16j muss in betreutes wohnen gegen seinen Willen?
Kann man eine 16 jährigen gegen seinen Willen in betreutes wohnen stecken weil die Mutter überfordert ist? Das Jugendamt ist schon länger in der Familie und spricht sich auch für das betreute wohnen aus. Obwohl ich mich als Pflegefamilie zur Verfügung stellen würde. Das wird aber gar nicht in Betracht gezogen! Die Mutter mag mich leider nicht ich bin nur gut genug Schulsachen einzukaufen oder Bewerbungen mit dem Jungen zu schreiben weil darum kümmert sie sich nicht. Der junge Mann ist hilfsbereit und fügt sich bei uns wie ein normaler Teenager in unsere Familie ein. Er war nun fast komplett die ganzen Sommerferien bei uns. Kann ich irgendwas tun um ihm zu helfen??
12 Antworten
In welcher Beziehung steht ihr denn zu dem Jungen bzw. Mutter?
Wenn es "nur" freundschaftlich ist, wird es denke ich schwer. Die haben ja auch ihre Vorgaben. Eine Pflegefamilie muss sicher auch irgendwas nachweisen... auf der anderen Seite sollte der Junge Mann mit 16 Jahren ein gewisses Mitspracherecht haben.
Habt ihr mal mit dem Jugendamt gesprochen? Vielleicht auch nicht unbedingt mit dem SachbearbeiterIn sonder vielleicht auch mit dessen Vorgesetzten.
Im Zweifel würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.
Und wenn du einfach mal mit dem Vorgesetzten auf dem Amt redest?
Die Familie hat schon länger Hilfe vom Jugendamt. Ja leider bin ich nur die Mama von seinem besten freund. Ich komme leider gar nicht wirklich zu Wort da die Sachbearbeiterin sehr pro Mutter eingestellt ist. Ich verstehe nicht wie sie mir gegenüber zum Beispiel sagen konnte ich müsse für den jungen die Türen schließen da es sonst nicht möglich wäre diesem zu helfen da er weiss das es eine bessere Möglichkeit geben würde. Wie soll man das verstehen. Ich möchte ja eigentlich nicht mit Anwalt Gericht und tam tam aber ich möchte den jungen jetzt nicht auch noch fallen lassen.
Die Türen schließen mußt du nicht.
Nur mußt Du ihm klarmachen, dass er nicht bei Dir leben kann.
Du bist gesetzlich verpflichtet alles zu unterlassen, was die Erziehung des Jungen erschweren würde.
Du hast vor Gericht überhaupt keine Chance zu erklagen, dass er bei Dir wohnt.
Wie kommst du auf das schmale Brett?
Oh mann... es geht doch gar nicht ums "klagen" und "recht" bekommen. Hier geht es um das wohl eines Jungen Menschen. Wie kommst du auf das schmale Brett zu wissen was das beste für den Jungen ist ohne ihn oder den TE zu kennen? - Es gibt sowas wie Pflegefamilien / Pflegeeltern
Vielleicht sollte man sich fragen warum die Mutter dagegen ist. Die Wahl zwischen betreutem Wohnen oder einer Familie sollte nicht schwer fallen.
Davon ab hat auch der Jugendliche mit seinen 16 Jahren ein gewisses Mitspracherecht was vom Jungendamt mit einbezogen werden muss.
Die Mutter hat das Sorgerecht und damit bestimmt sie, wo der Junge wohnt.
Auch wenn das Jugendamt es so sieht wie du, kann es nichts machen.
Der Elternwille ist entscheidend. Nur wenn der Mutter vom Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, kann dann der Vormund anders bestimmen.
Auch beim betreuten Wohnen haben die Jugendlichen frei, zB Wochenende und Ferien, dann könnte er doch zu euch
Was sagt eigentlich der Junge, er hat auch ein Mitspracherecht
Dann soll er das ruhig und sachlich dem Jugendamt sagen und wenn möglich auch schriftlich. In wie weit das Einfluss in diesem Einzelfall hat, ist ohne genauere Kenntnis schwer zu sagen. Die Voraussetzung für die Unterbringung ist hier http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/27.html
Er möchte auf keinen Fall in dieses betreute wohnen....
Die Entscheidung liegt bei der Mutter und dem Jugendamt... das zunächst!
Die Frage stellt sich,- in welcher Funktion bzw. in welchem Zusammenhang " bist Du zu dem Jungen gekommen"?
