Ab wann darf man einen Krankenwagen rufen und wann muss man den Einsatz bezahlen?

10 Antworten

Der Einsatz eines Krankenwagens muss immer bezahlt werden.

Entweder von der Krankenversicherung, von dem Patienten oder von dem Rufenden.

TobsterMRT  19.05.2016, 22:29

😂😂ist das komisch. wo steht in deiner Frage SELBER😂😂😂😂

Gym80951996 
Beitragsersteller
 19.05.2016, 20:05

das war mir bereits klar und nicht die Frage. Die Frage ist, ab wann MAN SELBER dafür aufkommen muss. Ich lese da keinen Grund, die Frage falsch zu verstehen

Apolon  20.05.2016, 09:49
@Gym80951996

 das war mir bereits klar und nicht die Frage.

Scheinbar muss ich dir deine gestellte Frage hier mal aufschreiben!

 Ab wann darf man einen Krankenwagen rufen und wann muss man den Einsatz bezahlen?

Ergänzend bitte in Zukunft bei Fragen auch noch dazu schreiben, wie du krankenversichert bist - also GKV bzw. PKV.

Und außerdem, sollte man auch den Vorgang schildern um den es geht.

Jeder PKV-Versicherte muss den Einsatz eines Krankenwagens selbst bezahlen und kann diesen dann bei seiner Krankenversicherung einreichen, oder es lassen.

Weitere Antworten sind nicht möglich, da viele Informationen fehlen.

Einen Krankenwagen darf man immer rufen, wenn man der Ansicht ist, dass es für den Kranken besser ist. Auch wenn sich dann herausstellt, dass ein Krankenhausaufenthalt nicht nötig ist, braucht man den Einsatz nicht bezahlen.

Davidtheanswer  22.05.2016, 11:05

Ein Krankenwagen ist für Kranke da...du meinst bestimmt einen RTW ;-)

Roquetas  22.05.2016, 19:59
@Davidtheanswer

Okay... Asche über mein Haupt.  Ich bin Laie ;-))

Normalerweise sollte Dein Anruf bei der Leitstelle auflaufen. Dort arbeiten meist gut ausgebildete Mitarbeiter, die dann schon durch klare Fragestellungen recht schnell ermitteln, ob es sich um einen Notfall handelt, für den der Einsatz eines RTW gerechtfertigt erschein, oder ob man Dich eher an ein Krankentransportunternehmen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (KBV) verweist. Bei einem gerechtfertigten Einsatz ist für gesetzlich Versicherte i.d.R. eine pauschale Zuzahlung fällig. Für Privatversicherte richten sich die selbst zu tragenden Kosten nach den für den jeweiligen Tarif geltenden Bedingungen (manche Privatversicherungen zahlen Krankentransport z.B. nur bei Gehunfähigkeit, andere immer bei medizinischer Notwendigkeit.)

In absoluten Notfällen; der verstauchte Fuß jedenfalls reicht nicht dafür.

Rettungs(transport)wagen*

Man darf einen RTW rufen, wenn man glaubt oder weiß, dass es sich um einen medizinischen Notfall am Menschen handelt.

Bezahlen muss man den Einsatz, wenn man aus Spaß angerufen hat. 

LG