15Jährige will spontan zu Vater ziehen
Hallo, meine 15jährige Tochter hat gerade den Splin zu ihrem Vater zu ziehen. Auf was muss ich alles achten bzw was kann da alles auf mich zu kommen?
Derzeitige Familiensituation bei mir: Tochter 15, neue eheähnliche Partnerschaft 2 gemeinsame Kinder 6 und 1, ich derzeit in Elternzeit.
Situation beim Kindsvater: Verheiratet, keine gemeinsamen Kinder, Stieftochter(in Ausbildung) mit Stiefenkel in unmittelbarer Nähe aber nicht im gemeinsamen Haushalt.
Der Kindsvater und ich haben das gemeinsame Sorgerecht.
Meine Tochter ist in der 9. Klasse der Realschule und würde am liebsten sofort weg. Was sie aber nicht wirklich muss, da es keine konkreten Gründe gibt und sie nur meint es würde dann alles "einfacher". Obwohl das Verhältnis zu Vater immer nur sporadisch war.
Danke für eure Hilfe.
6 Antworten
Auf was muss ich alles achten bzw was kann da alles auf mich zu kommen?
das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird dem Ex übertragen.. alle Unterlagen ändern in denen steht Du beziehst Gelder für 3 Kinder und ansonsten nur dem Ex-Partner den Unterhalt überweisen, Du hast Umgangsrecht ..
Wenn es von der Schule her machbar (Schulweg) ist und der Vater auch einverstanden, dann solltet ihr das probeweise ausprobieren, z.B. bis zu den Sommerferien erst mal, und erst danach wird eine endgueltige Entscheidung getroffen. Oder sie zieht entweder nur am WE oder unter der Woche zum Vater. Beredet das zu Dritt, was moeglich ist.
Oft meinen Kinder in dem Alter, ueberall anders haetten sie es besser als zu Hause, bei meinem Sohn war es so, dass jeder mehr Taschengeld bekam und mehr Freiheiten hatte als er (zum Vater haette er nie gewollt).
Wenn deine Tochter dann dort lebt oder zum Teil lebt, wird sie merken, dass es auch dort Regeln gibt und Sachen, die ihr nicht passen und vielleicht will vermisst sie dann ganz schnell ihr altes zu Hause.
Auf alle Faelle solltest du sie erst mal ziehen lassen, wenn sie unbedingt will, bespricht das gemeinsam, wie und was zur Probe moeglich waere. Vielleicht hat der Vater auch gar keine Lust drauf, wenn er merkt, dass es Ernst wird, kann ja auch moeglich sein.
Ich kenne zwei alleinerziehende Muetter mit etwa gleichaltiger Tochter, miteinander befreundet, da meinten die Maedels in dem Alter auch immer, die andere hat es viel besser. Und schupps haben die Muetter einfach mal die Kinder getauscht. Sie haben es eine Woche ausgehalten, dann wollten beide wieder nach Hause.
Vom Geld her, wohnt sie nur dort, gibst du ihm so lange das Kindergeld und zahlst etwas Unterhalt, da er ja auch das Sorgerecht hat, funktioniert das auch erst einmal so. Ist sie halb halb in beiden Haushalten, dann halbiert das Kindergeld und keiner zahlt Unterhalt.
Hallo,
warum setzt Du dich nicht in Ruhe mit dem Vater deiner Tochter zusammen und Ihr besprecht , was zu tun ist ? Wenn es tatsächlich keine Gründe gibt und nur ein momenmtaner Spleen von deiner Tochter ist , so wird sich das auch wieder legen , wenn sie mal eine Zeitlang in der Familie des Vater`s gelebt hat !
Auch dort gibt es Regeln an die man sich halten muß ! Deine Tochter hat vielleicht den Spleen deshalb , weil sie meint sie kommt dort besser zurecht und hat vielleicht mehr Freiheiten , als bei Euch ?Bedenke , in der pubertären Phase , ziehen sich Mädchen einfach eher zum Vater , weil sie sich von der Mutter oftmals unverstanden fühlen!
Ihr solltet Euch mal zusammen setzen und das Für und Wider diskutieren !
GLG , viel Erfolg und einen guten Start in die neue Woche , wünscht Dir , clipmaus:-))
Bisserl viel Tagesfreizeit und !! :-((...;-))) *hdl*
Rest, läuft...
ihr solltet euch erstmal alle 3 (Vater , Tochter und du) an einen Tisch setzen und die Sache in Ruhe durchsprechen bevor irgendwelche unüberlegten Aktionen gestartet werden .....der Vater muß ja auch einverstanden sein , weiß der überhaupt schon was von den Plänen der Tochter ? ............. wenn die Tochter dauerhaft beim Vater lebt kann der das Kindergeld beantragen und du wärst gegenüber der Tochter unterhaltspflichtig und mußt an den Vater Unterhalt zahlen ...
du wirst dann unterhaltspflichtig, nicht empfangsberechtigt