13 Tage am Stück arbeiten? darf man das?

5 Antworten

Es ist nach dem Arbeitszeitgesetz möglich 13 Tage am Stück zu arbeiten. Es kann sogar noch länger gearbeitet werden. Beispiel:

1. Woche Montag bis Sonntag = 7 Tage, 2. Woche Montag bis Sonntag = 7 Tage, 3. Woche Montag bis Freitag = 5 Tage = Gesamt: 19 Arbeitstage am Stück.

Der folgende Samstag ist der erste Ausgleichstag für den ersten Sonntag, Sonntag ist frei. Dann kann von Montag bis Freitag wieder gearbeitet werden und der Samstag der vierten Woche ist der Ausgleichstag für den Sonntag der 2. Woche.

Damit wurden die zwei Ausgleichstage für die Sonntagsarbeit innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nach § 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz genommen.

Anschließend muss aber darauf geachtet werden dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten nicht überschritten wird.

Aber mal ganz nebenbei: Genehmigter Urlaub darf nicht einseitig gestrichen werden. Wenn Du damit einverstanden bist Deinen Urlaub zu unterbrechen oder zu verschieben ist das alleine Deine Entscheidung. Bekommst Du auch etwas dafür, wenn Du "freiwillig" Deinen genehmigten Urlaub verschiebst?

Oxanna 
Beitragsersteller
 31.08.2016, 11:31

Naja außer ein Dankeschön und einen Händedruck bekomm ich nix 😂

Hexle2  31.08.2016, 11:38
@Oxanna

Na dann solltest Du Deinen Urlaub genießen ;-))

Vom "Dankeschön" und einem "warmen Händedruck" kannst Du Dir auch nichts kaufen. Wenn der AG erwartet dass ein AN seinen genehmigten Urlaub verschiebt, sollte man auch ein bisschen mehr Entgegenkommen erwarten.

Ich kenne Fälle da gibt es eine "kleine" Provision wenn MA den Urlaub verschieben (zusätzlich zur selbstverständlichen Kostenübernahme für nicht angetretene Urlaubsreisen)

Die maximale Dauer einer Schicht ergibt sich aus § 11 ArbZG (3).

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html

Klingt doof und ist es auch. Aber wenn Du am Montag mit der Arbeit beginnst hast Du erst zwei Sonntage später ein Anrecht auf einen freien Tag.

Bitten kann sie dich auf jeden Fall. Ich glaube nicht, dass sie das anordnen kann.

Aber, wenn es dir zu viel ist, dann kannst du das sagen!

Sie darf dich fragen, aber nicht dazu zwingen. 

Rechtlich gesehen ist es nicht erlaubt.

Hallo,

ja, das ist rechtlich gesehen erlaubt. Arbeitszeitgesetz § 11 Abs. 3 lässt das zu.

Für die Sonntage musst du innerhalb von 14 Tagen (den Sonntag eingeschlossen) einen Ausgleichstag bekommen, der nicht an einem Sonntag sein darf.

Theoretisch, so verstehe ich das Gesetz, würden also maximal 19 Tage am Stück zulässig sein. Lasse mich aber auch gern eines besseren beleheren.

LG, Chris