1,3t Anhänger mit B-Führerschein?
Hey,
darf man mit einem VW Sharan 116 PS einen Anhänger mit 1,3t Gewicht bzw. 1,04t Nutzlast ziehen?
Danke im Voraus
5 Antworten
§6 FeV:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Das heißt:
1. Die Kombination aus Anhänger und PKW darf nicht mehr als 3,5 t zul.GM haben wenn der Hänger mehr als zul.GM 750 kg hat.
2. Ja, bei einem Anhänger mit mehr als 750 kg zul.GM ist nicht das tatsächliche Gewicht entscheidend, sondern für was als zulässige Gesamtmasse angegeben ist. Wenn der PKW und der Anhänger zusammen TATSÄCHLICH 3,4 t (leer) wiegen, der Anhänger aber z.B. für 3,5 t zul.GM zugelassen ist -> wäre es nur mit Klasse B ein Problem (-> §21 StVG).
3. Hat der Hänger eine zul.GM von weniger oder gleich 750 kg darf das Zugfahrzeug alleine bereits ein zul.GM von 3,5 t haben. Sprich: Wenn die zul.GM von 3,5 t durch den 750 kg Hänger überschritten wird, spielt es keine Rolle. Bis 750 kg zul.GM vom Hänger wird die »maximal 3,5 t zul.GM«-Grenze nicht angewendet.
4. Früher durfte die zul.GM des Hängers nicht gleich oder größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein. Dies ist zum 19.01.2013 entfallen.
Hallo,
für die Fahrerlaubnis zählt immer die zulässige Gesamtmasse - nie das tatsächliche Gewicht.
Bei der Klasse B darf die zulässige Gesamtmasse 3.500 kg nicht überschreiten.
Bei einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.300 kg darf das Fahrzeug also maximal eine zulässige Gesamtmasse von 2.200 kg haben.
Welche zulässige Gesamtmasse der VW Sharan hat, findest du in den Fahrzeugpapieren.
Und darin steht auch die Anhängelast, die natürlich nicht überschritten werden darf.
Einen Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse darfst du immer ziehen.
Viele Grüße
Michael
Um dies beantworten zu können bräuchte es noch einige Angaben.
Zunächst die Frage ob es da um die Fahrerlaubnis geht, weil evtl nur die Klasse B vorhanden ist.
Dann wäre weiters fraglich ob der Anhänger diese 1,3t wiegt oder wiegen darf. Dann käme noch dazu ob das Zulässige Gesamtgewicht dieses Anhängers höher wäre, welche erlaubte Anhängelast dieser Sharan in seinen Fahrzeugpapieren eingetragen hat und dann noch welches zulässige Gesamtgewicht dieser Sharan in seinen Papieren stehen hat.
Welche zulässigen Gesamtgewichte stehen in den Papieren?
Du musst beide zusammen rechnen.. bleibst du bei unter 3500kg ist es ok.
was steht beim Sharan als Anhängegewicht?
der Anhänger darf nicht schwerer sein wie das Zugfahrzeug - das zulässige Gesamtzuggewicht darf 3,5T nicht überschreiten
der Anhänger darf nicht schwerer sein wie das Zugfahrzeug
Das gibt es nicht mehr.
Gruß Michael