Wenn Du im weitesten Sinne "Familie" bist,- Tante, Nichte whatever... kannst du Dich dem Jugendamt gegenüber anbieten: Die letztliche Entscheidung wird aber
>> die Mutter treffen... und erst dann in Absprache mit dem Jugendamt
Ich will nicht mutmaßen und spekulieren,- aber hinter diesem Familienkonflikt könnte sich mehr verbergen als auf den ersten Blick ersichtlich: Und auch der junge Mann muss Entscheidungen mittreffen und -verantworten, die auch Auswirkungen auf zukünftige Familienmuster haben können: Darum reicht Betroffenheit alleine nicht aus, sondern braucht eine erstklassige Begleitung und Beratung: Und da kann der Schritt in ein selbstständiges Leben innerhalb einer betreuten Jugendwohngruppe der beste Schritt sein.
Auf jeden Fall sind manche Entscheidungen komplexer als manches Hilfsangebot, dass gerade zur Stelle scheint.
Wenn also gar nichts hilft.. das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt der Mutter... eventuell doch offen und gezielt mit der Mutter verhandeln: Und dabei die Mutter wertschätzen: erfahrungsgemäß wird es schwierig, wenn die Mutter glauben könnte Du ständest mit dem Sohn geschlossen ihr gegenüber und würdest gegen sie Flagge beziehen: Solche Koalitionen mag niemand gern: Also begründe das mit einem möglichen Entwicklungsfortschritt für den Jungen, eine "Auszeit" f.d Mutter (als Hilfsangebot um nach eibner gemeinsamen Auszeit wieder zusammen kommen zu können...) und zeige der Mutter gegenüber Verständnis... sonst wird es schwer
Ach ja... und solltest Du vielleicht selbst gerade so um die Volljährigkeit rum alt sein... wird es grundsätzlich schwer: Von einem Betreuer wird eine gewisse Lebenserfahrung gerne vorausgesetzt... :-(
Sincerely, Norbert
Hab gerade gelesen, dass Du die Mutter des Freundes bist... also "knapp über Volljährigkeit" ist wohl Geschichte
Ich sehe es nicht unbedingt als meine Pflicht an, erst ganze Antwortbäume zu erlesen, bis ich meine Antwort abgeben darf. Ich überfliege in der Regel die Antworten ohne Zusatzkommentare... um zu checken ob ich nicht sonst nur wiederholen würde, was andere schon 1,2,3 mal geschrieben haben. Manchmal lese ich später differenzierter nach... so wie hier :-)
Ungeachtet dessen: Ohne die Erlaubnis der Mutter (Aufenthaltsbestimmungsrecht) die das gewähren könnte, müsstest Du eine gewisse fachliche Qualifikation vorweisen, um vom Jugendamt berücksichtigt werden zu können
Das ist einfaches Rechtsverständnis: Die Sorgfaltspflicht verlangt gewisse Kriterien in der Entscheidung: Mann muss eben z.B. auch einen Führerschein machen um ein gewisses Gefährt (Moped, PKW, LKW...) auf unseren Straßen fahren zu dürfen: Es einfach zu können, selbst wenn man es kann... auch ohne FS reicht nicht aus... das Zeugnis muss vorgelegt werden (siehe junge Motorradfahrer in den internationalen Rängen, oder iunge Formel 1,2,3 Piloten usw... die minderjährig Spitzenpositionen erfahren... und sich hier zum begleiteten Fahren noch mit Mama und Papa auf dem Beifahrersitz begnügen müssen...)
MfG Norbert
Vermutlich nicht. Die Mutter, auch wenn sie überfordert ist, hat das Sorgerecht, sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Einzug in eine betreute WG ändert daran auch nichts.
betreutes wohnen muss ja nicht schlecht sein? obwohl das viele denken?
die frage ist was braucht der jugenliche? ein bindung oder ist er reif für mehr selbständigkeit? in dem alter ist selbständigkeit wohl angesagt?
und mit bindung wird wohl die mütter eifersüchtig sein?
Ich denke ein Kind braucht eine verlässliche bezugsperson die ihm zeigt wie es laufen kann. Ich denke es gibt bestimmt gutes was man in solchen Einrichtungen lernen kann aber in meinem Fall ist es in meinen Augen der verkehrte weg. Dieses Kind kennt keine Bezug und jetzt einfach abschieben finde ich schrecklich.
kann und möchte ich nicht beruteilen? aber es wird ja einen grund haben wenn das Jugendamt naderer meiung ist wie du und dabei viel geld dafür ausgeben möchte? das soll nicht lauten dass die keine fehler machen:
Punkt 1 habe ich nicht vor es zu erschweren ohne mich wäre er gar nicht zu dem Termin beim JA gegangen. Punkt 2 Ausserdem soll mir mal einer sagen wie man n 16 jährigen weinenden total aufgelösten jungen vor die Türe setzen soll. Mal ganz ehrlich es geht hier nicht um darum sich irgendwo einzumischen sondern um Hilfestellung weil man drumrum gebeten worden ist.