Onkel oder Cousin durchgebrannt war. Der war ü 25, die Eltern waren gegen die Beziehung und das Gericht mußte feststellen, ob das Mädchen Alt genug ist und weis, was sie da tut. Das Gericht hat dem Mädchen Recht gegeben und die Beziehung erlaubt.
Wenn die Eltern allerdings mit der Beziehung einverstanden gibt es hier nichts zu beanstanden.
Es gab da mal diesen Fall
Da ging es um die Beziehung, nicht um den Sex.
Dass der Sex zw. der 14-Jährigen und ihrem 47-jährigen Onkel erlaubt war, hat niemand bezweifelt.
Die Eltern wollten deswegen hilfsweise die Beziehung verbieten (Umgangsrecht), und mussten erfahren, dass sie auch das nicht dürfen (bzw. nur unter sehr hohen Bedingungen).
Aber das wussten die Eltern bestimmt vorher (so blöde kann ein sie beratender Anwalt gar nicht gewesen sein).
Sie haben deswegen versucht, das Gericht auszutricksen ...
... und verloren Sorgerecht und Tochter.
Ist der Altersunterschied immer noch von Bedeutung mit der Zustimmung des Erziehungsberächtigten ?
Nein, da gibt es gar nichts.
Es gibt den § 180, Abs. 3 StGB, der greifen könnte, falls Ü21 Sex mit 14/15-Jährigen haben. Wenn der greift (was auch bei "Ü21 & 14/15"-Sex sehr, sehr selten vorkommt: https://www.gutefrage.net/frage/strafbar-wenn-ein-18jaehriger-und-eine-14jaehrige-sex-miteinander-haben#comment-158749622 9 ), dann könnten die Eltern das anzeigen.
Es gilt:
- Ab 14 dürfen die Eltern den Sex nicht mehr verbieten. Egal ob der Partner 14 oder 44 ist.
- Die Eltern haben bis 18 das Umgangsrecht, und können den Kontakt verbieten, wenn er eine "Gefahr für das Kindeswohl" darstellt. eine Gefahr wären z.B. "Verführung zu Alkohol/Drogen oder [religiösem] Sektierertum". Legaler wie legitimer Sex mag für manche Eltern und den Papst eine "Gefahr" darstellen, für die Justiz gehört er zum natürlichen und gesetzlich geschützten Abnabelungsprozess der Jugendlichen von den Eltern ("Natur und Recht fordern die Loslösung von den Eltern."). Hier gibt es keine Altersgrenze. Es ist egal, ob es ein 15-jähriger Drogendealer ist, oder ein 45-jähriger Hassprediger ist.
Falsch.
Richtig: Aus U14-Sicht gibt es keine Grenze, und aus Ü14-Sicht lautet die Grenze 14.
Falsch. Z.B.44 & 14 ist absolut erlaubt (s. https://www.gutefrage.net/frage/strafbar-wenn-ein-18jaehriger-und-eine-14jaehrige-sex-miteinander-haben#comment-158749622 )
Falsch. Absolut strafbar bis 16. Ab 16 unter Umständen strafbar. Ab 18 auf keinen Fall strafbar (s. § 174 StGB).