Was darf eine Minderjährige mit einem Volljährigen machen?

11 Antworten

Hallo. Darf eine 17 3/4 Jähriges Mädchen mit einem 23 Jährigen zusammen sein ? sprich auch zu ihm ziehen wenn ihre JOb und Ausbildungsstätte nicht mal zwei Minuten entfernt ist? Die Eltern von diesem Mädchen leisten starken seelischen Stress auf sie aus und deuten regelmäßig die Tötung ihres Pferdes an. Mädchen ist raus zuhause und Eltern wollen sie ggf. mit Polizei rausholen ? Ist dieses erlaubt?

kienle319  15.11.2018, 15:01

hallo! Darf ein 16 jähriger mit einer 30 jährigen in gegenseitigem einverständniss gv und/oder eine beziehung haben?

wenn ihr beide sex habt dann darf deine mutter ihn anzeigen weil du minderjährig bist. wenn du 16 bist dann darfst du sex haben mit einem der nicht älter als 21 ist. wenn du 18 wirst dann ist das alter deines partners egal. ich kann deine mutter verstehen. du bist noch so jung. und in deinem alter finde ich 6 jahre altersunterschied zu viel. such dir einen teeni in deinem alter

Eine Minderjährige kann da wohl machen was sie will; für sie hätte es keine gesetzlichen Folgen. Müsste nicht die Frage lauten, darf ein Volljähriger mit einer Minderjährigen zusammen sein? Dann spielt noch das Alter der Beiden eine Rolle. Es ist ein Unterschied, ob ein 22jähriger mit einer 15jährigen zusammen ist oder ein 18jähriger mit einer 16jährigen. Auf jeden Fall ist es so, dass nur Volljährige belangt werden können.

Sie dürfen zusammen sein, klar. Freie Partnerwahl und so... gesetzlich ist alles was mit GV unter 14j. ist verboten, jedoch ist das die rechtliche lage d.h. solange du es mit jemanden machst, bleibt es doch unter euch und ich gehe stark davon aus das du keine vergewaltigen willst, weshalb die Rechtsfrage eigentlich unnötig ist, es sei den sie ist psycho oder will dich hinter gittern/leiden sehen, dann solltest du dir gut überlegen was du tust.

Solange alles im gegenverständlichen einverständnis passiert und es niemand mitbekommt, seit ihr sicher. Du solltest niemals das gefühl haben, dass sie dich je anzeigen würde.

Viele informieren sich irgendwie ohne grund, als ob jetzt das mädchen danach zur polizei geht, wenn du dich nicht wie ein psycho benimmst und ihre klamotten zerreist.

kommt auf das alter der beiden an: 

unter 14 nur händchen halten  (§176 StGB)

ab 14 ist sex unter betimmten umständen erlaubt (§ 182 Abs. 3 StgB) 

ab 16 ist sex erlaubt, sofern kein geld oder ähnliches dafür gezahlt wird, under erwachsene keine notlage ausnutzt § 182 Abs. 1+2)

strafbar macht sich aber nicht die/der minderjährige

diebeste96 
Beitragsersteller
 17.03.2011, 08:53

danke^^