18/Schülerin/Probleme Zuhause/Eigene Wohnung
Hallo erstmal; Ich bin ab dem 22. 18, habe Probleme zuhause, wohne allein mit meinem Vater, mit dem ich mich ständig in die Haare kriege, so sehr, dass ich mittlerweile eigentlich ein Psychisches Wrack bin. Und er auch. Nun möchte er und ich auch, dass ich ausziehe - Am besten in eine eigene Wohnung, da ich einfach kein WG-Mensch bin. Dort wird gepöbelt, geklaut, sich nicht an Regeln gehalten, Süßigkeiten weggefressen, die man sich von seinem Geld gekauft hat, der Haushaltsplan wird nicht eingehalten, usw.( Ich war schon mal in einem Heim für ,,schwer erziehbare Kinder'', weil wir solche Probleme hatten. Aber da kann er mich nun nicht mehr hinschicken, da ich volljährig bin. ) Ich war schon beim Jugendamt, die haben mich jetzt losgeschickt zum Arbeitsamt, weil ich mir einen Antrag für eine eigene Wohnung holen soll. Wenn der bearbeitet ist, melden die sich wiederum beim Jugendamt. usw. usw.
- Meine Frage ist jetzt: Kann ich den Antrag nicht im Internet finden? Habe schon geguckt, weiß aber nicht, welchen ich brauche... Arbeitslosengeld (2)? Kinderzuschlag? Oder welchen? Ich habe keine Ahnung...
- Außerdem: Kann ich nicht einfach alles über das Internet (Mail) beantragen? Das ginge glaube ich schneller...
Danke schonmal im Vorraus ;-)
6 Antworten
Guten tag, kenn so ein ähnlichen fall,wo eine freundinn das selbe durch gemacht hat,nur mit ihrer mutter. Sie wollte auch mit 18 ausziehen.Aber da die Eltern verpflichtet sind bis 25 für ihre kinder zusorgen ist es schwer alg2 zu bekommen.Meine freundinn hat sich ein teilzeit job gesucht,eine eigene Wohnung genommen.Wenn du dann alleine wohnst kannst du wohngeld oder alg2 beantragen.Wenn du aus eigener kraft ausziehst ohne behörden hilfe, und dann alles beantragst ist es kein problem. Die behörden werden das einkommen deines Vaters überprüfen ob er für dich zahlen kann. Bin damals auch mit meinen freund zusammen gezogen habe keine arbeit nach der ausbildung gefunden und mussten alg2 beantragen war 21 jahre,und es gab keinerlei probleme. Einfach ausziehen ohne zufragen und dann beantragen.wenn du bei den behörden nachfragst ob du ausziehen darfst weil du es nicht mehr aushälst,werden die NEIN sagen.
Erstens: Soweit du kein eigenes Geld hast, nehme ich mal an, du wirst Grundsicherunsleistungen benötigen. Als arbeitsloser Mensch ist das für dich Arbeitslosengeld II, oft auch als Hartz IV bezeichnet. Da solltest du auf jeden Fall schon jetzt vorab in die Beratung gehen, da die sich querstellen können, wenn du als unter 25jähriges Kind bei deinem Vater ausziehst. Zweitens: Sofern du über 18 bist und einen eigenen Hausstand hast, kannst du das Kindergeld (sofern du überhaupt im Anspruch bist) an dich abzweigen lassen. Infos bekommst du dazu auf www.familienkasse.de, dort findest du auch die Hotline der Familienkassen (die für das Kindergeld zuständig sind). Formulare muss du sowohl beim Arbeitslosengeld II als auch beim Kindergeld immer unterschreiben, Vorlagen gibt es zum Teil im Internet zum Ausdrucken. Beim AlgII musst du aber auf jeden Fall persönlich hin; beim Kindergeld findest du die Anträge auf der o.g. Website.
Hallo,
entscheidend ist, was du aktuell machst: Schule, ggf. bis wann? Praktikum, ggf. bis wann? Arbeitslos? Arbeitssuchend gemeldet?
Gruß RHW
Hallo,
die entscheidende Frage ist, was du aktuell machst: Schule (ggf. bis wann?)? Praktikum? Arbeitslos? Arbeitssuchend gemeldet?
Gruß RHW
Du verallgemeinerst aber gewaltig über Wohngemeinschaften. Ich habe schon von durchaus funktionierenden Gemeinschaften gehört, wo niemand ein Störfaktor ist. Vielleicht gehst Du auch einfach nur von Dir und Deinem Verhalten aus???
Alle wollen ausziehen,keiner will es selbst bezahlen. Immer wieder seltsam!!
Nein??!! Ich habe es selbst erlebt! Denn, wenn z.B. nicht geklaut wurde, warum war denn meine Harry Potter 3 DVD weg? Und 2 T-Shirts? Und 1 BH? Süßkram sowiso...