19% MwSt. auf Hausmeisterabrechnung?
Unser Hausmeister berechnet uns für die Reinigungsarbeiten im Jahr ca. 4.000 EURO. Nach seiner Auskunft handelt es sich dabei um einen Bruttobetrag, in dem 19% MwSt. enthalten sind.
Meine Frage: Muss er wirklich für die Entlohnung für seine Leistung Mehrwertsteuer bezahlen?
9 Antworten
Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn der Hausmeister einen Dienstleistungsvertrag hat, muss er natürlich die Steuer berechnen. Wenn er vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft angestellt ist, fallen keine MwSt. an.
Im zweiten Fall dürften dann die einzelnen Posten aber nicht berechnet werden, sondern nur sein Gehalt.
Das knn er, aber dann muss die steuerliche Identifiktionsnummer auf seiner Rechnung stehen! Wenn die nicht drauf ist, ist das schon mal merkwürdig... Und auch sonst: der Leistungszeitraum ist ebenfalss zu nennen, genauso wie der Anteil, der auf Lohnkosten entfällt. Haushaltsnahe Dienstleistung ist steuerlich absetzbar!
Die Frage ist, ob er ein Gewerbe als Hausmeister angemeldet hat und dem Hauseigentümer eine Rechnung stellt über seine Dienstleistung. Dann muss er natürlich Umsatzsteuer zahlen. Ist er jedoch bei dem Hauseigentümer im Angestelltenverhältnis, muss er keine Umsatzsteuer zahlen.
frage mal einen Steuerberate, ob bei einer Dienstleistung vom Hausmeister auch 19% anfallen. Weil Steuern fallen aufjedenfall an, wenn es nicht schwarz gemacht ist, nur die Höhe vareiert.
Wenn er nicht Kleinunternehmer ist auf jeden Fall.